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	<title>K Archives - Steuerberater Hannover</title>
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	<title>K Archives - Steuerberater Hannover</title>
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		<title>Kontingenzplanung</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>KontingenzplanungInhaltsübersicht1.Überblick2.Planungsprozess2.1Bestimmung der zu untersuchenden Ereignisse2.2Entwicklung von Abwehr- und Anpassungsstrategien2.3Beurteilungsphase3.Realisationsprozess1. ÜberblickDie Kontingenzplanung erfasst Ereignisse, die wegen ihrer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit zwar nicht Gegenstand der Basisplanung sind, jedoch auf Grund ihrer als bedeutend eingeschätzten Auswirkungen hinsichtlich Chancen und Risiken in der Unternehmensplanung insgesamt berücksichtigt werden sollten. Dementsprechend zeichnet sich die Kontingenzplanung durch folgende Merkmale aus:Die Kontingenzplanung berücksichtigt ungewöhnliche  [...]</p>
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<h1 class="stw_titel">Kontingenzplanung</h1>
</div>
</div>
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<div class="stw_toc">
<h2 class="stw_toc_head">Inhaltsübersicht</h2>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">1.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld1.">Überblick</a></div>
</li>
<li>
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<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.1</div>
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</li>
<li>
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</li>
<li>
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</li>
</ol>
</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">3.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld3.">Realisationsprozess</a></div>
</li>
</ol>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld1.">1. Überblick</h2>
<p>Die Kontingenzplanung erfasst Ereignisse, die wegen ihrer <strong>geringen Eintrittswahrscheinlichkeit</strong> zwar <strong>nicht Gegenstand der Basisplanung</strong> sind, jedoch auf Grund ihrer als bedeutend eingeschätzten Auswirkungen hinsichtlich Chancen und Risiken in der Unternehmensplanung insgesamt berücksichtigt werden sollten. Dementsprechend zeichnet sich die Kontingenzplanung durch <strong>folgende Merkmale</strong> aus:</p>
<ul>
<li>
<p>Die Kontingenzplanung berücksichtigt <strong>ungewöhnliche Ereignisse</strong>.</p>
</li>
<li>
<p>Die berücksichtigten Ereignisse zeichnen sich durch eine geringe bis sehr <strong>geringe Eintrittswahrscheinlichkeit</strong> aus.</p>
</li>
<li>
<p>Es handelt sich um Ereignisse, die im Falle des Eintritts von <strong>großer Relevanz</strong> sind.</p>
</li>
<li>
<p>Bei Eintritt der berücksichtigten Ereignisse muss das Unternehmen sehr <strong>schnell reagieren</strong> können.</p>
</li>
</ul>
<p>Die Kontingenzplanung, die vereinzelt auch als Eventualplanung, Schubladenplanung oder Notfallplanung bezeichnet wird, darf nicht mit der <strong>Alternativplanung</strong> verwechselt werden, bei der unterschiedlichePlanvarianten im Rahmen des Entscheidungsprozesses ermittelt werden.</p>
<p>Anders als bei der <strong>flexiblen Planung</strong>, die alle Anpassungen auf Grund geänderter Datenkonstellationen im Basisplan berücksichtigt, tritt der Kontingenzplan bei Eintritt bestimmter Datensituationen an Stelle des bis dahin gültigen Basisplans.</p>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/ctrl221.gif" alt="" /></div>
<p>In erster Linie sollen durch die Kontingenzplanung die Mengen an Entscheidungen, die bei Eintritt bestimmter Veränderungen innerhalb kürzester Zeit im Unternehmen zu treffen sind, verringert werden. Durch die gedankliche Vorwegnahme solcher Ereignisse und der Erarbeitung von Handlungsalternativen kann somit schnellstmöglich sowohl auf Gefahren als auch auf Risiken reagiert werden. Durch das Suchen nach unternehmungsexternen und -internen Chancen und Risiken sowie deren Bewertung wird gleichzeitig die Urteilsfähigkeit gegenüber komplexen Sachverhalten gestärkt und die Planung rationell gestaltet.</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld2.">2. Planungsprozess</h2>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld2.1">2.1 Bestimmung der zu untersuchenden Ereignisse</h3>
<p>Der schwierigste Teil der Kontingenzplanung besteht in der Identifizierung von zukünftig möglichen Chancen und Risiken. Zur Lösung dieses Kernproblems wird durch Anwendung von <strong>Kreativitätstechniken</strong> oder <strong>Prognosetechniken</strong> (beispielsweise Delphi-Methode oder Portfolioanalyse) eine Stärken- und Schwächenanalyse des Unternehmens erstellt, die sowohl krisen- und chancenreiche Situationen im Unternehmen selber (Unternehmensanalyse) als auch mögliche Einflüsse von außerhalb analysiert. Zur Auffindung von krisen- und chancenreichen Situationen kann man unter Umständen auf Schlüsselgrößen des Basisplans zurückgreifen. Dabei setzt das Erkennen von möglichen zukünftigen, in der Kontingenzplanung zu berücksichtigenden Ereignissen grundsätzlich ein hohes Maß an Marktkenntnis, Sachverstand und Kreativität des Planenden voraus.</p>
<p>Neben der Eintrittswahrscheinlichkeit sollten vor allem das Ausmaß der Auswirkungen auf die Unternehmensprozesse und die zur Verfügung stehende Reaktionszeit nach Eintritt für die Auswahl der zu berücksichtigenden Ereignisse herangezogen werden. Zur Bestimmung der Relevanz von Ereignissen haben sich vor allem <strong>Sensitivitätstechniken</strong> (Sensibilitätsanalyse) und <strong>Simulationen</strong> bewährt, mit denen aufgezeigt werden kann, welche Konsequenzen entstehen würden, wenn das Unternehmen bei Eintritt des betrachteten Vorgangs nicht reagieren würde.</p>
<p>Bei der Auswahl der im Rahmen der Kontingenzplanung zu untersuchenden Ereignisse sollte man sich &#8211; nicht zuletzt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit &#8211; auf die besonders kritischen Ereignisse beschränken. Einige Autoren empfehlen hierzu, auf keinen Fall mehr als sechs mögliche Vorkommnisse näher zu untersuchen.</p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld2.2">2.2 Entwicklung von Abwehr- und Anpassungsstrategien</h3>
<p>In der nächsten Phase des Planungsprozesses sind für die ausgewählten Ereignisse <strong>Abwehr- und Anpassungsstrategien</strong> zu entwickeln. Diese können einerseits darauf hinauslaufen, den ursprünglichen Basisplan nach Abschluss der durch die Kontingenzplanung beherrschten Zeitspanne wieder verwirklichen zu können, andererseits aber auch zum Ziel haben, nach Eintritt des Ereignisses einen gewissen Zeitraum optimal zu überbrücken, um einen neuen Basisplan zu entwickeln.</p>
<p>Zur Darstellung von bedingten Reaktionen auf bestimmte Ereignisse und den sich daran anschließenden möglichen Entwicklungen eignet sich besonders die <strong>Entscheidungsbaumtechnik</strong>.</p>
<p>Bezogen auf die Reaktionszeit sind die Abwehr- und Anpassungsstrategien ausreichend detailliert zu formulieren. Tendenziell verhält sich hierbei die Reaktionszeit auf ein eingetretenes Ereignis und der Detailliertheitsgrad des Kontingenzplanes umgekehrt proportional. Erfordert ein bestimmtes Ereignis eine sofortige Reaktion, ist dementsprechend ein großer Detaillierungsgrad erforderlich, und umgekehrt.</p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld2.3">2.3 Beurteilungsphase</h3>
<p>Der Einsatz von Kontingenzplänen ist unter Umständen mit nicht unerheblichen Investitionen verbunden. Zur Beurteilung, welche Kontingenzpläne bereitgehalten werden sollen, können allgemeine <strong>Planungstechniken</strong> verwendet werden (beispielsweise Nutzwertanalyse). Bei der Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen sind auch mögliche <strong>Reaktionen der Konkurrenz</strong> (Konkurrenzanalyse) zu berücksichtigen.</p>
</div>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld3.">3. Realisationsprozess</h2>
<p>Nach Festlegung der Abwehr- und Anpassungsstrategien sind für jeden Kontingenzplan konkrete Vorgehensweisen festzulegen. Der Detaillierungsgrad dieses Prozesses ist wiederum abhängig von der möglichen Reaktionszeit. Darüber hinaus sind Interventionspunkte zu fixieren, bei deren Erreichen oder Überschreiten der Kontingenzplan eingesetzt werden soll. Um die erforderlichen Informationen möglichst frühzeitig zu erhalten, ist im Allgemeinen die Installation eines Frühwarnsystems erforderlich.</p>
<p>Im nächsten Schritt sind die Personen zu bestimmen, die die relevanten Informationen aufnehmen und an den Personenkreis weiterleiten, der über die Aktivierung von Kontingenzplänen zu befinden hat. Um Verzögerungen in der Realisationsphase zu vermeiden, sollten Personen, die an der Erstellung des Basisplans beteiligt waren, nicht an der Erfassung und Weiterleitung dieser Informationen mitwirken.</p>
<p><strong>Unabhängig von ihrer Auslösung</strong> sind Kontingenzpläne regelmäßig im Hinblick auf sich verändernde Strategien und/oder Vorgehensweisen zu überprüfen und gegebenenfalls an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. <strong>Nach erfolgtem Einsatz</strong> eines Kontingenzplanes sind im Rahmen einer Abweichungsanalyse die vorausgesagten Auswirkungen mit den tatsächlich eingetretenen Veränderungen zu vergleichen. Auf Grund des Ereigniseintritts und der festgestellten Abweichungen sind die weiteren, auf Abruf liegenden Kontingenzpläne entsprechend zu korrigieren.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://hannovers-steuerberater.de/controlling/kontingenzplanung/">Kontingenzplanung</a> erschien zuerst auf <a href="https://hannovers-steuerberater.de">Steuerberater Hannover</a>.</p>
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		<title>KonTraG &#8211; Auswirkungen</title>
		<link>https://hannovers-steuerberater.de/controlling/kontrag-auswirkungen/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>KonTraG - AuswirkungenInhaltsübersicht1.Überblick2.Inhalt und Konsequenzen3.Gestaltungselemente des Risikomanagementsystems3.1Risikoerkennung3.2Risikoanalyse und Risikobewertung4.Implementierung eines Risikomanagementsystems1. ÜberblickDurch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde die Pflicht der Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften, ein Risikomanagement zu installieren, rechtlich verankert. Damit sollen die Interessen der Anteilseigner an einer kontinuierlichen Erfolgs- und Wertentwicklung des Unternehmens gewahrt werden. Insgesamt wurden durch das KonTraG,  [...]</p>
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<h1 class="stw_titel">KonTraG &#8211; Auswirkungen</h1>
</div>
</div>
</div>
<div class="stw_toc">
<h2 class="stw_toc_head">Inhaltsübersicht</h2>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">1.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld1.">Überblick</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.">Inhalt und Konsequenzen</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">3.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld3.">Gestaltungselemente des Risikomanagementsystems</a></p>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">3.1</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld3.1">Risikoerkennung</a></div>
</li>
<li>
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</li>
</ol>
</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">4.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld4.">Implementierung eines Risikomanagementsystems</a></div>
</li>
</ol>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld1.">1. Überblick</h2>
<p>Durch das <strong>Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)</strong> wurde die Pflicht der Vorstände börsennotierter Aktiengesellschaften, ein Risikomanagement zu installieren, rechtlich verankert. Damit sollen die Interessen der Anteilseigner an einer kontinuierlichen Erfolgs- und Wertentwicklung des Unternehmens gewahrt werden. Insgesamt wurden durch das KonTraG, das mit Wirkung vom 1. Mai 1998 in Kraft getreten ist, zehn Gesetze bzw. Verordnungen geändert, die schwerpunktmäßig das Aktiengesetz (AktG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) betreffen.</p>
<p>Auslöser und Hintergrund waren verschiedene spektakuläre Unternehmenskrisen in der jüngeren Vergangenheit, die nach Auffassung des Gesetzgebers durch fehlendes Risikobewusstsein und nicht ausreichende Kontroll- und Informationsmechanismen verursacht wurden.</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld2.">2. Inhalt und Konsequenzen</h2>
<p>Eine wesentliche Neuerung des KonTraG ist die <strong>Notwendigkeit, ein Risikomanagementsystems (RMS)</strong> einzuführen. Im neuen § 91 Abs. 2 AktG heißt es hierzu:</p>
<p>&#8222;Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.&#8220;</p>
<p>Sowohl der Wortlaut des Gesetzes als auch dessen Begründung geben keinen Aufschluss darüber, wie das geforderte Risikomanagement (<a class="doklink" title="Risk Management" href="/controlling/240679">Risk Management</a>, Frühwarnsystem) im Detail auszusehen hat. Daher muss sich der Vorstand bei der praktischen Umsetzung an <strong>betriebswirtschaftlich gebotenen Gesichtspunkten</strong> orientieren, und zwar mit der in § 93 Abs. 1 S. 1 AktG gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers. Die Einführung eines Risikomanagements gehört jetzt zur Pflicht des Vorstands.</p>
<p><strong>Im Schadensfall</strong> kann eine Verletzung dieser Organisationspflicht gemäß § 93 Abs. 2 AktG zu einer <strong>deutlich verschärften Haftungssituation</strong> führen. Für den Fall, dass kein ausreichendes Überwachungssystem etabliert wurde, kann der Vorstand haftbar gemacht werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die in § 93 Abs. 2 AktG kodifizierte <strong>Beweislastumkehr</strong> die Vorstände nachweisen müssen, dass sie ihren Pflichten in einem ausreichenden Maße nachgekommen sind.</p>
<p><strong>Schadenersatzpflichten</strong> kommen danach insbesondere dann in Betracht, wenn die Grenzen, in denen sich ein am Unternehmenswohl orientiertes Handeln bewegen muss, deutlich überschritten wurden oder die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt worden ist.</p>
<h3 class="stw_hinweis_head">Anmerkung: </h3>
<div class="stw_hinweis">
<p>Bei der Auslegung des Gesetzes ist zu berücksichtigen, dass letztlich <strong>mit jeder unternehmerischen Entscheidung gewisse Risiken verbunden</strong> sind. Risiken werden in der Regel jedoch nur eingegangen, wenn die hiermit verbundene Geschäftstätigkeit realistischerweise zu einem entsprechenden Mehrwert führt bzw. führen kann. Risikobehaftete Geschäfte sind daher allenfalls in Grenzfällen als pflichtwidrig anzusehen. <strong>Für die Beurteilung der Sorgfaltspflicht</strong> ist vor allem wichtig, wie die Entscheidung, ein risikobehaftetes Geschäft einzugehen, vorbereitet wurde.</p>
</div>
<p>Die Einrichtung eines Risikomanagementsystems ist <strong>unmittelbar nur für Aktiengesellschaften</strong> gesetzlich vorgeschrieben. Ausgehend von der Begründung zum KonTraG ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesetz auch <strong>Ausstrahlungswirkungen auf andere Gesellschaftsformen</strong> hat, sodass je nach Größe, Komplexität und Struktur eines Unternehmens insbesondere die Geschäftsführer von GmbHs von diesen Regelungen betroffen sind. Hinzu kommt, dass Vorstände von Konzernen, Beteiligungsgesellschaften etc. nach den Überlegungen des Gesetzgebers ihrer Verpflichtung zum Risikomanagement <strong>konzernweit</strong> nachkommen müssen. Da auch von Tochterunternehmen bestandsgefährdende Risiken ausgehen können, spielt deren Rechtsform insoweit keine Rolle.</p>
<p>Im Zuge des KonTraG wurde ferner der <strong>Prüfungsumfang der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung</strong> erweitert. Hierzu heißt es im neu eingeführten § 317 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) :</p>
<p>&#8222;Bei einer Aktiengesellschaft, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben hat, ist außerdem im Rahmen der Prüfung zu beurteilen, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 des Aktiengesetzes obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann.&#8220;</p>
<p>Demzufolge ist der Abschlussprüfer verpflichtet, im Rahmen der Jahresabschlussprüfung <strong>auch das Risikomanagementsystem zu prüfen</strong> (<a class="doklink" title="Jahresabschluss" href="/controlling/230295">Jahresabschluss</a>). Das Ergebnis seiner Beurteilung hat er nach dem ebenfalls durch das KonTraG eingeführten § 321 Abs. 4 HGB in einem <strong>besonderen Teil des Prüfungsberichts</strong> darzustellen und gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung zu unterbreiten. Zur praktischen Umsetzung dieser Vorschrift hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) am 25. Juni 1999 einen <strong>Prüfungsstandard</strong> &#8222;Die Prüfung des Risiko-Früherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB (IDW PS 340)&#8220; verabschiedet. Wirtschaftsprüfer dürfen bei ihren Prüfungen nur bei Vorliegen wichtiger Gründe von diesen Grundsätzen abweichen.</p>
<h3 class="stw_hinweis_head">Anmerkung: </h3>
<div class="stw_hinweis">
<p>Der Abschlussprüfer war allerdings auch schon vor dem KonTraG dazu angehalten, sich mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens zu befassen, im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes eine Risikoanalyse durchzuführen und das interne Kontrollsystem zu überprüfen. Nach Einführung des § 91 Abs. 2 AktG sind Maßnahmen dieser Art aber wesentlich umfassender geworden.</p>
</div>
<p>Die Prüfung des Abschlussprüfers wird im Allgemeinen beim <strong>Risikohandbuch</strong> ansetzen, in dem alle Maßnahmen dokumentiert sind, die das Risikomanagementsystem betreffen. <strong>Sofern eine ausreichende Dokumentation nicht vorliegt</strong>, ist dem Unternehmen Gelegenheit zu geben, eine solche anzufertigen. Art und Umfang dieser Dokumentation sind dabei abhängig von der Größe, der Branchenzugehörigkeit und den besonderen Bedingungen des Unternehmens.</p>
<p>Die Prüfung selbst wird als <strong>Systemprüfung</strong> durchgeführt und umfasst mehrere Schritte. Basierend auf der Dokumentation werden zunächst die durchgeführten Maßnahmen festgestellt. Liegt keine Dokumentation vor, sieht das IDW PS 340 vor, dass der Abschlussprüfer gegebenenfalls selbst die einzelnen Maßnahmen aufnimmt. <strong>Über eine fehlende Dokumentation</strong> wird allerdings nach § 321 Abs. 4 HGB berichtet.</p>
<p>Im folgenden Schritt stellt der Prüfer fest, ob alle potenziell bestandsgefährdenden Risiken so rechtzeitig erfasst werden, dass die Unternehmensleitung in geeigneter Weise reagieren kann. Im letzten Schritt überprüft der Abschlussprüfer &#8211; in der Regel stichprobenartig &#8211; die Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen.</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld3.">3. Gestaltungselemente des Risikomanagementsystems</h2>
<p>Der Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens wird von zahlreichen Einflussfaktoren bestimmt, die einem raschen Wandel unterliegen und deren weitere Entwicklung nur schwer prognostiziert werden kann. Auf Grund der <strong>individuellen Risikosituation eines Unternehmens</strong> sind die Anforderungen an ein Risikomanagementsystem seitens des KonTraG notwendigerweise lediglich <strong>als grobe Zielsetzung</strong> vorgegeben. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems orientiert sich daher zunächst an den jeweiligen betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die wesentliche Zielsetzung besteht darin, <strong>sowohl die Risiken als auch die Chancen</strong> der betrieblichen Geschäftstätigkeit zu identifizieren, die möglichen positiven und negativen Konsequenzen der Risikoübernahme zu kennen und die potenziell erfolgsgefährdenden Risiken zu minimieren.</p>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld3.1">3.1 Risikoerkennung</h3>
<p>Im Rahmen eines Risikomanagementsystems kommt der <strong>Risikoerkennung</strong> naturgemäß eine überragende Bedeutung zu, da sich nicht erkannte Risiken einer Risikobewältigung entziehen und somit die Verwirklichung der Ziele des Risikomanagements verhindern. Die besondere Problematik liegt vor allem in der <strong>frühzeitigen Erkenntnis</strong>, ob sich potenzielle Risiken tatsächlich zu einer realen Bedrohung entwickeln. Ferner ist zu berücksichtigen, dass einmal erkannte Risiken <strong>weder konstant</strong> bleiben müssen <strong>noch sich zwingend kontinuierlich</strong> entwickeln. Um zukünftige risikobehaftete Entwicklungen frühestmöglich zu erkennen, bedarf es daher</p>
<ul>
<li>
<p>einer <u>fortlaufenden</u> Überwachung und</p>
</li>
<li>
<p>geeigneter <u>Frühindikatoren</u>, die sich mit zeitlichem Vorlauf zu den Risikoeinflussfaktoren verändern und somit Risikoeintrittsgefahren frühzeitig signalisieren.</p>
</li>
</ul>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/risikoka.gif" alt="" /></div>
<p>Zum Erreichen dieses Ziels bietet es sich an, die verschiedenen <strong>Risiken zunächst zu kategorisieren</strong>. Nach welchen Kriterien Risikokategorien und Risikoarten gebildet werden sollten, kann allerdings nur unternehmensindividuell beantwortet werden. Ohne eine derartige Kategorisierung besteht indes die Gefahr einer unvollständigen oder mehrdeutigen Risikoidentifikation.</p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld3.2">3.2 Risikoanalyse und Risikobewertung</h3>
<p>Die Risikoanalyse und Risikobewertung knüpfen unmittelbar an die Risikoerkennung an. Ziel dieser Teilfunktion des Risikomanagements ist es, den Entscheidungsträgern aufzuzeigen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.</p>
<p>Die <strong>Bewertung von Risiken</strong> stößt in der betrieblichen Praxis jedoch auf nicht unerhebliche Probleme, da beispielsweise für Markt-, Vertriebs- oder Umweltrisiken <strong>keine allgemein anerkannten Modelle und Bewertungsrichtlinien</strong> zur Verfügung stehen. Dennoch sollte ein Unternehmen den Versuch unternehmen, seine <strong>Risiken in Geldeinheiten zu beziffern</strong>, da ansonsten nicht erkennbar wird, ob es sich um bestandsgefährdende Risiken handelt.</p>
<p>Zur sachgerechten Beurteilung eines Risikos ist zum einen eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintretens und zum anderen eine Angabe über die mögliche Ergebniswirkung für den Fall des Risikoeintritts erforderlich. Da die untersuchte Risikosituation sich infolge wechselnder Rahmenbedingungen fast immer durch eine gewisse Einmaligkeit auszeichnet, muss in Kauf genommen werden, dass das Ergebnis der Risikobewertung auch durch subjektive Auffassungen beeinflusst wird.</p>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/risikobe.gif" alt="" /></div>
<p>Die Ergebnisse der Risikoanalyse und Risikobewertung sind abschließend in Gestalt einer <strong>Risk Map</strong> oder eines <strong>Statusberichtes</strong> zu dokumentieren und den Berichtsempfängern zu übergeben.</p>
</div>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld4.">4. Implementierung eines Risikomanagementsystems</h2>
<p>Der Gesetzgeber hat keine konkrete Ausgestaltung des Risikomanagementsystems vorgegeben. Aus dem Wortlaut des § 91 Abs. 2 AktG und der allgemeinen Begründung zum KonTraG-Entwurf wird jedoch geschlossen, dass sich ein RMS aus internem Überwachungssystem, <a class="doklink" title="Controlling" href="/controlling/228666">Controlling</a>, Interner Revision (<a class="doklink" title="Interne Revision" href="/controlling/238583">Interne Revision</a>) und Frühwarnsystem zusammensetzt bzw. zusammensetzen kann.</p>
<p>Die <strong>Gesamtverantwortung für das Risikomanagement</strong> liegt bei der Geschäftsführung. Von der Unternehmensleitung sind <strong>Richtlinien</strong> festzulegen, wie mit Risiken umzugehen ist. Ferner ist das oberste Management für die Identifikation und Bewertung <strong>strategischer Risiken</strong> verantwortlich.</p>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/risikoma.gif" alt="" /></div>
<p>Bei der Organisation des Risikomanagementsystems kommt dem<strong> Controlling eine bedeutende Rolle</strong> zu. Zum Aufgabengebiet des <a class="doklink" title="Controller" href="/controlling/228658">Controllers</a> gehört die gesamte Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von entsprechenden Planungs-, Kontroll- und Informationsinstrumenten. Die <strong>Kompetenzen</strong> für die Wahrnehmung der anfallenden Aufgaben sind beim Controller-Dienst vorhanden, da mit dem <strong>Berichtswesen</strong> bereits dezentral verantwortete Daten zusammengeführt und auf unterschiedlichen Aggregationsstufen verschiedenen Empfängern zur Verfügung gestellt werden. Dementsprechend entwickelt das Controlling auch die Anforderungen an ein <strong>Risikoberichtswesen</strong> und stellt dieses den verschiedenen Unternehmensbereichen zur Verfügung. Hierzu gehört auch, dass Risikoaspekte unternehmenszielkonform in die <strong>Zielvereinbarungen der Mitarbeiter</strong> integriert werden, da sich nur so ein Anreiz zum risikobewussten Verhalten erzeugen lässt.</p>
<p>Die eigentliche Verantwortung für die Beherrschung und Optimierung der verschiedenen Risikopositionen liegt jedoch in den Händen der dezentralen Einheiten. In Zusammenarbeit mit internen und gegebenenfalls auch externen Experten müssen die <strong>Risk-Owner</strong> die von der Unternehmensleitung erarbeiteten Risikoleitlinien operationalisieren und umsetzen. Nach Identifikation und Bewertung der Risiken ihres Einflussbereiches sind die Risk-Owner für die Überwachung dieser Risikoquellen mithilfe des ihnen vom Controlling zur Verfügung gestellten Risikoberichtswesens verantwortlich.</p>
<p>Die Prüfung, ob das Risikomanagementsystem den gestellten Anforderungen genügt, fällt in der Regel in den Aufgabenbereich der <strong>internen Revision</strong> (<a class="doklink" title="Interne Revision" href="/controlling/238583">Interne Revision</a>). Hierzu gehört vor allem die Kontrolle, ob die vom Controlling erarbeiteten Standards eingehalten werden, die Risikoquellen richtig definiert wurden und die Risikolimits beachtet werden.</p>
</div>
<div class="stw_verweise" id="stw_verweise_2">
<div class="infografik"><span class="infografik_start"> </span><span class="infografik_text">So geht&#8217;s</span><span class="infografik_ende"> </span></div>
<div class="stw_verweise_sonstige"><!--BLOCK_STW_VERWEISE_SONSTIGE_EXISTS--></p>
<p>Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Wortlaut</p>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://hannovers-steuerberater.de/controlling/kontrag-auswirkungen/">KonTraG &#8211; Auswirkungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://hannovers-steuerberater.de">Steuerberater Hannover</a>.</p>
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		<title>Kontrolle im Forschungs- und Entwicklungsbereich</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Kontrolle im Forschungs- und EntwicklungsbereichInhaltsübersicht1.Überblick2.Gegenstand der F&amp;E-Kontrolle2.1Notwendigkeit und Ausgestaltung der Kontrolle 2.1.1Ergebnisvorgabe und -kontrolle2.1.2Zeitvorgabe und Kontrolle 2.1.3Budgetvorgabe und -kontrolle 2.1.4Abweichungstypen2.2Techniken der Forschungs- und Entwicklungs-Kontrolle 2.2.1Meilenstein-Überwachungsplan (Milestone-Konzept)2.2.2Benchmarking im Forschungs- und Entwicklungsbereich2.2.3Break-Even-Time-Analyse2.2.4Prozesskostenrechnung3.Schlussbemerkung1. ÜberblickIn einem sich rasant entwickelnden Markt mit zunehmendem Wettbewerb wird die Fähigkeit, den technologischen Wandel schneller zu vollbringen, für Unternehmen immer wichtiger. Allerdings kann die  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="doc_header stw_header">
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<h1 class="stw_titel">Kontrolle im Forschungs- und Entwicklungsbereich</h1>
</div>
</div>
</div>
<div class="stw_toc">
<h2 class="stw_toc_head">Inhaltsübersicht</h2>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">1.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld1.">Überblick</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.">Gegenstand der F&amp;E-Kontrolle</a></p>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.1</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.1">Notwendigkeit und Ausgestaltung der Kontrolle </a></p>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.1.1</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.1.1">Ergebnisvorgabe und -kontrolle</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.1.2</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.1.2">Zeitvorgabe und Kontrolle </a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.1.3</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.1.3">Budgetvorgabe und -kontrolle </a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.1.4</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.1.4">Abweichungstypen</a></div>
</li>
</ol>
</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.2</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.2">Techniken der Forschungs- und Entwicklungs-Kontrolle </a></p>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.2.1</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.2.1">Meilenstein-Überwachungsplan (Milestone-Konzept)</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.2.2</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.2.2">Benchmarking im Forschungs- und Entwicklungsbereich</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.2.3</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.2.3">Break-Even-Time-Analyse</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.2.4</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.2.4">Prozesskostenrechnung</a></div>
</li>
</ol>
</div>
</li>
</ol>
</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">3.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld3.">Schlussbemerkung</a></div>
</li>
</ol>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld1.">1. Überblick</h2>
<p>In einem sich rasant entwickelnden Markt mit zunehmendem Wettbewerb wird die Fähigkeit, den <strong>technologischen Wandel schneller zu vollbringen</strong>, für Unternehmen immer wichtiger. Allerdings kann die unternehmerische Antwort auf diese gestiegenen Marktanforderungen nicht darin bestehen, immer mehr für <strong>Forschung und Entwicklung</strong> (Forschungs- und Entwicklungskosten) auszugeben. Vielmehr geht es darum, die <strong>Investitionen in Forschung und Entwicklung</strong> (F&amp;E) wirksamer zu steuern. </p>
<p>Ein Aspekt einer zielgerichteten Steuerung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ist die <strong>Kontrolle</strong>. Ob sich dieses Instrument jedoch überhaupt im Bereich der Forschung und Entwicklung einsetzen lässt, ist seit Jahren Gegenstand kontrovers geführter Diskussionen. Nicht selten führt die Befürchtung, dass die <strong>Kontrolle von Forschungs- und Entwicklungsprojekten</strong> zu stark in den inhaltlichen Entwicklungsprozess eingreift, zu der Meinung, dass die <strong>Entfaltung von Kreativität</strong> im F&amp;E <strong>durch Kontrolle verhindert</strong> wird.</p>
<p>Dennoch ist insbesondere <strong>aus der Sicht des <a class="doklink" title="Controlling" href="/controlling/228666">Controlling</a></strong> die Kontrolle auch in diesem empfindlichen Unternehmensbereich möglich und notwendig. Zwar können keine Pauschalkonzepte des allgemeinen Projektmanagements unverändert auf die Kontrolle der Forschung und Entwicklung übertragen werden. Es müssen aber <strong>andere oder zumindest angepasste Methoden</strong> zum Einsatz kommen. </p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld2.">2. Gegenstand der F&amp;E-Kontrolle</h2>
<p>Die Forschungs- und Entwicklungskontrolle wird in der Literatur in der Regel im Zusammenhang mit dem <strong>Forschungs- und Entwicklungs-Controlling</strong> diskutiert. Die <strong>Kontrolle</strong> ist allerdings <strong>lediglich eine Teildisziplin des Controlling</strong>, die auch nur im Zusammenhang mit den übrigen Aktivitäten des Controlling betrachtet werden kann. Kontrolle ist nur möglich, wenn <strong>in einer Planungsphase Ziele festgelegt</strong> wurden (<a class="doklink" title="Zielsystem" href="/controlling/233780">Zielsystem</a>). Ferner ist eine sinnvolle Kontrolle, die auch nach den Ursachen für nicht erreichte Ziele fragt, nicht ohne parallel verlaufende Koordination zwischen voneinander abhängigen Bereichen und <strong>Informationsversorgung</strong> (<a class="doklink" title="Information" href="/controlling/238408">Information</a>) möglich. </p>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld2.1">2.1 Notwendigkeit und Ausgestaltung der Kontrolle </h3>
<p>Naturgemäß handeln Forschung und Entwicklung mit einer <strong>Vielzahl von Unbekannten</strong>. Daher ist die Verfolgung von Forschungs- und Entwicklungsplänen im Wesentlichen ein <strong>Prozess der Verringerung von Unsicherheit</strong>. In dem generellen Umfeld der Unsicherheit von Forschung und Entwicklung kann ohne ein <strong>Kontrollsystem</strong>, das dafür sorgt, dass im Bereich von Forschung und Entwicklung planmäßig vorgegangen wird, vieles unbemerkt schief gehen. Dies würde nicht zuletzt zu einer <strong>Fehlallokation der Unternehmens-Ressourcen</strong> führen. So könnten zum Beispiel Projekte, die aufgrund ihres schleppenden Voranschreitens längst hätten eliminiert werden müssen, weiterhin mitgeschleppt werden, während Projekte mit hoher Priorität aufgrund mangelnder Ressourcen (Ingenieurstunden, Entwicklungsbudget) aus dem F&amp;E-Portfolio herausfallen. </p>
<p>Nachfolgend werden daher einige Instrumente der <strong>Forschungs- und Entwicklungs-Prozesssteuerung</strong> vorgestellt, die danach geordnet sind, wie tief der steuernde Eingriff der Kontrolle in die Arbeit der Forschungs- und Entwicklungsabteilung reicht. </p>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld2.1.1">2.1.1 Ergebnisvorgabe und -kontrolle</h4>
<p>Bei der Ergebnisvorgabe und -kontrolle wird dem Mitarbeiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung lediglich <strong>ein Ergebnis vorgegeben</strong>. Es bleibt ihm überlassen, den Weg zu diesem Ziel selbstständig zu bestimmen. Lediglich das Leistungsziel des Forschungs- und Entwicklungsprojektes wird bestimmt. Damit entspricht dieses Instrument dem klassischen <strong>Delegationsmodell</strong>.</p>
<p>Dieses Instrument ist um so eher anwendbar, je präziser die Ziele (<a class="doklink" title="Ziele" href="/controlling/233767">Ziele</a>, <a class="doklink" title="Zielsystem" href="/controlling/233780">Zielsystem</a>) formulierbar sind. Darin liegt auch schon das wesentliche Problem dieses Instrumentes, da für eine Leitlinie des Handelns und die spätere Kontrolle das gewünschte <strong>Ergebnis entsprechend genau formuliert</strong> werden muss. Eine solche Festlegung stellt bei innovativen Prozessen jedoch ein Problem dar, da oft nicht von vornherein feststeht, wo die Reise eigentlich hingehen soll. Ferner schließt eine solche <strong>Zielvorgabe</strong> einen <strong>Zielwandel</strong> (<a class="doklink" title="Zielsystem" href="/controlling/233780">Zielsystem</a>) aus und enthält damit ein Moment der Rigidität, das der Innovation vielfach nicht angemessen ist. </p>
<p>Vereinfacht läuft eine Ergebniskontrolle nach einem <strong>Regelkreis</strong> ab. Der Mitarbeiter der Forschungs- und Entwicklungsabteilung gibt nach Erreichen des (Zwischen-)Ergebnisses eine Rückmeldung und bittet um Entlastung. <strong>Ziel und Resultat</strong> werden durch eine prozesssteuernde Instanz miteinander verglichen und bewertet. </p>
</div>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld2.1.2">2.1.2 Zeitvorgabe und Kontrolle </h4>
<p>Bedingt durch die nicht beeinflussbaren Unsicherheiten von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten lässt sich generell nicht sicherstellen, <strong>dass die Lösungssuche zu Resultaten führt</strong>. Daher sind dem Innovator <strong>Präsentationstermine</strong> vorzugeben, zu denen die bis dahin vorliegenden Ergebnisse einer Kontrolle unterworfen werden können.</p>
<p>Diese Termine lassen sich sowohl in regelmäßig festgelegten Rhythmen als auch fallweise mit dem Innovator vereinbaren. In der Regel ist es sinnvoll, eine derartige, <strong>zeitlich definierte Ergebniskontrolle</strong> mit einer <strong>Kontrolle der Zeiteinhaltung</strong> zu kombinieren, weil hierdurch eine Frist vorgegeben wird, in der bestimmte Resultate vorzulegen sind.</p>
</div>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld2.1.3">2.1.3 Budgetvorgabe und -kontrolle </h4>
<p>Der Handlungsspielraum der Forschungs- und Entwicklungs-Mitarbeiter wird durch die <strong>Bewilligung</strong> eines bestimmten Betrages finanzieller Mittel für einen bestimmten Zweck und einen bestimmten Zeitraum weiter eingeschränkt, da eine <strong>Mittelbewilligung</strong> im Allgemeinen an einen Plan gebunden (<a class="doklink" title="Budget" href="/controlling/236580">Budget</a>, <a class="doklink" title="Budgetierung" href="/controlling/236578">Budgetierung</a>) ist, der vorher vom Antragsteller vorzulegen und zu genehmigen ist.</p>
<p>Vor allem wegen der partiellen Kompensationsmöglichkeit ist eine gemeinsame Kontrolle von Aufwand, Zeit und Entwicklungszielen von grundlegender Bedeutung. Eine Kontrolle wäre ohne diese gemeinsame Betrachtung im Forschungs- und Entwicklungsbereich wenig sinnvoll. </p>
</div>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld2.1.4">2.1.4 Abweichungstypen</h4>
<p>Wie Abbildung 1 zeigt, kommen für die Kontrolle des Forschungs- und Entwicklungsbereiches als formaler Ansatzpunkt prinzipiell <strong>verschiedene Differenzen zwischen Soll- und Istgrößen</strong> in Betracht.</p>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/ctrl655.gif" alt="" /></div>
<p>Die Abweichungen können damit nach der üblichen Abweichungsanalyse in zwei Komponenten aufgespalten werden: Den <strong>Planungsfehler</strong> (Sp-SA) und den <strong>Realisationsfehler</strong> (I-SP):</p>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/ctrl656.gif" alt="" /></div>
<p>Die einzelnen Abweichungen geben Antworten auf verschiedene Analysefragen. Eine Separation der Differenz I-SA in den Realisations- und den Planungsfehler ist deshalb so wichtig, weil sich die kontrollierende Instanz darüber klar sein muss, dass <strong>sich nur ein Bruchteil der überhaupt feststellbaren Abweichungen durch Kontrolle beeinflussen lässt</strong>. Der überwiegende Teil der Differenz zwischen I und SA kommt durch ein sich änderndes Marktumfeld mit anderen Käuferwünschen und neuen nicht vorhersehbaren Technologien zustande. Umso mehr muss wenigstens der vom Grundsatz beeinflussbare Anteil der Unsicherheit durch Kontrolle minimiert werden. </p>
<p>In formaler Hinsicht kann die Einwirkung auf Abweichungen sowohl an den Istwerten als auch an Sollwerten anknüpfen. Diese Differenzierung basiert auf einer <strong>Unterscheidung in Durchführungs- und Planungskontrolle</strong>. Die <strong>Durchführungskontrolle</strong> bezieht sich auf die während eines Forschungs- und Entwicklungsprojektes erstellten Leistungen und erfolgt anhand der Variablen Aufwand, Zeit (Zeitkosten, Zeitkostenrechnung) und Entwicklungsergebnisse. Die <strong>Bestimmung von Sollwerten</strong> kann bewusste oder unbewusste Fehler enthalten, denen man durch eine Planungskontrolle begegnen kann. Abbildung 3 enthält zu den möglichen Problemfeldern eine Übersicht.</p>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/ctrl657.gif" alt="" /></div>
<p>Auf die <strong>Durchführungskontrolle</strong> wird im Folgenden näher eingegangen. Dazu werden einige konkrete Techniken vorgestellt.</p>
</div>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld2.2">2.2 Techniken der Forschungs- und Entwicklungs-Kontrolle </h3>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld2.2.1">2.2.1 Meilenstein-Überwachungsplan (Milestone-Konzept)</h4>
<p>Für die <strong>Durchführungskontrolle</strong> hat sich in der betrieblichen Praxis vor allem der <strong>Meilenstein-Überwachungsplan</strong> als brauchbare Technik bewährt. Unter Meilensteinen versteht man hierbei <strong>Kontrollpunkte nach wichtigen Prozess- beziehungsweise Projektabschnitten</strong>, an denen die Beteiligten des Projekts zusammen mit den Kontrollinstanzen prüfen, ob der <strong>erreichte Istzustand</strong> mit dem <strong>geplanten Sollzustand</strong> übereinstimmt und ob das Projekt voraussichtlich unter Einhaltung der geforderten Leistungen, Kosten und Termine abgeschlossen werden kann. Meilensteine bieten darüber hinaus die Gelegenheit, <strong>über Abbruch oder Fortführung des Projekts zu entscheiden</strong>. </p>
<p>Ein wesentlicher Vorteil des Meilenstein-Überwachungsplans liegt in seiner <strong>eindeutigen Objekt- beziehungsweise Ergebnisorientierung</strong> in Verbindung mit der <strong>Terminfixierung</strong>. Ferner besticht das Milestone-Konzept durch seine <strong>Übersichtlichkeit</strong>. Jeder Beteiligte kann mit einem Blick seine Rolle im Gesamtprozess erkennen. Als weitere Gründe für seine hohe Akzeptanz in der Praxis lassen sich folgende Punkte herausstellen:</p>
<ul>
<li>
<p> Der Meilenstein-Überwachungsplan sorgt für eine hohe Transparenz der Terminsituation mit Informationen über Termintrends.</p>
</li>
<li>
<p> Insgesamt führt der Meilenstein-Überwachungsplan zu einer Verbesserung des Termin- und Zeitbewusstseins. </p>
</li>
<li>
<p> Tendenziell steigt die Genauigkeit der Terminplanung.</p>
</li>
<li>
<p> Mit dem Meilenstein-Überwachungsplan ist nur ein geringer Durchführungsaufwand verbunden.</p>
</li>
</ul>
<p>Für die Aufstellung des Meilenstein-Überwachungsplans sind folgende <strong>Voraussetzungen</strong> zu erfüllen: </p>
<ul>
<li>
<p> Es ist eine Liste von Meilensteinen zu entwerfen. </p>
</li>
<li>
<p> Es sind Vorgaben von Zeitpunkten zu bestimmen, zu denen die einzelnen Meilensteine erreicht werden sollen. </p>
</li>
<li>
<p> Es sind Informationen über die benötigten Inputs des knappsten Faktors erforderlich, sofern neben der Termin- und Ergebniskontrolle auch eine explizite Aufwandsüberprüfung stattfinden soll.</p>
</li>
</ul>
<p>Der Meilenstein-Überwachungsplan besteht aus zwei Komponenten, dem Datenblatt und einer grafischen Übersicht. Abbildung 4 veranschaulicht den Aufbau eines Datenblattes. </p>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/ctrl658.gif" alt="" /></div>
<p>Die <strong>grafische Übersicht</strong> wird im einfachsten Fall durch zwei Terminachsen gleichen Maßstabs aufgespannt. Dabei repräsentiert die horizontale Achse den <strong>Berichtszeitpunkt</strong> und die vertikale Achse den voraussichtlichen <strong>Meilensteintermin</strong>. Die zu überwachenden Meilensteine werden dem Projekt-Datenblatt entnommen. Die voraussichtlichen Termine für das Erreichen der definierten Meilensteine sind in regelmäßigen Abständen, in Abhängigkeit von der gesamten Projektlaufzeit, zu ermitteln, in das Trendchart einzutragen und mit dem Wert der vorangehenden Terminschätzung für diesen Meilenstein zu verbinden. </p>
<p>Aus der sich hierdurch ergebende <strong>Terminkurve</strong> lässt sich eine <strong>Trendanalyse</strong> ableiten. Steigt die Linie, so wird erwartet, dass der Meilenstein später erreicht wird als geplant. Sinkt die Linie, so wird der Meilenstein voraussichtlich früher als geplant erreicht. Demgegenüber deutet eine horizontale Linie auf eine Einhaltung des Planes hin. Trifft die Linie die Diagonale, so ist das Ereignis eingetreten.</p>
<p>Über diese Terminüberwachung hinaus lässt sich in die Meilenstein-Trendanalyse auch <strong>eine Analyse des Aufwands integrieren</strong>. Das Resultat ist ein so genannter <strong>Fortschrittsbericht</strong>, bei dem auf der Abszisse wiederum die Zeit und auf der Ordinate der kumulierte Engpassfaktoreinsatz abgetragen wird. In der Praxis handelt es sich hierbei zumeist um die eingesetzten Ingenieurmonate oder um die kumulierten Projektkosten. </p>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/ctrl659.gif" alt="" /></div>
<p>Die <strong>bis zum Erreichen des Meilensteins angefallenen Kosten</strong> werden zum jeweiligen Zeitpunkt aufgetragen. Ferner werden die Auswirkungen der bis dahin eingetretenen Abweichungen hinsichtlich Gesamtkosten und -dauer abgeschätzt und die sich ergebenden Einschätzungen über Projektkosten und Fertigstellung in den Fortschrittsbericht eingetragen. Hierdurch ergeben sich drei Kurven. Zwei dieser Kurven geben &#8211; ausgehend von den anfänglich geplanten Projektkosten beziehungsweise Projektterminen &#8211; die Planänderungen wieder. Eine Kurve stellt auf die tatsächlich eingetretenen Kosten beziehungsweise Termine für die Meilensteine ab. Bei Projektablauf treffen alle drei Kurven zusammen, weil sich der Abstand zwischen den fortgeschriebenen Plan- und Istkosten/-zeiten im Verlauf der Realisierung zunehmend verringert.</p>
</div>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld2.2.2">2.2.2 Benchmarking im Forschungs- und Entwicklungsbereich</h4>
<p>Auch im Forschungs- und Entwicklungsbereich bietet sich das <strong>Benchmarking als Kontrolltechnik</strong> an, um den relativen Leistungsstand zum Klassenbesten abzuschätzen (Benchmarking). Das Benchmarking geht über eine bloße Ursachenanalyse hinaus. Im Rahmen eines entsprechenden Benchmarking-Projektes geht es zunächst um die Wahl </p>
<ul>
<li>
<p> des Benchmarking-Gegenstandes, </p>
</li>
<li>
<p> der Vergleichspartner, </p>
</li>
<li>
<p> der Messgrößen, </p>
</li>
<li>
<p> der Vergleichsmethode sowie </p>
</li>
<li>
<p> der Informationsquelle. </p>
</li>
</ul>
<p>Anschließend werden Schwächen und Stärken des eigenen Unternehmens identifiziert, um neben dem Aufspüren der Ursachen eine kreative Lösungssuche zu betreiben. </p>
<p>Um nicht auf dem Branchenniveau zu verharren und das volle Verbesserungspotenzial auszuschöpfen, sollte man sich im Rahmen eines entsprechenden Projektes nicht auf ein Benchmarking der Produkte direkter Wettbewerber konzentrieren. Vielmehr sollte es Ziel sein, sich <strong>an den Wertschöpfungsprozessen der jeweils führenden Unternehmen mehrerer Branchen</strong> zu messen, in denen entsprechende Prozesse zu den Kernkompetenzen gehören.</p>
</div>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld2.2.3">2.2.3 Break-Even-Time-Analyse</h4>
<p>In der Break-Even-Time-Analyse wird die erwartete Entwicklung der Erträge und Kosten über die Zeit aufgetragen.</p>
<p>Aus dem Schnittpunkt beider Kurven lässt sich entnehmen, <strong>wann der Break-Even-Punkt erreicht</strong> und <strong>wie lange die Break-Even-Time sein wird</strong>. Somit lassen sich mit der Break-Even-Time-Analyse die Auswirkungen von Zeitverzögerungen oder -verkürzungen in der Forschung und Entwicklung auf den kommerziellen Erfolg des Vorhabens sichtbar machen. Das Verfahren ermöglicht die <strong>übergreifende Betrachtung aller Projektphasen</strong> und sensibilisiert alle beteiligten Funktionen mit Blick auf den kritischen Erfolgsfaktor Zeit (Zeitkosten).</p>
<p>Ein analoges Vorgehen, das sich allerdings auf die Wiedereinbringung der Kosten des Forschungs- und Entwicklungsprojektes und damit auf einen Teil der Gesamtinvestitionen beschränkt, bezeichnet man als Projektdeckungsrechung.</p>
</div>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld2.2.4">2.2.4 Prozesskostenrechnung</h4>
<p>Die <strong>Prozesskostenrechnung</strong> bedient sich ähnlich wie die klassischen Kostenrechnungssysteme der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung (Prozesskostenrechnung, Kostenrechnungssystem). Der wesentliche Unterschied zur klassischen Kostenrechnung liegt vor allem in der <strong>Wahl der Bezugsgröße zur Kostenverrechnung</strong> (Kostenzurechnungsprinzipien) in der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Die Verrechnung von Gemeinkosten erfolgt nicht über <strong>Kostenstellen</strong> und die dort ermittelbaren wertmäßigen Bezugsgrößen, sondern über abgegrenzte Prozesse und deren mengenmäßige Wiederholung. Somit treten die <strong>Orte der Kostenverursachung</strong> (Kostenstellen) in den Hintergrund und an ihre Stelle treten <strong>Stellen übergreifende Prozesse als Größen der Kostenverursachung.</strong></p>
<p>Die Gemeinkosten werden aus dem Blickwinkel der Prozesskostenrechnung nicht unmittelbar durch Produkte, sondern <strong>durch Prozesse verursacht</strong>, sodass sich die Gemeinkosten auch nicht über <strong>mengen- oder wertabhängige Kalkulationsbezugsgrößen</strong> (Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten, Herstellkosten) verrechnen lassen, sondern indirekt über die jeweiligen Prozessmengen, die vom Produkt beansprucht werden. Die auf Kostenstellen verrechneten Gemeinkosten werden hierzu auf Prozesse weiterverrechnet, die nach bestimmten Kriterien im Rahmen der Prozesskostenstellenrechnung gebildet wurden.</p>
<p>Da herkömmliche Kostenrechnungssysteme somit den Nachteil haben, dass relativ große Positionen als Gemeinkosten ausgewiesen werden und deshalb <strong>gemeinkostentreibende Faktoren in der Beurteilung von F&amp;E-Projekten nicht ausreichend berücksichtigt werden können</strong>, ist die Prozesskostenrechnung sehr viel besser dazu geeignet, die Kosten transparent zu machen.</p>
<p>Im Forschungs- und Entwicklungsbereich versucht der prozesskostenorientierte Ansatz somit, die Planung und Kontrolle der Forschungs- und Entwicklungskosten den Prozessabläufen bei der Erstellung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen anzupassen. Dabei ergibt sich ein <strong>Hauptprozess</strong> (zum Beispiel die Produktplanung) aus der <strong>Aggregation zusammenhängender Teilprozesse</strong> (zum Beispiel Konzipieren, Entwerfen, Ausarbeiten), und diese ergeben sich wiederum aus der Zusammenfassung vieler einzelner Aktivitäten (Prozess-Controlling). </p>
<p>Basierend auf einer <strong>Prozessanalyse</strong>, die eine detaillierte Analyse der Arbeitsinhalte und Arbeitsabläufe enthält, werden für die einzelnen Haupt- und Teilprozesse sowie deren Kostentreiber Prozessgrößen definiert. Anschließend werden die für die <strong>Leistungserstellung entstandenen Kosten</strong> den mengenmäßig erbrachten Leistungen (Prozessmenge) und den dazu benötigten Ressourcen zugeordnet. </p>
<p>Abgesehen von den genannten Vorteilen der Prozesskostenrechnung sind bei deren Anwendung aber auch einige <strong>Anwendungsprobleme im Forschungs- und Entwicklungsbereich</strong> zu berücksichtigen, insbesondere</p>
<ul>
<li>
<p> Schwierigkeiten bei der Definition von Forschungs- und Entwicklungs-Teilprozessen, </p>
</li>
<li>
<p> eine mangelnde Stabilität der Prozessstrukturen aufgrund der Kreativität in Forschungs- und Entwicklungsprozessen und</p>
</li>
<li>
<p> die Einmaligkeit und Seltenheit der Prozesse.</p>
</li>
</ul>
</div>
</div>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld3.">3. Schlussbemerkung</h2>
<p>Um mögliche Chancen nicht zu verpassen, gehen Unternehmen verstärkt dazu über, nach Wegen zu suchen, um Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch Kontrolle zielgerechter zu steuern. Allerdings konnten bisher nur wenige Unternehmen in dieser Hinsicht tatsächlich Erfolge vermelden.</p>
<p>Eine der größten Schwierigkeiten besteht diesbezüglich darin, eine Verständigung zwischen der Unternehmensführung und den Verantwortlichen des Forschungs- und Entwicklungsbereiches herbeizuführen. In vielen Unternehmen besitzt das Management nur eine begrenzte Vertrautheit mit den Technologien und den technologischen Möglichkeiten, an deren Verfolgung die Forscher und Entwickler arbeiten. Dies resultiert wiederum aus der mangelnden Kommunikation zwischen Unternehmensführung und F&amp;E-Verantwortlichen </p>
<p>In dieser Situation muss sich zunächst die Unternehmensführung verändern. Um eine Vision über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu haben, muss sie seine technologischen Potenziale kennen. Hierzu können die beschriebenen Methoden der Kontrolle zum Einsatz kommen. Unter den genannten Voraussetzungen wird die Kontrolle auch von den Mitarbeitern des Forschungs- und Entwicklungsbereiches anerkannt und nicht mehr als demotivierend empfunden.</p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Konzernplanung</title>
		<link>https://hannovers-steuerberater.de/controlling/konzernplanung/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>KonzernplanungInhaltsübersicht1.Einleitung2.Gegenstand der Konzernplanung3.Generelle Zielplanung4.Strategische Konzernplanung4.1Geschäftsfeldplanung4.2Organisationsplanung4.3Rechtsstrukturplanung4.4Führungskräfteplanung5.Operative Planung6.Ergebnis- und Finanzplanung1. EinleitungGegenüber der Einheitsgesellschaft gewinnt die rechtlich-organisatorische Strukturierung der Unternehmen als Konzern immer mehr an Bedeutung.Ein Konzern ist ein Zusammenschluss mehrerer (mindestens zweier) rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung. Hierbei gibt es eine rechtlich-formale und eine wirtschaftlich-materielle Seite. Da die Konzernleitung die Befugnis besitzt, ihre Konzerngeschäftspolitik gegenüber der  [...]</p>
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<h1 class="stw_titel">Konzernplanung</h1>
</div>
</div>
</div>
<div class="stw_toc">
<h2 class="stw_toc_head">Inhaltsübersicht</h2>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">1.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld1.">Einleitung</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.">Gegenstand der Konzernplanung</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">3.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld3.">Generelle Zielplanung</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">4.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld4.">Strategische Konzernplanung</a></p>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">4.1</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld4.1">Geschäftsfeldplanung</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">4.2</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld4.2">Organisationsplanung</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">4.3</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld4.3">Rechtsstrukturplanung</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">4.4</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld4.4">Führungskräfteplanung</a></div>
</li>
</ol>
</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">5.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld5.">Operative Planung</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">6.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld6.">Ergebnis- und Finanzplanung</a></div>
</li>
</ol>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld1.">1. Einleitung</h2>
<p>Gegenüber der Einheitsgesellschaft gewinnt die rechtlich-organisatorische Strukturierung der Unternehmen als Konzern immer mehr an Bedeutung.</p>
<p>Ein <strong>Konzern</strong> ist ein Zusammenschluss mehrerer (mindestens zweier) rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung. Hierbei gibt es eine <strong>rechtlich-formale</strong> und eine <strong>wirtschaftlich-materielle</strong> Seite. Da die <strong>Konzernleitung</strong> die Befugnis besitzt, ihre Konzerngeschäftspolitik gegenüber der Leitung der einzelnen Konzerngesellschaften durchzusetzen, ist der <strong>Konzern im betriebswirtschaftlichen Sinne</strong> in seiner Gesamtheit ebenfalls als Unternehmen zu bezeichnen.</p>
<p>Die wachsende Bedeutung von Konzernen hängt unmittelbar mit der weiter voranschreitenden <strong>Internationalisierung der Märkte</strong> und der Notwendigkeit zusammen, die mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen <strong>Risiken</strong> möglichst breit zu streuen (Diversifikation). Weitere Ziele können darin liegen, den <strong>Wettbewerb weitestgehend auszuschalten</strong> oder <strong>Rationalisierungsmöglichkeiten</strong> durch Ausschöpfen von Synergiepotenzialen zu nutzen. Die Konzernbildung kann dabei sowohl durch <strong>Akquisition</strong> bereits bestehender ökonomisch-rechtlicher Einheiten, Neugründung von <strong>Tochtergesellschaften</strong> oder <strong>Ausgliederung</strong> bereits bestehender Unternehmenseinheiten (Sparten, Divisionen, Niederlassungen) erfolgen.</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld2.">2. Gegenstand der Konzernplanung</h2>
<p>Im Konzern bezieht sich die <strong>Planung</strong> auf eine wirtschaftliche Einheit, die aus mehreren rechtlich selbstständigen Gesellschaften besteht. Dementsprechend umfasst die Konzernplanung das <strong>gesamte System mit allen untergeordneten Systemen (Subsystemen)</strong>. Zusätzlich sind die Beziehungen zwischen den Subsystemen und den <strong>Umsystemen</strong> zu berücksichtigen. Ein Konzernplanungssystem besteht damit sowohl aus Planungen der Konzernzentrale als auch aus Planungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Dabei stellt die Konzernplanung eine <strong>subsystemübergreifende Planung</strong> für die gesamte wirtschaftliche Einheit dar, deren konkrete Ausgestaltung primär von der Struktur des Leistungsprogramms, der Standortstruktur, der Organisationsstruktur sowie dem Führungsstil der oberen Führungskräfte in der Konzernspitze abhängt.</p>
<p>Bezüglich des <strong>Führungsstils</strong> lassen sich als extreme Führungsformen eine primär <strong>autoritär-zentrale</strong> und eine primär <strong>kooperativ-dezentrale</strong> Führung unterscheiden, wobei mit zunehmender Konzerngröße eine Tendenz zu dezentral orientierten Lösungen vorherrscht. Ferner beeinflussen weitere situative Faktoren wie zum Beispiel die Konzernaufgabe, die kulturelle Einbettung im internationalen Kontext u.a. die Ausprägung des praktizierten Führungsstils.</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld3.">3. Generelle Zielplanung</h2>
<p><strong>Ziele</strong> sind im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch &#8222;gewollte zukünftige Zustände&#8220;. Sie sind &#8211; anders als bestimmte Sachverhalte, die als Daten zu akzeptieren sind &#8211; <strong>gestaltungsfähige Variablen</strong>, die der Planbarkeit unterliegen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass es das Ziel des Unternehmens nicht gibt, sondern <strong>Zielkomplexe</strong>, die sich aus zahlreichen Einzelelementen mit unterschiedlichsten wechselseitigen Beziehungen zusammensetzen, die sich darüber hinaus im Zeitablauf auch ändern können (<a class="doklink" title="Zielsystem" href="/controlling/233780">Zielsystem</a>). Dementsprechend ist die <a class="doklink" title="Zielplanung" href="/controlling/233779">Zielplanung</a><strong>als ein Prozess</strong> zu verstehen, der nicht nur einmalig, sondern ständig abläuft und dabei Veränderungen innerhalb und außerhalb des Unternehmens berücksichtigt.</p>
<p>Im Rahmen der Konzernplanung sind Ziele bezüglich Inhalt, Umfang und zeitlicher Geltung in wechselseitiger Abhängigkeit <strong>für das gesamte System und die Subsysteme</strong> zu spezifizieren. Im Allgemeinen werden zur Durchführung der Planung Ziele als Planungsgrößen auf der Basis einer Zielvorschau von jeweils über- und untergeordneten Führungsebenen erarbeitet und von der für ihre Vorgabe autorisierten Führungsgruppe verabschiedet.</p>
<p>Für die <strong>ökonomische Zielkonzeption</strong> sind im Hinblick auf die Sachziele Angaben darüber erforderlich,</p>
<ul>
<li>
<p>in welchen Wirtschaftszweigen,</p>
</li>
<li>
<p>in welchen Sektoren (geografischen Räumen, Märkten) und </p>
</li>
<li>
<p>in welcher Tiefe der Leistungserstellung </p>
</li>
</ul>
<p>das Tätigkeitsfeld des Konzerns liegen soll. Hierbei wird gegebenenfalls die Sachzielkonzeption der Gesellschaft bereits festgelegt, da sie bei extrem zentraler Führung nur durch deren jeweilige oberste Führung bestimmt werden kann.</p>
<p>Im Rahmen der <strong>ökonomischen Formalziele</strong> geht es um die Fixierung des jeweiligen Wirtschaftlichkeitsgrades, der das Resultat des Abwägens von Einsatz- und Ergebnisgrößen in Werten ist. Für das Gesamtunternehmen, die einzelnen Gesellschaften und die Obergesellschaft werden die oberen <strong>Wertziele</strong> (Gewinn- und Rentabilitätsgrößen, Liquidität usw.) und gegebenenfalls <strong>Wertzielkomponenten</strong> (Ertrags-, Aufwands-, Leistungs-, Kostenziele usw.) festgelegt und daraufhin kontrolliert, ob sie erreicht werden. <strong>Für den Gesamtkonzern</strong> werden Wertziele und Wertzielkomponenten nach Produkten bzw. <a class="doklink" title="Produktgruppen" href="/controlling/240479">Produktgruppen</a>, Regionen sowie Großobjekten gesondert geplant, sofern sich diese Bezugsgrößen nicht mit denen der Subsysteme bzw. Tochtergesellschaften decken.</p>
<p>Im Rahmen der <strong>sozialen Zielkonzeption</strong> ist festzulegen, wie sich der Konzern gegenüber der Öffentlichkeit und seinen Mitgliedern verhalten will. Zwar erfolgt &#8211; zumindest nach außen hin &#8211; kaum eine gesellschaftsbezogene Differenzierung zu Kommunen, Marktpartnern, Kapitalgebern usw., im Innenverhältnis &#8211; gegenüber den Mitgliedern &#8211; ist es jedoch durchaus möglich, in einzelnen Konzernteilen unterschiedliche Bedürfnisse der Mitarbeiter anzusprechen (Anreizsysteme).</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld4.">4. Strategische Konzernplanung</h2>
<p>Bezogen auf das Gesamtsystem und die jeweiligen Subsysteme umfasst die strategische Konzernplanung die Geschäftsfeld-Planung, die Organisations- und Rechtsstrukturplanung sowie die Führungskräfteplanung.</p>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld4.1">4.1 Geschäftsfeldplanung</h3>
<p>Bei <strong>dezentraler Führungsorganisation</strong> sind die Führungsorgane der Subsysteme eines Konzerns für die Geschäftsfeldplanung weitgehend selbst verantwortlich. Die <strong>Koordinationsstellen</strong> haben überwiegend nur beratende Funktionen, sodass hier die strategische Geschäftsfeldplanung des Konzerns in den einzelnen Gesellschaften weitgehend autonom erfolgt. Die Aufgabe der Zentralstellen beschränkt sich darauf,</p>
<ul>
<li>
<p>die Einzelpläne zu einem gesamtunternehmensbezogenen Plan zu verdichten, </p>
</li>
<li>
<p>auf gravierende Diskrepanzen hinsichtlich der Gesamtunternehmensziele hinzuweisen und </p>
</li>
<li>
<p>beratend auf eine Gesamtintegration hinzuwirken. </p>
</li>
</ul>
<p>Im Rahmen ihres Abschreibungsvolumens bestimmt jede Gesellschaft ihre <strong>Investitionen</strong> selbst &#8211; zumindest, wenn die in Konzernrichtlinien definierten Ergebniskriterien erfüllt werden können. Teilweise wird den Gesellschaften &#8211; vor allem bei internationalen Konzernen &#8211; auch bei der Außenfinanzierung in einem gewissen Rahmen Autonomie eingeräumt. Allerdings werden von der Zentrale für <strong>Investitionsrechnungen</strong> und -beurteilungen allgemeine Prognoseunterlagen, Zinssatzangaben sowie zu verwendende Investitionsrechnungsverfahren einheitlich vorgegeben. Ferner bedürfen zur Wahrung konzernpolitischer Interessen Programm- und Potenzialplanungen, die einen bestimmten Umfang überschreiten, stets der Zustimmung der Konzernleitung.</p>
<p>Bei <strong>zentraler Führungsorganisation</strong> gibt die Zentrale den Gesellschaften den langfristigen Produktprogramm- und Potenzialplan entweder autonom entwickelt vor (evtl. detailliert untergliedert nach Produkten und Märkten). Oder es wird zusammen mit den Führungskräften der Gesellschaften aus ihren eingereichten Planungsunterlagen im so genannten Gegenstromverfahren ein langfristiger Plan für das Gesamtunternehmen und die Gesellschaften entwickelt. Im letzten Fall ist die Abgrenzung zwischen zentraler und dezentraler Führung fließend.</p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld4.2">4.2 Organisationsplanung</h3>
<p>Sowohl die Planung der Organisations- und Rechtsstruktur des Konzerns als auch die Führungskräfteplanung obliegt im Konzern der obersten Konzernführung und wird somit grundsätzlich zentral durchgeführt.</p>
<p>Als <strong>grundlegende Organisationsalternativen</strong> eines Konzerns bieten sich &#8211; ausgehend von den generellen ökonomischen und sozialen Zielen &#8211; <strong>ein- und mehrdimensionale Organisationsmodelle</strong> an. Ferner ist in diesem Zusammenhang über die Zahl der Konzernstufen sowie über die Ausgestaltung der Konzernspitze zu entscheiden.</p>
<p>In Abhängigkeit von der Programmstruktur, der Unternehmensgröße, der Standortstruktur, der Homogenität oder Heterogenität der im Konzern zusammengefassten Unternehmensstrukturen und von zahlreichen weiteren internen und externen Bedingungsfaktoren ökonomischer, gesellschaftlicher, technologischer, rechtlicher oder politischer Art ergeben sich für die <strong>Vorteilhaftigkeit einzelner Organisationsalternativen</strong> unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe. Andererseits lässt sich jede Konzernorganisation durch die Beschreibung einzelner &#8222;Bausteine&#8220; (Subsysteme) präzisieren, wobei für das Entstehen eines Konzerns mindestens zwei Ebenen von Subsystemen vorausgesetzt werden:</p>
<ul>
<li>
<p>Den <strong>Grundeinheiten</strong> kommt im Rahmen der gestellten Konzernpolitik die Sachaufgabenerfüllung zu. Es handelt sich hierbei entweder um rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften oder um rechtlich unselbstständige Betriebseinheiten. Zur Begründung eines Konzernverhältnisses muss mindestens eine Grundeinheit rechtliche Selbstständigkeit erlangen.</p>
</li>
<li>
<p>Die <strong>Spitzeneinheit</strong> setzt sich aus den verschiedenen Kernabteilungen, Koordinierungsabteilungen und Stabsabteilungen der Zentrale zusammen. Sie bestimmt und kontrolliert die Gesamtpolitik des Konzerns entweder als rechtlich selbstständige Holding-Gesellschaft oder als rechtlich unselbstständiger Teil der herrschenden Muttergesellschaft.</p>
</li>
<li>
<p>Daneben können mehrere Grundeinheiten zu <strong>Zwischeneinheiten</strong> zusammengefasst werden. Diese Organisationseinheiten entlasten im Allgemeinen die Spitzeneinheit, beispielsweise durch Bildung von regionalen Zwischengesellschaften in international tätigen Konzernen. Solche Zwischeneinheiten können entweder rechtlich unselbstständig bleiben oder rechtlich verselbstständigt werden (Zwischenholding).</p>
</li>
</ul>
<p>Durch Kombination der Spitzen-, Zwischen- und Grundeinheiten gelangt man zu zwei grundlegenden <strong>Strukturalternativen</strong> der Konzernorganisation:</p>
<ul>
<li>
<p>Beim so genannten <strong>Stammhaus-Konzept</strong> bildet die Konzernspitze keine rechtlich selbstständige organisatorische Einheit. Im Allgemeinen übernimmt die Führungsspitze der dominierenden, auch operativ tätigen Konzerngesellschaft (der Muttergesellschaft) die Leitung des Konzerns in Personalunion. Diese Organisationsform kommt insbesondere bei homogenen Produktprogrammen sowie starker leistungswirtschaftlicher Dominanz der Muttergesellschaft in Betracht.</p>
</li>
<li>
<p>Beim so genannten <strong>Holding-Konzept</strong> stellt die Konzernspitze rechtlich und organisatorisch eine selbstständige Einheit dar, die im Extremfall nur aus einem Vorstandsvorsitzenden und Vorstandsmitgliedern der Ressorts Finanzen und <a class="doklink" title="Controlling" href="/controlling/228666">Controlling</a> sowie Personal (Führungskräfte) besteht. Diese Organisationsform kommt insbesondere bei stark heterogenem Produktprogramm und/oder starker Standortdezentralisation in Betracht. Allerdings dient das Halten von Unternehmensbeteiligungen in diesem Fall mehr der Finanzanlage oder risikomindernden Kapitalstreuung als der Konzernierung.</p>
</li>
</ul>
<p>Neben diese beiden Grundformen tritt als weitere Alternative das <strong>Konzept der geschäftsnahen Führung</strong> des Konzerns, bei dem die Führungsspitze des Konzerns zwar verselbstständigt wird, die Besetzung des Leitungsorgans jedoch durch die Vorsitzenden der wichtigsten Tochtergesellschaften in Personalunion erfolgt.</p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld4.3">4.3 Rechtsstrukturplanung</h3>
<p>Bezüglich der Rechtsstrukturplanung im Konzern eröffnen sich zunächst bei der rechtlichen Gestaltung des gesamten Konzerngebildes verschiedene Varianten.</p>
<ul>
<li>
<p>Im Falle des <strong>Unterordnungskonzerns</strong> wird das Über-/Unterordnungsverhältnis und die daraus resultierende einheitliche Leitung der abhängigen, rechtlich selbstständigen Gliedbetriebe durch die Konzernobergesellschaft betont. Die einheitliche Leitung im <strong>Gleichordnungskonzern</strong> wird ohne die Konstatierung eines Abhängigkeitsverhältnisses zwischen den Konzerneinheiten ausgeübt. Dementsprechend kann sich die einheitliche Leitung im Gleichordnungskonzern nicht auf die Macht eines der Unternehmen über die anderen stützen, sondern ist auf andere Koordinationsmittel angewiesen.</p>
</li>
<li>
<p>Beim <strong>faktischen Konzern</strong> beruht das Weisungsrechts der Konzernspitze lediglich auf der faktischen Macht einer der Konzerneinheiten gegenüber den anderen Konzerngesellschaften, die diese in ein Abhängigkeitsverhältnis drängt (zum Beispiel durch Mehrheitsbeteiligung, Stimmenmehrheit oder personelle Verflechtung). Da hierbei die Durchsetzung des einheitlichen Willens durch eine Reihe von Vorschriften des Aktiengesetzes (vgl. hierzu die §§ 311 ff.) beschränkt ist, wird häufig ein Beherrschungsvertrag angestrebt. In diesem Fall bildet der Konzern dann eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Einheit.</p>
</li>
</ul>
<p>Natürlich berührt die <strong>Wahl der Rechtsform</strong> der einzelnen Konzerngesellschaften zunächst den Entscheidungstatbestand der <strong>Rechtsformwahl in den Einzelgesellschaften</strong>. Diese Entscheidungen sind unter Berücksichtigung von Gewinn- und Verlustbeteiligung, der sich bietenden Finanzierungsmöglichkeiten, der Steuerbelastungen usw. jeweils separat zu treffen.</p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld4.4">4.4 Führungskräfteplanung</h3>
<p>Im Konzern kommt der strategisch orientierten <strong>Führungskräfteplanung</strong> und der Planung der <strong>Führungskräfteentwicklung</strong> (Personalentwicklungs-Controlling) besondere Bedeutung zu. Grundlage der erforderlichen Planungsaktivitäten sind die Ist- und Sollkonzeptionen der organisatorischen und rechtlichen Strukturierung des Konzerns sowie die Anforderungsprofile von Führungsstellen und Beurteilungsprofile des aktuellen Führungskräftepotenzials. Der Bedeutung der Führungskräfteplanung entsprechend obliegt dieser Aufgabenbereich in erster Linie der Konzernspitze.</p>
</div>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld5.">5. Operative Planung</h2>
<p>Ob die operative Produktprogrammplanung zentral oder dezentral erfolgen sollte, hängt vornehmlich vom Konzerntyp ab. Bei <strong>horizontal gegliedertem Konzern und heterogenem Produktprogramm</strong> ist eher eine dezentrale Produktprogrammplanung vorzuziehen. Bei <strong>homogenem Produktprogramm</strong> wird die Produktprogrammplanung meistens zentral bzw. kombiniert zentral-dezentral vorgenommen (Gegenstromverfahren). Unabhängig vom Produktprogramm wird bei <strong>vertikal gegliederten Konzernen</strong> überwiegend eine zentrale Produktprogrammplanung erfolgen.</p>
<p>Existieren so genannte <strong>Service-Center</strong> (beispielsweise rechtlich verselbstständigte EDV-Center oder Forschungs-Center), sind von ihnen die üblichen Pläne zu erstellen (<a class="doklink" title="Center-Organisation" href="/controlling/228173">Center-Organisation</a>).</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld6.">6. Ergebnis- und Finanzplanung</h2>
<p>Die Ergebnis- und Finanzplanung ist im Konzern für die Obergesellschaft von besonderer Bedeutung, weil vielfach zeitlich versetzt Gewinne von Tochtergesellschaften an sie abgeführt und sie allein Gewinne an die Aktionäre ausschütten.</p>
<p>Um die Ergebnislage und -entwicklung des Konzerns als wirtschaftliche Einheit beurteilen zu können, sind neben dem üblichen ergebnisorientierten Rechenwerk <strong>konsolidierte Jahresabschlüsse</strong> des Konzerns zu planen. Ferner werden &#8211; ausgehend von den Finanzplänen der Tochtergesellschaften und der Zentrale nach Konsolidierung der konzerninternen Zahlungsströme &#8211; kurz-, mittel- und langfristige <strong>Konzernfinanzpläne</strong> abgeleitet. Grundsätzlich wird die Finanzplanung im Konzern zentral durchgeführt. Lediglich in internationalen Konzernen sind Ausnahmen erforderlich.</p>
</div>
<div class="stw_verweise" id="stw_verweise_1">
<div class="infografik"><span class="infografik_start"> </span><span class="infografik_text">Siehe auch</span><span class="infografik_ende"> </span></div>
<div class="stw_verweise_stichwort">
<p><a class="doklink stw_verweise_stichwort_link" title="Center-Organisation" href="/controlling/228173"><span class="stw_verweise_stichwort_text">Center-Organisation</span></a><span class="stw_verweise_stichwort_text">Finanzplanung</span><span class="stw_verweise_stichwort_text">Gegenstromverfahren</span></p>
</div>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://hannovers-steuerberater.de/controlling/konzernplanung/">Konzernplanung</a> erschien zuerst auf <a href="https://hannovers-steuerberater.de">Steuerberater Hannover</a>.</p>
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