Rechnungswesen-Lexikon

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Überblick: Rechnungswesen

1. Allgemeines

Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, alle wirtschaftlichen Vorgänge in einem Betrieb, die sich wert- oder mengenmäßig ausdrücken lassen, zu erfassen und auszuwerten. Seine Ursprünge reichen weit zurück: Schon vor Jahrtausenden führten Kaufleute Buch über ihre Geschäftstätigkeit; und bereits im 16. Jahrhundert war die Grundstruktur der doppelten Buchführung bekannt, die noch heute in ihren Grundzügen angewandt wird.

Mit der fortschreitenden Industrialisierung und Kapitalisierung veränderten sich allerdings Aufgaben und Struktur des Rechnungswesens: Wurden ursprünglich nur die Forderungen und Verbindlichkeiten (Soll und Haben) aufgezeichnet, erfasst und analysiert es heute alle Daten, die der Unternehmer benötigt, um die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens zu überprüfen und dessen weitere Entwicklung zu planen.

2. Struktur des Rechnungswesens und Aufgaben der einzelnen Bereiche innerhalb des Rechnungswesens

Das moderne betriebliche Rechnungswesen weist folgende Struktur auf:

  • Buchführung oder Finanzbuchhaltung

  • Kosten- und Leistungsrechnung oder Betriebsbuchhaltung

  • Statistik oder Vergleichsrechnung

  • Planungsrechnung

  1. Buchführung:

    Ihr kommt im betrieblichen Rechnungswesen eine Kernfunktion zu. Sie erfasst planmäßig und lückenlos alle Geschäftsvorfälle eines Betriebes für einen bestimmten Zeitabschnitt (Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr) und bildet mit ihrem Zahlenmaterial die Grundlage für Kalkulationen, Vergleichsrechnungen und betriebliche Planungen, also für alle anderen Bereiche des Rechnungswesens.

  2. Kosten- und Leistungsrechnung:

    Sie dient der Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Auf der Basis des Zahlenwerkes der Buchführung und der kalkulatorischen Kosten (Kosten, die für Zwecke der betrieblichen Kalkulation eingesetzt werden) ermittelt sie die Selbstkosten, getrennt nach Betriebsabteilungen oder Erzeugnissen. Sie liefert Zahlenmaterial für den Jahresabschluss in der Buchhaltung, für die Statistik und die Planungsrechnung sowie für Angebotskalkulation und Preisbildung.

  3. Statistik:

    Sie dient dem innerbetrieblichen Vergleich des aus der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung gewonnenen Zahlenmaterials. Diese Vergleichsrechnung bildet wiederum eine Grundlage für die betriebliche Planung.

  4. Planungsrechnung:

    Hier werden die Erkenntnisse aus Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung und Statistik sowie Informationen über außerbetriebliche Zustände und Entwicklungen verarbeitet, um eine tragfähige Basis für wirtschaftlich wichtige Entscheidungen über die Zukunft des Unternehmens zu erhalten.

3. Buchführung

Die Buchführung (Finanz- oder Geschäftsbuchhaltung) zeichnet fortlaufend die Änderungen der Vermögenswerte undVerbindlichkeiten auf und gibt so jederzeit Auskunft über Erfolg oder Misserfolg der betrieblichen Tätigkeit. Dazu erfasst sie alle Geschäftsvorfälle, ordnet sie nach zeitlichen und sachlichen Gesichtspunkten auf Konten (Bestands- und Erfolgskonten) und erstellt auf Grund dieser Aufzeichnungen periodisch eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung. Die Ergebnisse der Buchführung beziehen sich auf einen Zeitraum (Zeitrechnung), und zwar stets auf eine abgelaufene Abrechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr).

Das bei Buchführungspflicht nach Handelsrecht geforderte Buchführungssystem ist die so genannte doppelte Buchführung. Sie besteht aus

  • den Grundbüchern für die zeitliche Erfassung der Geschäftsvorfälle,

  • dem Hauptbuch für die sachliche Erfassung der Geschäftsvorfälle,

  • den Nebenbüchern und

  • den Belegen.

Durch die jeweils erforderlichen Gegenbuchungen gewährleistet diese Organisationsform der Buchführung weit gehende Kontroll- und Aussagemöglichkeiten, vor allem hinsichtlich der Gewinnermittlung.

Das jährliche Ergebnis der Buchführungsarbeiten ist der Jahresabschluss. Er besteht grundsätzlich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB). Daneben haben Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) und bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264 a HGB dem Jahresabschluss einen Anhang hinzuzufügen. Darüber hinaus müssen sie einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB), soweit es sich nicht um kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 HGB handelt.

Der Jahresabschluss dient der Rechenschaftslegung des Unternehmens gegenüber Kapitalgebern, Gläubigern, Geschäftspartnern, Behörden, Gerichten, Mitarbeitern usw. Gerade an den wirtschaftlichen Verhältnissen größerer Unternehmen hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse (z. B. hinsichtlich der Arbeitsmarktlage und des Steueraufkommens), weshalb beispielsweise Kapitalgesellschaften und bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264 a HGB grundsätzlich verpflichtet sind, Jahresabschluss und Lagebericht offen zu legen. Art und Umfang der Offenlegungspflicht (Offenlegung im elektonischen Bundesanzeiger) richten sich nach der Größe des Unternehmens.

Die Einzelposten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ermöglichen

  • die Ermittlung des Ergebnisses (Gewinn),

  • die Bemessung der Steuern,

  • die Kontrolle der Finanzierung und

  • die Überwachung der Liquidität.

Darüber hinaus liefert sie die Basis für weitere Berechnungen in der Kosten- und Leistungsrechnung, Statistik und Planungsrechnung.

Die Buchführung hat damit letztlich

  • Bedeutung für die Ermittlung von Betriebsvermögen undGewinn (durch Vergleich des aktuellen Betriebsvermögens mit dem des Vorjahres) und damit auch für private Entscheidungen der Unternehmer (Entnahmen aus dem Betriebsvermögen, Gewinnverteilung),

  • innerbetriebliche Bedeutung als Führungsinstrument für die Steuerung des Unternehmens (Preiskalkulation, Investitionsentscheidungen usw.) sowie

  • außerbetriebliche Bedeutung als Beweismittel, Instrument zur Rechenschaftslegung und Grundlage für die Steuerberechnung.

4. Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchhaltung, kalkulatorische Buchführung oder kurzfristige Erfolgsrechnung) dient – im Gegensatz zur Buchführung – ausschließlich der innerbetrieblichen Abrechnung und der laufenden Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes. Sie wird auch nicht in Konten, sondern in Tabellen durchgeführt (auch wenn hier häufig von Konten gesprochen wird). Es handelt sich um eine kurzfristige Erfolgsrechnung, die meist monatlich oder vierteljährlich das Betriebsergebnis ermittelt und damit recht aktuell Entscheidungshilfen für die Unternehmensführung zur Verfügung stellt.

Die Kosten- und Leistungsrechnung gibt einen Überblick über den innerbetrieblichen Wertefluss. Sie soll die Kalkulation, d. h. die Zuordnung der entstandenen Kosten zu den einzelnen Kostenträgern, ermöglichen und so auch der Ermittlung der Selbstkosten eines Erzeugnisses, der Preisbildung usw. dienen. Sie erfasst daher nur jene Kosten, die aus den vom Betrieb zu erbringenden Leistungen entstehen, sowie die so genannten kalkulatorischen Kosten (z.B. Unternehmerlohn, Kapitalverzinsung). All diese Kosten werden getrennt ermittelt nach Kostenart, Kostenträger und Kostenstelle.

Darüber hinaus stellt die Kosten- und Leistungsrechnung Zahlenmaterial für den Jahresabschluss in der Buchführung, für Statistik und Planungsrechnung zur Verfügung.

5. Statistik

Die Statistik ist eine Vergleichsrechnung: Sie übernimmt mengen- und wertbezogenes Zahlenmaterial aus Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung, aus dem Material-, Produktions- und Vertriebsbereich sowie aus dem Personalwesen und sammelt außerbetriebliche Daten. Diese Informationen werden gegliedert, nach bestimmten Merkmalen zueinander in Beziehung gesetzt, analysiert und in Form von Kennzahlen, Tabellen und Grafiken dargestellt.

Die Vergleichsrechnungen können durchgeführt werden als Zeitvergleich, Soll-Ist-Vergleich, Verfahrensvergleich oder Betriebsvergleich.

6. Planungsrechnung

Die Planungsrechnung setzt Ziele für zukünftige Perioden. Sie ist damit als Vorschaurechnung zu charakterisieren. Grundlagen der Planungsrechnung sind neben den Daten aus Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Statistik auch Informationen über außerbetriebliche Einflussfaktoren wie Strukturentwicklungen, Konjunkturschwankungen und Entwicklung der Konkurrenz.

Da die Unternehmensplanung sehr komplex ist, wird sie in aufeinander aufbauende Teilpläne aufgelöst (Umsatzplan, Erfolgsplan, Bestandsplan, Produktionsplan mit Personal-, Instandhaltungs- und Investitionsplan, Beschaffungsplan, Auszahlungsplan und Einzahlungsplan, die in den Finanzplan eingehen, Kreditplan).

Im Folgenden Geschäftsjahr wird eine Planbilanz erstellt. Dabei werden monatlich die Ist-Werte mit den entsprechenden Planwerten verglichen. Bei Abweichungen in einem Teilplan müssen Anpassungen in den übrigen Teilplänen erfolgen. Dieses kontinuierliche Kontroll- und Anpassungsverfahren macht die Planung zu einem wichtigen Führungsinstrument.

7. Bedeutung des Rechnungswesens für das Unternehmen

In einem modernen Unternehmen ist die Einrichtung eines Rechnungswesens unverzichtbar. Wer vermeidbare Kosten erkennen und wettbewerbsfähig bleiben will, braucht jene Informationen, die die verschiedenen Bereiche des Rechnungswesens ihm bieten. Aus diesem Grunde werden die meisten Betriebe über die verpflichtende Buchführung hinaus auch die übrigen Teile des Rechnungswesens einrichten und pflegen.

8. Was erfährt der Nutzer im vorliegenden Lexikon über das Rechnungswesen?

Ausführlich können Sie sich über die handelsrechtliche Buchführung und daraus abzuleitende Abschlüsse informieren. Wir haben die wesentlichen Begriffe, Operationen und Zusammenhänge im Lexikon erläutert und zur Veranschaulichung Beispiele und Grafiken beigefügt. Auch die wichtigsten Gesetze, Richtlinien und Verordnungen finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung.

Darüber hinaus werden die Grundzüge der Internationalen Rechnungslegung nach den IFRS (International Financial Reporting Standards) dargestellt. In diesem Zusammenhang gilt es, die Binnensystematik dieses (auch für Mittelständler) immer mehr an Bedeutung gewinnenden Rechnungslegungssystems zu skizzieren sowie – auch anhand von Praxisbeispielen, Musterrechnungen und Gegenüberstellungen – die wesentlichen Unterschiede zur „klassischen“ Bilanzierung nach HGB aufzuzeigen.

Die Kosten- und Leistungsrechnung wird vor allem hinsichtlich ihrer Funktion als Controlling-Instrument im Kapitel „Controlling“ genauer betrachtet. Auch hierzu erhalten Sie ausführlichere Erläuterungen im Lexikon.

Statistik und Planungsrechnung werden überblicksartig dargestellt.

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