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Gartengestaltung

Normen

§ 35a EStG

Information

Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau sind nicht gem. § 35a EStG begünstigt. Ansonsten kommt eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der im Haushalt bzw. auf dem Grundstück als Arbeitslohn angefallenen Aufwendungen, höchstens 1.200 EUR, in Betracht.

Die erstmalige Gartengestaltung ist begünstigt (BFH, 13.07.2011 – VI R 61/10). Insoweit ist es ohne Belang, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird. Beim Garten werde nämlich nichts Neues erschaffen, weil der Grund und Boden – so der BFH – stets schon vorhanden ist.

Es kommt letztlich auf die Fertigstellung des Haushalts an. Das bedeutet, dass nach Einzug in die Wohnung bzw. in das Haus alle Handwerkerleistungen begünstigt sind (RdNr. 20 des BMF-Schreibens vom 10.01.2014). Hierzu gehört z.B. die spätere Erstellung eines Wintergartens, der Dachausbau oder das Aufstellen einer Fertiggarage.

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