Existenzgründungs-Handbuch

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Vergütung des Versicherungsmaklers

Autor: Rolf Broichhagen
Information

Versicherungsmakler erhalten für die Vermittlug von Versicherungen und in der Regel auch für deren Betreuung eine Courtage vom Produktanbieter. Deren Rechtsgrundlage ist eine Usance, das heißt ein Handelsbrauch, der in vielen Wirtschaftszweigen üblich ist.

Um die Unabhängkeit des Versicherungsmaklerns stärker herauszustellen bzw. eine angemessenere Vergütung für diese Tätigkeit zu erhalten, vereinbaren jedoch einige Versicherungsmakler ein Beratungshonorar, das anstelle der Courtage oder zusätzlich vom Auftraggeber gezahlt wird.

Im Idealfall für den Kunden werden die Prämien für die Versicherungsprodukte dann courtagefrei berechnet.

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