Rechnungswesen-Lexikon

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Wirtschaftsprüfer

Der Wirtschaftsprüfer übt einen freien Beruf aus. Er muss seine persönliche und fachliche Eignung in einem Zulassungs- und Prüfungsverfahren nachweisen und wird danach öffentlich bestellt und vereidigt.

Die berufliche Aufgabe des Wirtschaftsprüfers besteht darin, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere der Jahresabschlüsse und Lageberichte, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen.

Eine weitere Aufgabe, die dem Wirtschaftsprüfer neben dem Steuerberater gesetzlich vorbehalten ist, besteht in der Beratung und Vertretung in steuerlichenAngelegenheiten. Zudem wird er als betriebswirtschaftlicher Sachverständiger zur Erstellung von Gutachten (insbesondere Unternehmensbewertungen), als Unternehmensberater und als Treuhänder herangezogen.

Darüber hinaus wird der Wirtschaftsprüfer auch rechtsberatend tätig – es sind jedoch die engen Grenzen des Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG zu beachten. Ebenfalls möglich ist eine Beratung von Existenzgründern.

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