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	<title>I/J Archives - Steuerberater Hannover</title>
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	<description>Oliver Bletgen &#38; Kollegen</description>
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	<title>I/J Archives - Steuerberater Hannover</title>
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	<item>
		<title>Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Jahresüberschuss/JahresfehlbetragDer Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag stellen den im laufenden Geschäftsjahr erzielten Gewinn oder Verlust, also das Jahresergebnis dar. Er bildet in der Gewinn- und Verlustrechnung die letzte Position im Gliederungsschema (§ 275 HGB: Position 20 nach dem Gesamtkostenverfahren; Position 19 nach dem Umsatzkostenverfahren) und entspricht dem Saldo aus Aufwendungen und Erträgen; in der Bilanz (§  [...]</p>
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<div class="doc_headerline stw_headerline">
<h1 class="stw_titel">Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag</h1>
</div>
</div>
</div>
<p>Der Jahresüberschuss oder der Jahresfehlbetrag stellen den im laufenden Geschäftsjahr erzielten Gewinn oder Verlust, also das <strong>Jahresergebnis</strong> dar. Er bildet in der Gewinn- und Verlustrechnung die <strong>letzte Position</strong> im Gliederungsschema (§ 275 HGB: Position 20 nach dem Gesamtkostenverfahren; Position 19 nach dem Umsatzkostenverfahren) und entspricht dem Saldo aus Aufwendungen und Erträgen; in der Bilanz (§ 266 HGB) wird er <strong>auf der Passivseite beim Eigenkapital unter &#8222;A. V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag&#8220;</strong> ausgewiesen.</p>
<p>Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bilden die <strong>Grundlage für die Ermittlung von </strong>Bilanzgewinn-Bilanzverlust<strong> und der Ergebnisverwendung</strong> des Unternehmens.</p>
<p>Die Position &#8222;Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag&#8220; erscheint <strong>in der Bilanz nur dann</strong>, wenn die Bilanz <strong>vor Verwendung des Jahresergebnisses</strong> aufgestellt wird. Wird sie <strong>nach teilweiser Ergebnisverwendung</strong> erstellt, wird sie durch den Posten <strong>&#8222;Bilanzgewinn/Bilanzverlust&#8220;</strong> ersetzt. (§ 268 Abs. 1 HGB)</p>
<div class="infografik"><span class="infografik_start"> </span><span class="infografik_text">Siehe auch</span><span class="infografik_ende"> </span></div>
<p>Bilanz</p>
<p>Bilanzgewinn/Bilanzverlust</p>
<p>Bilanzgliederung</p>
<p>Eigenkapital in der Bilanzierung</p>
<p>Gewinnvortrag-Verlustvortrag</p>
<p>Gewinn- und Verlustrechnung</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Inventar</title>
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		<dc:creator><![CDATA[root_cbc9x0pj]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>InventarDas Inventar ist das Verzeichnis der während der Inventur ermittelten Vermögenswerte und Schulden, zusammengestellt nach Art, Menge und Wert. Es wird untergliedert nach Vermögenswerten, Schulden und Reinvermögen. Die Verzeichnisse der Einzelaufzeichnungen (über Maschinen, Rohstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse, Verbindlichkeiten usw.) werden dem Inventar als Anlagen beigefügt. (§ 240 Abs. 2 HGB, § 140 f. AO)Die  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/inventar/">Inventar</a> erschien zuerst auf <a href="https://hannovers-steuerberater.de">Steuerberater Hannover</a>.</p>
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<h1 class="stw_titel">Inventar</h1>
</div>
</div>
</div>
<p>Das Inventar ist das Verzeichnis der während der <a class="doklink" title="Inventur" href="/rechnungswesen/238606">Inventur</a> ermittelten Vermögenswerte und Schulden, zusammengestellt nach Art, Menge und Wert. Es wird untergliedert nach <strong>Vermögenswerten, Schulden und Reinvermögen</strong>. Die Verzeichnisse der Einzelaufzeichnungen (über Maschinen, Rohstoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse, Verbindlichkeiten usw.) werden dem Inventar als Anlagen beigefügt. (§ 240 Abs. 2 HGB, § 140 f. AO)</p>
<p>Die <strong>Vermögenswerte</strong> umfassen</p>
<ul>
<li>
<p>das Anlagevermögen (alle langfristigen Investitionsgüter) und</p>
</li>
<li>
<p>das Umlaufvermögen (Vermögensgegenstände, die im Betrieb laufend umgesetzt werden, umlaufen oder sich in ihrer Zusammensetzung verändern).</p>
</li>
</ul>
<p>Für die Zuordnung entscheidend ist die <strong>Zweckbestimmung am Bilanzstichtag</strong>.</p>
<h2 class="stw_beispiel_head">Beispiele: </h2>
<div class="stw_beispiel">
<p>Eine in einem Maschinenbaubetrieb hergestellte und zum Verkauf bestimmte Maschine gilt in der Regel als Umlaufvermögen (fertige Erzeugnisse). Wird sie jedoch im eigenen Betrieb eingesetzt (z.B. im Rahmen der Produktion), wird sie dem Umlaufvermögen entnommen und gilt als Anlagevermögen (Maschinen).</p>
<p>Eine im Unternehmen eingesetzte Maschine gehört in der Regel zum Anlagevermögen (Maschinen). </p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld1.">1. Reihenfolge der Erfassung der Vermögenswerte und Schulden</h2>
<p>Die <strong>Vermögenswerte</strong> werden nach der <strong>Liquidierbarkeit</strong> im Inventar aufgeführt: Zuerst erscheinen jene, die am längsten im Unternehmen verbleiben (Grundstücke und Bauten); Kassenbestand und Schulden, die sich täglich verändern, stehen am Ende des Inventars.</p>
<p>Die <strong>Schulden</strong> werden nach <strong>Fälligkeit oder Fristigkeit</strong> geordnet; Kapitalgesellschaften müssen – zumindest in der Bilanz – nach der Art der Verbindlichkeiten bzw. nach Kapitalgebern ordnen (§ 266 Abs. 3 HGB).</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld2.">2. Ermittlung des Reinvermögens:</h2>
<table id="frg_tb1" border="0" width="80%" class="doc_table"><!-- CF: 0 --></p>
<colgroup span="1">
<col width="20%" span="1" />
<col width="80%" span="1" /></colgroup>
<tr>
<td style="width:20%" rowspan="1"><strong>Reinvermögen</strong></td>
<td style="width:80%" rowspan="1">= Summe der Vermögenswerte &#8211; Summe der Schulden</td>
</tr>
</table>
<p>Das Inventar muss mit allen Anlagen <strong>zehn Jahre</strong> lang aufbewahrt werden (§ 257 Abs. 4 HGB)..</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld3.">3. Schema des Inventars eines Einzelunternehmens (beispielhafte Darstellung):</h2>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/rechn193.gif" alt="" /></div>
</div>
<div class="stw_verweise" id="stw_verweise_1">
<div class="infografik"><span class="infografik_start"> </span><span class="infografik_text">Siehe auch</span><span class="infografik_ende"> </span></div>
<div class="stw_verweise_stichwort">
<p><a class="doklink stw_verweise_stichwort_link" title="Inventur" href="/rechnungswesen/238606"><span class="stw_verweise_stichwort_text">Inventur</span></a><span class="stw_verweise_stichwort_text">Bilanz</span></p>
</div>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Investor Relations</title>
		<link>https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/investor-relations/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[root_cbc9x0pj]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Investor RelationsUnter dem Begriff der Investor Relations versteht man die langfristig und strategisch angelegtedirekte und indirekte Kommunikation eines Unternehmens mit seinen gegenwärtigen und potentiellen Aktionären sowie deren Beratern, den Analysten und sonstigen Interessenten.Die Notwenigkeit der Investor Relations ergibt sich aus dem vorhandenen Informationsbedarf der oben benannten Adressaten und vor dem Hintergrund einer Informationsasymmetrie zwischen Unternehmensleitung  [...]</p>
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<div class="doc_headerlogo stw_headerlogo"><!--stw_logo--></div>
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<div class="doc_headerline stw_headerline">
<h1 class="stw_titel">Investor Relations</h1>
</div>
</div>
</div>
<p>Unter dem Begriff der <strong>Investor Relations</strong> versteht man die </p>
<ul>
<li>
<p>langfristig und strategisch angelegte</p>
</li>
<li>
<p>direkte und indirekte </p>
</li>
</ul>
<p>Kommunikation eines Unternehmens mit seinen gegenwärtigen und potentiellen Aktionären sowie deren Beratern, den Analysten und sonstigen Interessenten.</p>
<p>Die Notwenigkeit der Investor Relations ergibt sich aus dem vorhandenen Informationsbedarf der oben benannten Adressaten und vor dem Hintergrund einer <strong>Informationsasymmetrie zwischen Unternehmensleitung und Anteilseignern</strong>. Darüber hinaus regeln gesetzliche Vorschriften die Investor Relations Beziehungen in ihren Grundzügen.</p>
<p>Das theoretische <strong>Oberziel des Investor Relations</strong> ist die Annäherung des Börsenkurses des Unternehmens an den fundamental gerechtfertigten Unternehmenswert. Dabei sind die Bildung und Vermehrung von Vertrauen der derzeitigen und potentiellen Aktionäre in das Unternehmen, die Senkung der Kapitalkosten, die Abwehr feindlicher Übernahmen <a class="doklink" title="Hostile Takeover" href="/rechnungswesen/2897339">(hostile Takeover)</a> und die Förderung der Aktionärstreue als Unterziele herauszustellen.</p>
<div class="stw_verweise" id="stw_verweise_1">
<div class="infografik"><span class="infografik_start"> </span><span class="infografik_text">Siehe auch</span><span class="infografik_ende"> </span></div>
<div class="stw_verweise_stichwort">
<p><a class="doklink stw_verweise_stichwort_link" title="Hostile Takeover" href="/rechnungswesen/2897339"><span class="stw_verweise_stichwort_text">Hostile Takeover</span></a></p>
</div>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Instrumente externer Rechnungslegung</title>
		<link>https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/instrumente-externer-rechnungslegung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[root_cbc9x0pj]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Instrumente externer Rechnungslegung1. ÜberblickIn Deutschland ist die Rechnungslegung traditionell in die interne und externe Rechnungslegung unterteilt. Diese beiden Teilgebiete wachsen aufgrund der zunehmenden Verschlankung von internen Finanz- und Controllingprozessen zunehmend zusammen. Da beide Dienstleistungen in der Regel "aus einer Hand" angeboten werden, bedeutet das für den Controller, dass er zunehmend auch Aufgaben aus dem Bereich  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/instrumente-externer-rechnungslegung/">Instrumente externer Rechnungslegung</a> erschien zuerst auf <a href="https://hannovers-steuerberater.de">Steuerberater Hannover</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="doc_header stw_header">
<div class="doc_headerlogo stw_headerlogo"><!--stw_logo--></div>
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<div class="doc_headerline stw_headerline">
<h1 class="stw_titel">Instrumente externer Rechnungslegung</h1>
</div>
</div>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld1.">1. Überblick</h2>
<p>In Deutschland ist die <strong><a class="doklink" title="Rechnungslegung" href="/rechnungswesen/231985">Rechnungslegung</a></strong> traditionell in die <strong>interne</strong> und <strong>externe Rechnungslegung</strong> unterteilt. Diese beiden Teilgebiete wachsen aufgrund der zunehmenden Verschlankung von internen Finanz- und Controllingprozessen zunehmend zusammen. Da beide Dienstleistungen in der Regel &#8222;aus einer Hand&#8220; angeboten werden, bedeutet das für den <a class="doklink" title="Controller" href="/rechnungswesen/228658">Controller</a>, dass er zunehmend auch Aufgaben aus dem Bereich der externen Rechnungslegung wahrzunehmen hat und sich somit auch mit den <strong>Instrumenten und Zwecken der externen Rechnungslegung</strong> beschäftigen muss.</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld2.">2. Adressaten der Rechnungslegung</h2>
<p>Wenn Rechnungslegung als <strong>kapitalmarktorientiertes Informationsinstrument</strong> verstanden wird, muss sie sich daran messen lassen, inwieweit sie den <strong>Informationsbedürfnissen der Adressaten</strong> gerecht wird. Da es aber eine Vielzahl von Rechnungslegungsadressaten gibt, die unterschiedliche Informationsanforderungen besitzen, ist eine für alle Adressaten und Zwecke gleichermaßen relevante Information nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. </p>
<p>Um der <strong>Rechenschaftsaufgabe der Rechnungslegung</strong> gerecht zu werden, bedarf es einer Konkretisierung der <strong>Rechnungslegungsadressaten</strong>. Bezüglich dieser Konkretisierung gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen.</p>
<p> So differenzieren <strong>Wagenhofer</strong> und <strong>Ewert</strong> zwischen unternehmensinternen und unternehmensexternen Adressaten. Danach zählen z.B. das Topmanagement (und somit vorgelagert das Controlling) sowie an der Geschäftsführung beteiligte Gesellschafter zu den <strong>internen Adressaten</strong>. Derzeitige und potenzielle Investoren und Stakeholder hingegen werden dem Kreis der <strong>externen Adressaten</strong> zugerechnet.</p>
<p>Anderer Auffassung sind z.B. <strong>Moxter</strong> und <strong>Ballwieser</strong>, die den Adressatenbegriff wesentlich enger fassen. Sie unterscheiden <strong>Adressaten</strong> streng von <strong>Rechenschaftsinteressenten</strong> und -empfängern. Nur Adressaten wie z.B. Kapitalgeber oder Anteilseigner können dieser Ansicht zufolge einen rechtlich oder vertraglich durchsetzbaren Anspruch auf Information geltend machen.</p>
<p>In diesem Beitrag wird &#8211; sofern möglich und sinnvoll &#8211; der ersten Auffassung gefolgt, die das <strong>Controlling zu den internen Adressaten</strong> von Rechnungslegung zählt.</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld3.">3. Instrumente der externen Rechnungslegung</h2>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld3.1">3.1 Handelsrechtliche Instrumente</h3>
<p>Das handelsrechtlich zu erstellende Rechnungslegungswerk einer Kapitalgesellschaft umfasst:</p>
<ul>
<li>
<p>den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, GuV und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB) sowie</p>
</li>
<li>
<p>den Lagebericht (§ 289 HGB).</p>
</li>
</ul>
<p>Um den <strong>Umfang der Rechenschaftslegungspflichten</strong> mit der <strong>Unternehmensgröße</strong> in Einklang zu bringen, enthält § 267 Abs. 1 bis 3 HGB eine Differenzierung in kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Danach können <strong>kleine Kapitalgesellschaften</strong> auf eine Erstellung des Lageberichtes verzichten (§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB). Ihren Jahresabschluss müssen sie nicht prüfen lassen (§ 316 Abs. 1 HGB). <strong>Große Kapitalgesellschaften</strong> sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen (§ 325 Abs. 2 HGB).</p>
<p>Bei Vorliegen von beherrschendem Einfluss gem. § 290 Abs. 1 bzw. 2 HGB kommen der <strong>Konzernabschluss</strong> (§ 297 Abs. 1 HGB) und der <strong>Konzernlagebericht</strong> (§ 315 HGB) des Mutterunternehmens hinzu. Der Konzernabschluss enthält neben <strong>Konzernbilanz</strong>, <strong>Konzern-GuV</strong> und <strong>Konzernanhang</strong> (§§ 313-314 HGB) zwingend die Bestandteile <strong>Kapitalflussrechnung</strong> sowie <strong>Eigenkapitalspiegel</strong>. Für Konzernmutterunternehmen besteht bezüglich der Aufstellung einer <strong>Segmentberichterstattung</strong> ein Wahlrecht. Ferner existieren Instrumente <strong>freiwilliger Publizität</strong>, wie z.B. Umweltberichte sowie Sozial- oder Ökobilanzen.</p>
<p>Der <strong>Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften</strong> mit Bilanz, GuV und Anhang soll den Adressaten unter Beachtung der <strong>Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung</strong> (<strong>GoB</strong>) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der <strong>Vermögens-, Finanz- und Ertragslage</strong> der Gesellschaft vermitteln.</p>
<p>Der <strong>Konzernabschluss</strong> zeigt den Erfolg einer am Markt operierenden Unternehmensgruppe unter der rechtlichen Fiktion, dass alle Konzernunternehmen ein einziges Unternehmen wären. Verschiedene <strong>Konsolidierungsmethoden</strong> gleichen dabei Informationsdefizite im Vergleich zu lediglich summierten Einzelabschlüssen aus. So enthält z.B. ein Summenabschluss Verrechnungspreise für konzerninterne Leistungen und Gewinnthesaurierungen und bietet somit die Möglichkeit zur Verlagerung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Gruppe. Als <strong>Adressaten</strong> gelten insbesondere <strong>Aufsichtsrat</strong> und <strong>Anteilseigner</strong> der Muttergesellschaft, aber auch <strong>Investoren</strong> und <strong>Gläubiger</strong> von Konzernunternehmen sowie die <strong>breite Öffentlichkeit</strong>.</p>
<p>Als jüngere Bestandteile des Konzernabschlusses sind <strong>Kapitalflussrechnung</strong>, <strong>Segmentberichterstattung</strong> und <strong>Eigenkapitalspiegel</strong> im HGB inhaltlich nicht geregelt. Sie werden jedoch durch DRS 2, 3 und 7 konkretisiert:</p>
<ul>
<li>
<p>Bei der <strong>Kapitalflussrechnung</strong> handelt es sich um eine liquiditätsorientierte Stromgrößenrechnung, die den Konzernabschluss mit detaillierten Informationen über die Finanzlage ergänzt. Sie beruht entweder auf Ein- und Auszahlungen von Bar- und Buchgeld oder wird indirekt durch Rückrechnung periodisierter Größen aus Bilanz und GuV ermittelt.</p>
</li>
<li>
<p>Die <strong>Segmentberichterstattung</strong> dient der Aufgliederung der Rechnungslegungsdaten nach Unternehmensbereichen und regionalen Märkten. Hier ist zwischen dem <strong>Management Approach</strong> und dem <strong>Risk and Reward Approach</strong> zu unterscheiden. Im ersten Fall folgt die Abgrenzung der Segmente der internen Organisations- und Führungsstruktur des Konzerns. Beim Risk and Reward Approach erfolgt die Abgrenzung anhand der Chancen- und Risikostruktur der Segmente.</p>
</li>
<li>
<p>Der <strong>Eigenkapitalspiegel</strong> verdeutlicht die Entwicklung der Eigenkapitalbestandteile des Konzerns, indem er auch Eigenkapitaländerungen durch ergebnisneutrale Bewertungsänderungen oder durch Verrechnung von Rücklagen mit dem Bilanzgewinn im Konzern aufzeigt, die in der Konzernbilanz und -GuV nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind.</p>
</li>
</ul>
<p>Der <strong>Konzernlagebericht</strong> ermöglicht schließlich einen konsolidierten Einblick in den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Konzerns. Analog zum Lagebericht als Ergänzung des Jahresabschlusses müssen die Angaben grundsätzlich ohne Rückgriff auf die Angaben im Konzernabschluss verständlich sein.</p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld3.2">3.2 Instrumente durch das Bilanzrechtsreformgesetz</h3>
<p>Im Gegensatz zum HGB, das durch die Ermittlung eines vorsichtigen, objektivierten, Verlust antizipierenden und ausschüttbaren Gewinns geprägt ist, stellt der <strong>Ansatz nach IFRS</strong> eine stärker ökonomisch fundierte Abbildung des Unternehmens bzw. der Geschäftsprozesse dar. Das Ziel der IFRS besteht daher vor allem in der Vermittlung <strong>entscheidungsnützlicher Informationen für Anleger</strong>. </p>
<p>Seit Verabschiedung der so genannten <strong>IAS-Verordnung</strong> (1606/2002) durch die Europäische Union im Jahr 2002 sind <strong>kapitalmarktorientierte Unternehmen</strong> in den Mitgliedstaaten der EU ab 2005 verpflichtet, bei der Konzernrechnungslegung internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) anzuwenden.</p>
<h4 class="stw_hinweis_head">Hinweis:</h4>
<div class="stw_hinweis">
<p>Als <strong>kapitalmarktorientiert</strong> gelten Unternehmen, deren Eigen- oder Fremdkapitaltitel (i.d.R. Aktien oder Schuldverschreibungen) in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind. Zudem besteht für nicht kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ein Wahlrecht zur befreienden Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (§ 315a Abs. 3 HGB). Neben Kapitalgesellschaften gilt dieses Wahlrecht auch für bestimmte Personengesellschaften und Einzelkaufleute (gem. § 264a HGB, § 11 PublG) sowie für einige Branchen (etwa § 340i HGB). Für US-GAAP-Bilanzierer, die einem Börsenlisting in den USA unterliegen, sowie für Unternehmen, die ausschließlich Fremdkapitaltitel emittiert haben, bestand bis 2007 eine Übergangsfrist.</p>
</div>
<p>Der <strong>befreiende Konzernabschluss</strong> enthält alle oben dargestellten Instrumente des HGB-Konzernabschlusses. Da es aber bislang noch keinen befreienden Konzernlagebericht gibt, sind kapitalmarktorientierte deutsche Mutterunternehmen gemäß § 315 HGB i. V. m. § 315a HGB bislang weiterhin zur Erstellung und Veröffentlichung eines HGB-Konzernlageberichts verpflichtet.</p>
<p>Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) wurde &#8211; neben der befreienden Wirkung von IFRS-Konzernabschlüssen &#8211; auch eine befreiende Wirkung für den Jahresabschluss kodifiziert, wobei sich diese ausdrücklich auf die Offenlegung beschränkt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass sämtliche deutsche Unternehmen, die ihren Jahresabschluss offen legen müssen, die Möglichkeit haben, neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auch einen Einzelabschluss nach IFRS für Offenlegungszwecke zu erstellen (§ 325 Abs. 2a HGB). </p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld3.3">3.3 Kapitalmarktrechtliche Instrumente</h3>
<p>Die kapitalmarktrechtlichen Instrumente können im Ganzen als <strong>kapitalmarktrechtliches Informationssystem</strong> bezeichnet werden Dieses soll tatsächlichen oder potenziellen Anlegern Kauf- oder Verkaufsentscheidungen erleichtern. Im Wesentlichen lassen sich die nachfolgenden drei Instrumenten voneinander unterscheiden.</p>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld3.3.1">3.3.1 Der Emissions-/Börsenzulassungsprospekt</h4>
<p>Der <strong>Börsenzulassungsprospekt</strong> ist eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung (§ 32 BörsG). Demgegenüber muss der <strong>Emissionsprospekt</strong> für jedes erstmalige öffentliche Angebot inklusive Freiverkehr und außerbörslichem Wertpapierhandel erstellt werden (§ 8 f. Verkaufsprospektgesetz). Der Börsenzulassungsprospekt enthält sowohl qualitative Angaben über den Emittenten als auch quantitative Angaben über die in Einzel- und Konzernabschlüssen und Kapitalfluss- und Segmentrechnungen abgebildete Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Emissions- und Börsenzulassungsprospekt sollen potenziellen Anlegern vor ihrer Kaufentscheidung die Möglichkeit geben, Rendite und Risiko ihrer Anlage abzuschätzen.</p>
</div>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld3.3.2">3.3.2 Zwischenberichterstattung</h4>
<p>Kapitalgesellschaften, deren Aktien zum amtlichen Handel zugelassen sind, müssen <strong>Zwischenberichte</strong> (Quartals- oder Halbjahresberichte) aufzustellen. Durch eine objektive Darstellung der Finanzlage und des Geschäftsverlaufes sollen Aktienmarktteilnehmer und die Öffentlichkeit Gelegenheit erhalten, über die Entwicklung des Börsenkurses und der Dividendenaussichten sowie über die Entwicklungstrends und Aussichten für das gesamte Geschäftsjahr informiert zu werden. </p>
<p>Unternehmen im Prime Standard der Deutschen Börse, dem Top-Segment des amtlichen Marktes, sind verpflichtet, <strong>Quartalsberichte</strong> zu erstellen. Regelungen hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Berichte enthalten DRS 16 und die Börsenordnungen (etwa § 63 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse). Ein Listing im Prime Standard ist Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse.</p>
</div>
<div class="stw_gld3">
<h4 class="stw_gld3_head" id="gld3.3.3">3.3.3 Ad-hoc-Publizität</h4>
<p>Im Rahmen der <strong>Ad-hoc-Publizität</strong> werden Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel an einem inländischen organisierten Markt zugelassen sind, verpflichtet, den Anlegern nicht bekannte Tatsachen, die im Tätigkeitsbereich des Emittenten angefallen sind und die wegen ihrer Auswirkungen auf die Vermögens- oder Finanzlage oder den allgemeinen Geschäftsverlauf den Börsenpreis erheblich beeinflussen können, unverzüglich zu veröffentlichen (§ 15 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)). </p>
<p>Marktteilnehmer sollen durch die Ad-hoc-Publizität schnell in den gleichen Informationsstand versetzt werden, um so nicht zuletzt den Insiderhandel zu vermeiden. Im Zuge des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes wurde mit § 15 Abs. 6 i.V.m. § 37b und § 37c WpHG eine eigene Anspruchsgrundlage geschaffen, die den geschädigten Anlegern bei Verstößen gegen die Ad-hoc-Publizität zu ihrem Recht verhelfen soll.</p>
</div>
</div>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld4.">4. Informationsfunktion einzelner Instrumente</h2>
<p>Anders als der <strong>Einzelabschluss</strong>, der durch eine informationsbeeinträchtigende Gewinnermittlung überdeckt wird, folgen <strong>Lagebericht</strong>, <strong>Konzernabschluss</strong> sowie sämtliche <strong>kapitalmarktorientierten Instrumente</strong> per Definition ausschließlich einen Informationszweck.</p>
<p>Da im Rahmen des <strong>Jahresabschlusses</strong> zahlreiche Wahlrechte ausgeübt werden können, ist die Forderung nach verlässlicher und objektivierter Information auch durch Informationsergänzung im Anhang nur rudimentär erfüllt. Der Jahresabschluss bietet Managern zudem die Möglichkeit, die grundsätzlich gegebene Entscheidungsrelevanz von Jahresabschlussinformationen zu konterkarieren, indem lediglich über Selbstverständlichkeiten informiert wird, denen es an Entscheidungsrelevanz mangelt. Aufgrund der Zusammenfassung einzelner Daten von Bilanz- und GuV-Posten ist die Jahresabschlussinformation nur in geringem Maße verlässlich.</p>
<p>Trotz feinerer Aggregation lassen sich auch aus <strong>Segmentberichten</strong> keine generellen Aussagen über den Nutzen dieser Berichterstattung für die Adressaten ableiten. Die Verlässlichkeit der Segmentberichterstattung ist durch die Möglichkeit intersegmentärer Verrechnung und Manipulationsmöglichkeiten eingeschränkt.</p>
<p>Und auch <strong>Zwischenberichte</strong> knüpfen wie Einzel- und Konzernabschlüsse lediglich an vergangenheitsbezogenen Daten an. Abgesehen von der generell &#8222;groben&#8220; Aussagekraft zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage büßen Zwischenberichte zudem durch eine starke Datenkomprimierung an Verlässlichkeit ein.</p>
<p>Zusammenfassend lässt sich somit festhalten, dass die externe Rechnungslegung <strong>unterschiedlichen Informationsbedürfnissen</strong> gerecht werden muss und daher eine <strong>Informationsverteilung auf verschiedene Instrumente erforderlich ist</strong>. Da alle Instrumente &#8211; wenn auch auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlicher Güte Informationen vermitteln, lässt sich die <strong>Informationsfunktion als gemeinsamer Zweck aller Rechnungslegungsinstrumente bezeichnen</strong>.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/instrumente-externer-rechnungslegung/">Instrumente externer Rechnungslegung</a> erschien zuerst auf <a href="https://hannovers-steuerberater.de">Steuerberater Hannover</a>.</p>
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		<title>Jahresabschluss</title>
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		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>JahresabschlussInhaltsübersicht1.Überblick1.1Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften1.2Der Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften1.3Interessengruppen und Sichtweisen2.Controller und Jahresabschluss3.Vorbereitung und Durchführung des Jahresabschlusses3.1Organisatorische Vorbereitung3.2Bereitstellung benötigter Abschlussunterlagen4.Zusammenfassung1. ÜberblickDer Jahresabschluss ist eine Zusammenfassung der Rechnungslegung eines Unternehmens über sein Betriebsvermögen, seine Verbindlichkeiten, sowie der Aufwendungen und Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Er ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen und hat Handelsbräuche, Rechtsprechungen und  [...]</p>
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<div class="doc_headerline stw_headerline">
<h1 class="stw_titel">Jahresabschluss</h1>
</div>
</div>
</div>
<div class="stw_toc">
<h2 class="stw_toc_head">Inhaltsübersicht</h2>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">1.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld1.">Überblick</a></p>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">1.1</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld1.1">Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">1.2</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld1.2">Der Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">1.3</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld1.3">Interessengruppen und Sichtweisen</a></div>
</li>
</ol>
</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.">Controller und Jahresabschluss</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">3.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld3.">Vorbereitung und Durchführung des Jahresabschlusses</a></p>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">3.1</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld3.1">Organisatorische Vorbereitung</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">3.2</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld3.2">Bereitstellung benötigter Abschlussunterlagen</a></div>
</li>
</ol>
</div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">4.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld4.">Zusammenfassung</a></div>
</li>
</ol>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld1.">1. Überblick</h2>
<p>Der Jahresabschluss ist eine <strong>Zusammenfassung der Rechnungslegung</strong> eines Unternehmens über sein Betriebsvermögen, seine Verbindlichkeiten, sowie der Aufwendungen und Erträge im abgelaufenen Geschäftsjahr. Er ist nach den <strong>Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung </strong> aufzustellen und hat Handelsbräuche, Rechtsprechungen und Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre zu berücksichtigen.</p>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld1.1">1.1 Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften</h3>
<p>Das Handelsrecht stellt unterschiedliche Anforderungen an den Jahresabschluss von Kapital- und Nichtkapitalgesellschaften.</p>
<ul>
<li>
<p>Der <strong>Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften</strong> umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (§ 242 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 264 Abs. 1 HGB). </p>
</li>
<li>
<p>Der Jahresabschluss v<strong>on kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften</strong>, die keinen Konzernabschlusses aufzustellen haben, ist um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern; für die Erweiterung um eine Segmentberihterstattung besteht ein Wahlrecht (§ 264 ABs. 1 Satz 2 HGB). </p>
</li>
<li>
<p><strong>Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften</strong> ergänzen diesen Jahresabschluss durch einen <strong>Lagebericht</strong>(§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).</p>
</li>
<li>
<p><strong>Konzerne</strong> erstellen darüber hinaus einen Konzernabschluss, der aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn-und-VerlustsrechnungKonzernanhang, Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel besteht. Eine Segmentberichterstattung darf aufgestellt werden. Darüber hinaus ist ein Konzernlagebericht aufzustellen.besteht.</p>
</li>
</ul>
<p>Aufgestellt wird der Jahresabschluss von den <strong>gesetzlichen Vertretern</strong>. Das sind bei einer Aktiengesellschaft die Vorstandsmitglieder, bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien die persönlich haftenden Gesellschafter und bei einer GmbH die Geschäftsführer.</p>
<p>Die <strong>Frist für die Aufstellung</strong> des Jahresabschlusses beträgt bei</p>
<ul>
<li>
<p>großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften drei Monate nach dem Bilanzstichtag, </p>
</li>
<li>
<p>bei kleinen Kapitalgesellschaften maximal sechs Monate nach dem Bilanzstichtag. </p>
</li>
</ul>
<p><strong>Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften</strong> (auch Genossenschaften und Konzerne) müssen ihren Jahresabschluss und ihren Lagebericht prüfen lassen. Zur Prüfung berechtigt sind grundsätzlich nur Wirtschaftsprüfer, bei mittelgroßen GmbHs auch <strong>vereidigte Buchprüfer</strong>. Nach der Bestätigung des Jahresabschlusses durch den <strong>Abschlussprüfer</strong> erfolgt die Feststellung durch die Gesellschafter (GmbH) bzw. durch den Aufsichtsrat (AG). Darüber hinaus müssen Kapitalgesellschaften, Konzerne, Genossenschaften und GmbH &amp; Co. KGs ihren <strong>Jahresabschluss offen legen</strong> (§§ 325-327 HGB). Hierzu reichen die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften spätestens mit Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres den Jahresabschluss (mit Bestätigungsvermerk bzw. dessen Versagung, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats, die Corporate Governance Erklärung) beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch ein; die Einreichung ist im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen. Für Konzernabschlüsse ist analog vorzugehen. Von dieser Grundregel gelten gem. §§ 325- 328 HGB bestimmte Ausnahmen und Ergänzungen, auf die an dieser Stelle nicht im Einzelnen eingegangen wird. Der Umfang der Offenlegungspflicht ergibt sich aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (siehe im Einzelnen den Beitrag <a class="doklink" title="Offenlegung des Jahresabschlusses" href="/rechnungswesen/3276199">Offenlegung des Jahresabschlusses</a>).</p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld1.2">1.2 Der Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften</h3>
<p>Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht der Jahresabschluss nach § 242 Abs. 3 HGB aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die <strong>Einzelunternehmer</strong> bzw. die <strong>persönlich haftenden Gesellschafter</strong> verantwortlich. Der Jahresabschluss sollte innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufgestellt werden (§ 243 Abs. 3 HGB), in der Praxis ist eine Frist von <strong>maximal sechs Monaten</strong> üblich. Für den Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht nach HGB grundsätzlich keine Offenlegungspflicht.</p>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld1.3">1.3 Interessengruppen und Sichtweisen</h3>
<p>Der Jahresabschluss eines Unternehmens kann für unterschiedliche Gruppen von Interesse sein. Daher bestehen bezüglich des Inhalts, der Gestaltung sowie der Prüfung des Jahresabschlusses seit Jahrzehnten unterschiedliche Auffassungen (Jahresabschlussanalyse). Sie ergeben sich aus:-</p>
<ul>
<li>
<p>den<strong> unterschiedlichen Interessen</strong> der Beteiligten und</p>
</li>
<li>
<p>dem <strong>unterschiedlichen Nutzen</strong> und den <strong>unterschiedlichen Belastungen</strong>, die mit der Erstellung eines Jahresabschlusses einhergehen</p>
</li>
</ul>
<p>Außerdem lassen sich die <strong>einzelwirtschaftliche</strong> Betrachtung, die <strong>gesamtwirtschaftliche</strong> (gesellschaftsbezogene) Betrachtung und die <strong>juristische</strong> Betrachtung unterscheiden. Diese Sichtweisen sind verbunden mit verschiedenen Interessen und Zielvorstellungen der jeweiligen Gruppen:</p>
<ul>
<li>
<p>unternehmensinterne Interessengruppen (zum Beispiel Anteilseigner, Management)</p>
</li>
<li>
<p>unternehmensextene Interessengruppen (zum Beispiel Wettbewerber, Kreditgeber, Gläubiger)</p>
</li>
<li>
<p>der Staat und seine Organe (zum Beispiel Fiskus, staatliche Aufsichtsbehörden)</p>
</li>
</ul>
<p>Für dasUnternehmen stellt der Jahresabschluss und dessen Prüfung eine gesetzlich angeordnete Pflicht dar. Zur Wahrung seiner Interessen mischt sich der Gesetzgeber aktiv und detailliert in die unternehmensinternen Angelegenheiten ein. Die Unternehmen sind gehalten, Anforderungen zu erfüllen und Bestimmungen einzuhalten. Folglich stellt der Jahresabschluss und seine Prüfung für das Unternehmen eine <strong>nicht unerhebliche kostenmäßige Belastung</strong> dar: Die Vorbereitung und Durchführung binden Arbeitszeit und kräfte. Es entstehen Aufwand und Kosten für Aktivitäten, die das Unternehmen in dieser Form für sich selbst kaum durchführen würde. Durch <strong>ständig wechselnde gesetzliche Vorschriften</strong>, umfangreichere Bestimmungen und detailliertere Forderungen des Gesetzgebers stellt der Jahresabschluss immer höhere Anforderungen an die damit befassten Mitarbeiter im Unternehmen.</p>
<p>Gleichzeitig nimmt die inhaltliche Bedeutung des Jahresabschlusses, für die Bereitstellung relevanter <a class="doklink" title="Information" href="/rechnungswesen/238408">Informationen</a> für die Unternehmensführung, ständig ab. Die seit Jahren entwickelten <strong>Controlling-Instrumente</strong> stellen inzwischen dem Management viel genauer, aktueller und entscheidungsbezogener die entsprechenden Daten zur Verfügung (<a class="doklink" title="Controlling" href="/rechnungswesen/228666">Controlling</a>).</p>
</div>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld2.">2. Controller und Jahresabschluss</h2>
<p>Der <a class="doklink" title="Controller" href="/rechnungswesen/228658">Controller</a> steht häufig vor sich ändernden Anforderungen. Die Vorbereitung und Realisierung des Jahresabschlusses einschließlich seiner Prüfung (oder zumindest die Mitwirkung daran) gehört jedoch zu einem Aufgabengebiet, mit dem er sich <strong>periodisch wiederkehrend zu beschäftigen</strong> hat. Dieses umfassende Tätigkeitsfeld des <a class="doklink" title="Controller" href="/rechnungswesen/228658">Controllers</a> wird in der Literatur jedoch häufig vernachlässigt. In der betrieblichen Praxis &#8211; insbesondere in mittelständischen Unternehmen &#8211; gehören diese Aufgabenaber ebenso zum Alltagsgeschäft des Controllers wie die Entwicklung neuer Controlling-Instrumente. Durch die Arbeiten zum Jahresabschluss und seiner Prüfung, entstehen selbst bei nicht allzu großen Kapitalgesellschaften Kosten in Höhe von mehreren Zehntausend EUR. Außerdem wird ein Großteil der Arbeitszeit des Controllers gebunden.</p>
<p>Aus <strong>personeller Sicht</strong> geht es bei der Erstellung des Jahresabschlusses primär um das Zusammenspiel und das Verknüpfen von externen (Steuerberater, Rechtsanwalt) und internen Aufgabenträgern (Geschäftsführer, Leiter Rechnungswesen, Controlling, Leiter Personal etc.).</p>
<p>Aus <strong>zeitlicher Sicht</strong> lassen sich die Aktivitäten in zwei Abschnitte unterteilen:</p>
<ul>
<li>
<p>Aktivitäten zur vorausschauenden Vorbereitung des Jahresabschlusses im laufenden Geschäftsjahr (sofern Geschäfts- und Kalenderjahr übereinstimmen, Beginn etwa ab Mitte/Ende November)</p>
</li>
<li>
<p>Aktivitäten zur Aufstellung des Jahresabschlussberichtes und zur Vorbereitung seiner Prüfung durch den/die Abschlussprüfer (entsprechend den gesetzlichen Vorschriften)</p>
</li>
</ul>
<p>Aus <strong>formaler Sicht</strong> geht es bei der Erstellung des Jahresabschlusses darum, die gesetzlichen Vorschriften über die Buchführung im Allgemeinen und den Jahresabschlusses im Besonderen zu erfüllen. Vor allem dienen die umfangreichen Aktivitäten zur Vorbereitung und Realisierung des Jahresabschlusses dem Ziel, den Bestätigungsvermerk durch den Abschlussprüfer ohne Einschränkungen (§ 322 Abs. 1 HGB) zu erhalten.</p>
<p><strong>Inhaltlich</strong> geht es darum, mit Hilfe des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB). Dazu sind die <strong>Ansatzvorschriften</strong> (insbesondere §§ 246 bis 251 HGB) und die <strong>Bewertungsvorschriften</strong> (insbesondere §§ 252 bis 256 HGB) zu beachten, die zusammen die <strong>Bewertungsgrundsätze</strong> darstellen. Diese Vorschriften beinhalten neben <strong>Pflichten</strong> und <strong>Verboten</strong> auch <strong>Wahlrechte</strong>, mit denen der Gesetzgeber relativ breite Gestaltungsmöglichkeiten für den Jahresabschluss gestattet (Jahresabschlussanalyse). Das Controlling sollte diese <strong>bilanzpolitischen Spielräume nutzen</strong>, um das Bild des Jahresabschlusses in gewünschter Weise, das heißt zur Unterstützung unternehmenspolitischer Ziele, zu beeinflussen.</p>
<p>Da nicht alle genannten Ziele gleichzeitig und in gleicher Weise erreicht werden können, besteht die Steuerungsaufgabe des Controlling darin, diesen <strong>Zielkonflikt</strong> (<a class="doklink" title="Zielsystem" href="/rechnungswesen/233780">Zielsystem</a>) zu beherrschen.</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld3.">3. Vorbereitung und Durchführung des Jahresabschlusses</h2>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld3.1">3.1 Organisatorische Vorbereitung</h3>
<p>Zur organisatorischen Vorbereitung des Jahresabschlusses sind folgende Punkte für den Controller wichtig:</p>
<ul>
<li>
<p>die Kontenführung und der buchmäßige Jahresabschluss, der durch die Buchhaltung intern realisiert wird und</p>
</li>
<li>
<p>die Jahresabschlussanweisungen sowie die Vorbereitungen zum Kontenabschluss bzw. zur Inventur mithilfe von Saldenbestätigungen und Inventuranweisungen </p>
</li>
</ul>
<p><strong>Jahresabschlussanweisungen</strong> erarbeitet das Controlling in Abstimmung mit der Geschäftsführung. Mit diesen Anweisungen werden inhaltliche Schwerpunkte, Termine und Verantwortlichkeiten verbindlich geregelt. Es sollten zumindest folgende Schwerpunkte festgehalten werden:</p>
<ul>
<li>
<p>zeitlicher Rahmen</p>
</li>
<li>
<p>Verantwortlichkeiten</p>
</li>
<li>
<p>einzelne Arbeitsschritte</p>
</li>
<li>
<p>besondere Schwerpunkte der Inventur</p>
</li>
<li>
<p>Listen</p>
</li>
<li>
<p>Belege und</p>
</li>
<li>
<p>Vordrucke</p>
</li>
</ul>
<p>Von den Geschäftsbanken des Unternehmens sind zur unmittelbaren Vorbereitung des Jahresabschlusses <strong>Bestätigungen über folgende Sachverhalte</strong> einzuholen:</p>
<ul>
<li>
<p>Kontenstand zum 31.12. des Jahres für alle unterhaltenen Konten</p>
<ul>
<li>
<p>Stand der Guthabenkonten unter Angabe der Fälligkeit und eventueller Verfügungsbeschränkungen sowie Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt Zinsen abzurechnen sind</p>
</li>
<li>
<p>Stand der Kreditkonten unter Angabe der Zins- und Rückzahlungsbedingungen und der gestellten Sicherheiten sowie Angaben, bis zu welchem Zeitpunkt Zinsen abgerechnet sind</p>
</li>
</ul>
</li>
<li>
<p>Wertangaben über deponierte Wertpapiere incl. möglicher Verfügungsbeschränkungen</p>
<ul>
<li>
<p>Art, Höhe und Laufzeit der eingeräumten Kreditlinien</p>
</li>
<li>
<p>Angaben über Konten, die in der Zeit vom 01.01. bis 31.12. gelöscht wurden</p>
</li>
<li>
<p>Stand von zum Inkasso eingereichten Schecks und Wechseln, die noch nicht gutgeschrieben sind</p>
</li>
<li>
<p>Stand des Obligo aus diskontierten Wechseln</p>
</li>
<li>
<p>Stand sonstiger Verpflichtungen gegenüber der Bank, zum Beispiel aus Devisentermingeschäften, Bürgschaften, Patronatserklärungen oder anderen Finanzinstrumenten (Finanzierung, Kreditsicherheiten)</p>
</li>
<li>
<p>Erklärung der Bank, dass keine weiteren Guthaben bzw. Verpflichtungen für das Unternehmen bestehen</p>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Zur unmittelbaren Vorbereitung des Jahresabschlusses sollten von den wichtigsten Gläubigern/Schuldnern Saldenbestätigungen angefordert werden. Außerdem sind von den Rechtsvertretern des Unternehmens Beurteilungen über besondere Sachverhalte einzuholen wie über:</p>
<ul>
<li>
<p>bestehende oder schwebende Rechtsstreitigkeiten, in denen das Unternehmen Beklagter ist oder sein kann (Angaben zur möglichen Haftung des Unternehmens bzw. zur Höhe des Streitwertes und zum Stand des Verfahrens)</p>
</li>
<li>
<p>sonstige Rechtsansprüche oder eventuelle Prozessverbindlichkeiten des Unternehmens (Angaben zur Haftung bzw. zum Streitwert)</p>
</li>
<li>
<p>vorgenommene, laufende oder bereits angekündigte Untersuchungen einer Aufsichtsbehörde (Angabe der auf das Unternehmen voraussichtlich zukommenden Kosten)</p>
</li>
<li>
<p>bestehende oder schwebende Rechtsstreitigkeiten, in denen das Unternehmen Kläger ist oder sein kann (Angabe des entstandenen Schadens bzw. Streitwertes)</p>
</li>
<li>
<p>verstöße des Unternehmens gegen geltendes Recht, für die das Unternehmen gegebenenfalls haften muss (Angabe der möglichen Haftungssumme bzw. des Streitwertes)</p>
</li>
<li>
<p>vorgenommene oder geplante Änderungen der Satzung, Kapitalerhöhungs- bzw. -erniedrigungsmaßnahmen</p>
</li>
<li>
<p>rechtsstreitigkeiten, die während des Jahres beendet wurden</p>
</li>
</ul>
<p>Vom Steuerberater bzw. der Steuerberatungsgesellschaft erhält man folgende Angaben bzw. Bestätigungen:</p>
<ul>
<li>
<p>die zum Jahresende zu bilanzierenden Steuerschulden bzw. Steuererstattungsansprüche (aufgegliedert nach Steuerart und Veranlagungszeitraum)</p>
</li>
<li>
<p>eine Erklärung, ob gegen einzelne Steuerbescheide Rechtsbehelfe eingelegt wurden (Kurzbeschreibung des Rechtsbehelfsverfahrens einschließlich einer Einschätzung in Bezug auf den zu erwartenden Ausgang)</p>
</li>
<li>
<p>Angaben zu möglichen steuerlicher Risiken</p>
</li>
<li>
<p>Angaben zu den von der zuständigen Betriebsprüfungsstelle geprüften Veranlagungszeiträumen</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht über die bis zum Abschlussstichtag geleisteten Dienste einschließlich der Honorarbeiträge</p>
</li>
</ul>
</div>
<div class="stw_gld2">
<h3 class="stw_gld2_head" id="gld3.2">3.2 Bereitstellung benötigter Abschlussunterlagen</h3>
<p>Welche Unterlagen vom Abschlussprüfer konkret gefordert werden, ist nicht bis ins kleinste Detail festzulegen. Einige Unterschiede resultieren aus den unterschiedlichen Prüfungsmethoden der Prüfer bzw. der Prüfgesellschaften. Häufig ergeben sich erst im Prüfungsverlauf bestimmte Sachzwänge zur Erarbeitung bestimmter Unterlagen und Übersichten. Verhältnismäßig häufig werden folgendeUnterlagen benötigt:</p>
<div class="abbildung"><img decoding="async" class="doc_img" src="https://hannovers-steuerberater.de/wp-content/uploads/2024/04/ctrl278.gif" alt="" /></div>
<p>Zu den häufig vom Abschlussprüfer angeforderten Unterlagen gehören ferner:</p>
<ul>
<li>
<p><strong>Anlagenspiegel</strong> (mit Zu- und Abgängen, Umbuchungen, Abschreibungen/Zuschreibungen und Bewertungsänderungen)</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu <strong>Sachanlagen</strong>, die gemietet/gepachtet bzw. vermietet/verpachtet sind</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu <strong>Aufwendungen/Erträgen</strong> aus Vorgängen das Sachanlagevermögen betreffend (insbesondere Erträge/Verluste aus Anlagenabgängen)</p>
</li>
<li>
<p><strong>Inventurunterlagen</strong> mit </p>
<ul>
<li>
<p>Protokollen </p>
</li>
<li>
<p>Aufnahmebelegen im Original</p>
</li>
<li>
<p>Zusammenstellungen von unverarbeitetem Material auf Baustellen </p>
</li>
<li>
<p>Materialbestände in Handlagern</p>
</li>
<li>
<p>Belegen über unterwegs befindliche Ware</p>
</li>
<li>
<p>Nachweis von Inventurdifferenzen</p>
</li>
</ul>
</li>
<li>
<p><strong>Bewertungsunterlagen</strong> zu Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfertigwaren, Fertigwaren und Handelswaren (insbesondere bei Abwertungen)</p>
</li>
<li>
<p><strong>Bautenbogen</strong> mit Angaben zu </p>
<ul>
<li>
<p>Baustellenbezeichnung </p>
</li>
<li>
<p>Baubeginn/-ende </p>
</li>
<li>
<p>Auftragswert (davon Vorjahre) </p>
</li>
<li>
<p>Einzelkosten</p>
</li>
<li>
<p>Gemeinkosten</p>
</li>
<li>
<p>Verwaltungskostenzuschlag</p>
</li>
</ul>
</li>
<li>
<p><strong>Forderungsspiegel</strong></p>
<ul>
<li>
<p>Saldenbestätigungen</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu zweifelhaften Forderungen einschließlich Wertberichtigung</p>
</li>
<li>
<p>Forderungsverluste einschließlich Wertberichtigung</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu erhaltenen Anzahlungen</p>
</li>
<li>
<p>Angaben zur Ermittlung von Wertberichtigungen (bei Rechtsstreitigkeiten Einschätzung der Erfolgschance durch den Rechtsanwalt, angezeigte Vergleichsquoten, bei langfristig überfälligen Forderungen Einschätzungen seitens Creditreform, Auskunfteien, Kreditversicherung etc.)</p>
</li>
</ul>
</li>
<li>
<p><strong>Verbindlichkeitsspiegel</strong></p>
<ul>
<li>
<p>Saldenbestätigungen der Kreditinstitute</p>
</li>
<li>
<p>Einzelaufstellungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Kreditverträgen/-zusagen etc.</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Sicherheiten (Bürgschaften etc.)</p>
</li>
<li>
<p>Saldenbestätigungen der Kreditoren (Lieferungen und Leistungen)</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Verbindlichkeiten in Fremdwährung</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu sonstigen Verbindlichkeiten</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Eventualverbindlichkeiten</p>
</li>
</ul>
</li>
<li>
<p><strong>Rückstellungsspiegel</strong></p>
<ul>
<li>
<p>Unterlagen/Belege zu Pensionsrückstellungen</p>
</li>
<li>
<p>Unterlagen/Belege zu Steuerrückstellungen</p>
</li>
<li>
<p>Unterlagen/Belege zu Rückstellungen für Gewährleistung und drohende Verluste</p>
</li>
<li>
<p>Unterlagen/Belege zu sonstigen Rückstellungen</p>
</li>
</ul>
</li>
<li>
<p>Übersicht über die <strong>Erlösstruktur</strong> (Plan/Ist/Vorjahre)</p>
</li>
<li>
<p>Übersichten zur <strong>Kostenstruktur</strong></p>
<ul>
<li>
<p>Übersicht zum Materialaufwand</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zum Personalaufwand</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Zinserträgen und -aufwendungen</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Mieterträgen und -aufwendungen</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Beratungskosten</p>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu Sammelposten, wie a. o. Erträge und a. o. Aufwendungen etc.</p>
</li>
</ul>
</li>
<li>
<p>Übersicht zu <strong>Finanzanlagen und Beteiligungen</strong></p>
</li>
<li>
<p>Einzelaufstellung zu aktiven und passiven <strong>Rechnungsabgrenzungsposten</strong></p>
</li>
</ul>
</div>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld4.">4. Zusammenfassung</h2>
<p>Die Vorbereitung und Durchführung des Jahresabschlusses und der Jahresabschlussprüfung gehört häufig zum <strong>festgelegten Aufgabenbereich des Controlling</strong>. Die einzelnen Aufgaben fallen jährlich in gleicher oder zumindest ähnlicher Form an, sodass sich die Aktivitäten weitgehend planen lassen. Im Gegensatz zu vielen anderen Controlling-Aufgaben müssen hierbei neben internen auch <strong>externe Anforderungen</strong> berücksichtigt werden. Das betrifft nicht nur die Forderungen des Gesetzgebers, sondern auch die Vorstellungen der Prüfer bzw. Prüfgesellschaften und der übrigen am Abschluss beteiligten Organisationen (Kunden, Lieferanten, Banken, verbundene Unternehmen etc.).</p>
<p>Auch <strong>im laufenden Geschäftsjahr </strong> muss die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses vorbereitet werden: Die Vorbereitung reicht von der Datenerfassung bis hin zur Ausnutzung bilanzpolitischer Spielräume. Zur Bewältigung der umfangreichen Aufgaben (zur Erstellung des Jahresabschlusses) empfiehlt es sich, die Tätigkeiten bereits im laufenden Geschäftsjahr in Angriff zu nehmen.</p>
</div>
<div class="stw_verweise" id="stw_verweise_1">
<div class="infografik"><span class="infografik_start"> </span><span class="infografik_text">Arbeitshilfe</span><span class="infografik_ende"> </span></div>
<div class="stw_verweise_stichwort">
<p><span class="stw_verweise_stichwort_text">CON250: Checkliste Jahresabschluss (Excel-Sheet)</span><span class="stw_verweise_stichwort_text">Jahresabschluss &#8211; elektronische Übermittlung</span><a class="doklink stw_verweise_stichwort_link" title="Jahresabschluss - Fristen" href="/rechnungswesen/631225"><span class="stw_verweise_stichwort_text">Jahresabschluss &#8211; Fristen</span></a><span class="stw_verweise_stichwort_text">Jahresabschlussanalyse</span></p>
</div>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Internes Rechnungswesen</title>
		<link>https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/internes-rechnungswesen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[root_cbc9x0pj]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Internes RechnungswesenUnter Rechnungswesen wird die Abbildung von wirtschaftlichen Zuständen zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. von Prozessen für einen festgelegten Zeitraum (Periode) eines oder mehrerer Betriebe (Konzern) verstanden.Neben anderen Einteilungen lassen sich insbesondere internes Rechnungswesen undexternes Rechnungswesen unterscheiden.Das interne Rechnungswesen basiert im wesentlichen auf der Betriebsbuchhaltung, die häufig in statistischer Form geführt wird. Als wesentliche Bestandteile  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="doc_header stw_header">
<div class="doc_headerlogo stw_headerlogo"><!--stw_logo--></div>
<div class="doc_headerblock stw_headerblock">
<div class="doc_headerline stw_headerline">
<h1 class="stw_titel">Internes Rechnungswesen</h1>
</div>
</div>
</div>
<p>Unter Rechnungswesen wird die Abbildung von wirtschaftlichen Zuständen zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. von Prozessen für einen festgelegten Zeitraum (Periode) eines oder mehrerer Betriebe (Konzern) verstanden.</p>
<p>Neben anderen Einteilungen lassen sich insbesondere </p>
<ul>
<li>
<p><em>internes</em> Rechnungswesen und</p>
</li>
<li>
<p><em><a class="doklink" title="Externes Rechnungswesen" href="/rechnungswesen/237612">externes</a></em> Rechnungswesen</p>
</li>
</ul>
<p> unterscheiden.</p>
<p>Das<strong> interne Rechnungswesen</strong> basiert im wesentlichen auf der Betriebsbuchhaltung, die häufig in statistischer Form geführt wird. Als wesentliche Bestandteile sind anzuführen:</p>
<ul>
<li>
<p>die <strong>Finanzrechnung</strong> &#8211; also die regelmäßige Datenerfassung und -verarbeitung zur kurzfristigen Steuerung und Kontrolle der Liquidität und zur mittel- bis langfristigen Planung der Finanzierung des Unternehmens</p>
</li>
<li>
<p>die <strong>Kosten- und Erlösrechnung</strong> zur kurzfristigen Steuerung und Kontrolle der Rentabilität </p>
</li>
<li>
<p>die <strong>Investitionsrechnung</strong></p>
</li>
</ul>
<p>Grundsätzlich besteht zwar keine Pflicht, das interne und externe Rechnungswesen in der gleichen Währung vorzunehmen. Da die Daten jedoch aufeinander aufbauen, ist dies wirtschaftlich sinnvoll. </p>
<div class="stw_verweise" id="stw_verweise_1">
<div class="infografik"><span class="infografik_start"> </span><span class="infografik_text">Siehe auch</span><span class="infografik_ende"> </span></div>
<div class="stw_verweise_stichwort">
<p><a class="doklink stw_verweise_stichwort_link" title="Externes Rechnungswesen" href="/rechnungswesen/237612"><span class="stw_verweise_stichwort_text">Externes Rechnungswesen</span></a><a class="doklink stw_verweise_stichwort_link" title="Grundbegriffe des Rechnungswesens" href="/rechnungswesen/238175"><span class="stw_verweise_stichwort_text">Grundbegriffe des Rechnungswesens</span></a><a class="doklink stw_verweise_stichwort_link" title="Rechnungswesen" href="/rechnungswesen/231987"><span class="stw_verweise_stichwort_text">Rechnungswesen</span></a></p>
</div>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Inventur</title>
		<link>https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/inventur/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[root_cbc9x0pj]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>InventurInhaltsübersicht1.Allgemeines2.Inventurmethoden3.Vorbereitung der Inventur1. AllgemeinesInventur bezeichnet die Bestandsermittlung aller Vermögenswerte und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt (Abschlusszeitpunkt). Nach dem Handelsrecht (§ 240 HGB) muss eine solche Inventur zu Betriebsbeginn und danach zum Ende jedes Geschäftsjahres sowie bei der Auflösung des Unternehmens erfolgen. Das Ergebnis einer solchen Bestandsaufnahme ist im Inventar (Bestandsverzeichnis) zusammenzustellen.Eine Inventur wird durchgeführtbei körperlichen  [...]</p>
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<div class="doc_headerlogo stw_headerlogo"><!--stw_logo--></div>
<div class="doc_headerblock stw_headerblock">
<div class="doc_headerline stw_headerline">
<h1 class="stw_titel">Inventur</h1>
</div>
</div>
</div>
<div class="stw_toc">
<h2 class="stw_toc_head">Inhaltsübersicht</h2>
<ol class="eingeb_num_liste">
<li>
<div class="eingeb_listnum">1.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld1.">Allgemeines</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">2.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld2.">Inventurmethoden</a></div>
</li>
<li>
<div class="eingeb_listnum">3.</div>
<div class="eingeb_listenpunkt"><a href="#gld3.">Vorbereitung der Inventur</a></div>
</li>
</ol>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld1.">1. Allgemeines</h2>
<p>Inventur bezeichnet die <strong>Bestandsermittlung aller Vermögenswerte und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt</strong> (Abschlusszeitpunkt). Nach dem Handelsrecht (§ 240 HGB) muss eine solche Inventur zu <strong>Betriebsbeginn</strong> und danach <strong>zum Ende jedes Geschäftsjahres</strong> sowie<strong> bei der Auflösung des Unternehmens</strong> erfolgen. Das Ergebnis einer solchen Bestandsaufnahme ist im <a class="doklink" title="Inventar" href="/rechnungswesen/238604">Inventar</a> (Bestandsverzeichnis) zusammenzustellen.</p>
<p>Eine Inventur wird durchgeführt</p>
<ul>
<li>
<p>bei <strong>körperlichen Vermögenswerten</strong> (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse und Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren usw.) durch Zählen, Messen oder Wiegen <strong>(körperliche Bestandsaufnahme)</strong> und</p>
</li>
<li>
<p>bei <strong>unkörperlichen Vermögenswerten</strong> (Anzahlungen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Guthaben, immateriellen Vermögenswerten, usw.) anhand von Aufzeichnungen und Belegen<strong>(Buchinventur).</strong></p>
</li>
</ul>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld2.">2. Inventurmethoden</h2>
<p>Die Inventur muss grundsätzlich zum Bilanzstichtag (Tag, an dem das Geschäftsjahr endet, z. B. 31.12.) erfolgen (§ 240 Abs. 2 HGB). Da dies aus betriebstechnischen Gründen praktisch nicht möglich ist, gestatten Handels- und Steuerrecht unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Bestandsaufnahme:</p>
<p><strong>Aufnahmemethoden bei</strong> der Inventur (§ 240f. HGB)</p>
<table id="frg_tb1" border="0" width="80%" class="doc_table"><!-- CF: 0 --></p>
<colgroup span="1">
<col width="51%" span="1" />
<col width="49%" span="1" /></colgroup>
<tr>
<td style="width:51%" rowspan="3" valign="top">Stichtagsinventur</td>
<td style="width:49%" rowspan="1" valign="top">am Bilanzstichtag</td>
</tr>
<tr>
<td style="width:51%" rowspan="1" valign="top">zeitnahe Inventur</td>
</tr>
<tr>
<td style="width:51%" rowspan="1" valign="top">Stichprobeninventur</td>
</tr>
<tr>
<td style="width:51%" rowspan="2" valign="top">Vereinfachungsverfahren</td>
<td style="width:49%" rowspan="1" valign="top">zeitlich verlegte Inventur</td>
</tr>
<tr>
<td style="width:51%" rowspan="1" valign="top">permanente Inventur</td>
</tr>
</table>
<ul>
<li>
<p><strong>Zeitnahe Inventur:</strong> Diese Stichtagsinventur muss nicht am Bilanzstichtag selbst, jedoch<strong> innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag</strong> durchgeführt werden. Allerdings muss sichergestellt werden, dass der Bestand zum Bilanzstichtag ermittelt wird, d. h. Veränderungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bestandsaufnahme müssen anhand von Belegen o. ä. berücksichtigt werden. (R 30 Abs. 1 Satz 3 bis 5 EStR)</p>
</li>
<li>
<p><strong>Stichprobeninventur</strong>: Hierbei wird der Bestand der Vermögensgegenstände mittels anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren auf der Basis von <strong>Stichproben</strong> ermittelt. (§ 241 Abs. 1 HGB)</p>
</li>
<li>
<p><strong>Zeitlich vor- oder nachverlegte Inventur:</strong> Die Bestandsaufnahme darf <strong>innerhalb der letzten drei Monate vor oder der Ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag</strong> erfolgen. Der ermittelte Bestandswert wird dann auf den Bilanzstichtag hoch- oder zurückgerechnet. (§ 241 Abs. 3 HGB)</p>
</li>
</ul>
<h3 class="stw_beispiel_head">Beispiel: </h3>
<div class="stw_beispiel">
<p>In einem Unternehmen wird zum 30.09. eine Inventur durchgeführt und ein Bestandswert von 1.300.000 EUR ermittelt. Bis zum Bilanzstichtag am 31.12. werden Waren im Wert von 100.000 EUR (netto) eingekauft und aus Verkäufen 200.000 EUR (netto) erlöst. Der Rohaufschlag ist mit 25 % angesetzt.</p>
<p><strong>Berechnung des Bilanzwertes zum 31.12.:</strong></p>
<table id="frg_tb2" border="0" width="80%" class="doc_table"><!-- CF: 0 --></p>
<colgroup span="1">
<col width="8%" span="1" />
<col width="65%" span="1" />
<col width="27%" span="1" /></colgroup>
<tr>
<td style="width:8%" rowspan="1"> </td>
<td style="width:65%" rowspan="1" valign="top">Bestandswert am 30.09</td>
<td style="width:27%" rowspan="1" valign="top" align="right">1.300.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width:8%" rowspan="1" valign="top" align="center">+</td>
<td style="width:65%" rowspan="1" valign="top">Zukauf 01.10.-31.12</td>
<td style="width:27%" rowspan="1" valign="top" align="right">100.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width:8%" rowspan="1" valign="top" align="center">./</td>
<td style="width:65%" rowspan="1" valign="top">Verkäufe 01.10.-31.12. (./. Rohaufschlag)</td>
<td style="width:27%" rowspan="1" valign="top" align="right">150.000 EUR</td>
</tr>
<tr>
<td style="width:8%" rowspan="1"> </td>
<td style="width:65%" rowspan="1"> </td>
<td style="width:27%" rowspan="1"> </td>
</tr>
<tr>
<td style="width:8%" rowspan="1"> </td>
<td style="width:65%" rowspan="1" valign="top">Bilanzwert zum 31.12</td>
<td style="width:27%" rowspan="1" valign="top" align="right">1.250.000 EUR</td>
</tr>
</table>
</div>
<ul>
<li>
<p><strong>Permanente Inventur</strong>: Bei einer ordnungsgemäßen Lagerbuchführung, in der die Zu- und Abgänge lückenlos nach Tag, Menge und Art erfasst sind, kann die Inventur <strong>rechnerisch anhand der </strong>Lagerbücher<strong> oder -karteien</strong> ermittelt werden. Einmal im Wirtschaftsjahr muss allerdings eine körperliche Bestandsaufnahme erfolgen. (§ 241 Abs. 2 HGB)</p>
</li>
</ul>
<p>Die <strong>Vereinfachungsverfahren</strong> (zeitlich verlegte und permanente Inventur) dürfen <strong>nicht</strong> durchgeführt werden bei Vorräten, die leicht verderblich sind oder schwinden (z.B. durch Verdunsten), sowie bei besonders wertvollen Wirtschaftsgütern.</p>
</div>
<div class="stw_gld1">
<h2 class="stw_gld1_head" id="gld3.">3. Vorbereitung der Inventur</h2>
<ul>
<li>
<p><strong>Aufnahme der Vorräte</strong> nach Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, unfertigen Erzeugnissen und Leistungen, fertigen Erzeugnissen und Waren sowie geleisteten Anzahlungen</p>
</li>
<li>
<p><strong>Erstellen der Inventuranweisungen </strong>(erfolgt durch den Inventurleiter):</p>
<ul>
<li>
<p>Zeitpunkt der Bestandsaufnahme</p>
</li>
<li>
<p>Aufnahmebereiche und verantwortliche Aufnahmepersonen</p>
</li>
<li>
<p>Benennen der Inventurprüfer (überprüfen stichprobenartig die Richtigkeit der Aufnahme), und</p>
</li>
<li>
<p>Vorbereitung der Aufnahmevordrucke</p>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Die <strong>Aufnahmevordrucke</strong> werden während der Inventur von den Aufnahmepersonen um die ermittelten Mengen usw. ergänzt und anschließend von ihnen und den Inventurprüfern abgezeichnet. Sie sind <strong>zehn Jahre</strong> lang aufzubewahren (§ 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 und 4 AO).</p>
</div>
<div class="stw_verweise" id="stw_verweise_1">
<div class="infografik"><span class="infografik_start"> </span><span class="infografik_text">Siehe auch</span><span class="infografik_ende"> </span></div>
<div class="stw_verweise_stichwort">
<p><a class="doklink stw_verweise_stichwort_link" title="Inventar" href="/rechnungswesen/238604"><span class="stw_verweise_stichwort_text">Inventar</span></a></p>
</div>
</div>
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					<wfw:commentRss>https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/inventur/feed/</wfw:commentRss>
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			</item>
		<item>
		<title>Internes Kontrollsystem (IKS)</title>
		<link>https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/internes-kontrollsystem-iks/</link>
					<comments>https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/internes-kontrollsystem-iks/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[root_cbc9x0pj]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Dec 2018 00:00:00 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://hannovers-steuerberater.de/rechnungswesen/internes-kontrollsystem-iks/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Internes Kontrollsystem (IKS)Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst gem. IDW PS 260 die von einer Unternehmensleitung eingeführten und implementiertenGrundsätze,Verfahren undMaßnahmen,die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der folgenden Ziele gerichtet sind: 1)Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens und der Verhinderung (und ggf. Aufdeckung) von Vermögensschädigungen.2)Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="doc_header stw_header">
<div class="doc_headerlogo stw_headerlogo"><!--stw_logo--></div>
<div class="doc_headerblock stw_headerblock">
<div class="doc_headerline stw_headerline">
<h1 class="stw_titel">Internes Kontrollsystem (IKS)</h1>
</div>
</div>
</div>
<p>Das <strong>interne Kontrollsystem (IKS)</strong> umfasst gem. IDW PS 260 die von einer Unternehmensleitung eingeführten und implementierten</p>
<ul>
<li>
<p>Grundsätze,</p>
</li>
<li>
<p>Verfahren und</p>
</li>
<li>
<p>Maßnahmen,</p>
</li>
</ul>
<p>die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der folgenden Ziele gerichtet sind: </p>
<ol class="num_liste">
<li>
<div class="listnum">1)</div>
<div class="listenpunkt">
<p>Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens und der Verhinderung (und ggf. Aufdeckung) von Vermögensschädigungen.</p>
</div>
</li>
<li>
<div class="listnum">2)</div>
<div class="listenpunkt">
<p>Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der internen und externen Rechnungslegung.</p>
</div>
</li>
<li>
<div class="listnum">3)</div>
<div class="listenpunkt">
<p>Einhaltung der für das Unternehmen einschlägigen Gesetze und sonstigen Vorschriften und Verordnungen.</p>
</div>
</li>
</ol>
<p>Konzeption, Implementierung, Beaufsichtigung und laufende Anpassung sowie Fortentwicklung eines der jeweiligen Größe und Komplexität sowie Rechts- und Organisationsform des Unternehmens angemessenen IKS obliegt der Geschäftsleitung.</p>
<p>Im Rahmen der Rechnungslegung und des Controlling schließt das IKS das Rechnungslegungssystem und das Buchführungssystem ein.</p>
<p>Das IKS besteht aus Regelungen</p>
<ul>
<li>
<p>zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten (sog. internes Steuerungssystem), und</p>
</li>
<li>
<p>zur Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen (sog. internes Überwachungssystem). </p>
<p>Hierbei wird wiederum zwischen den beiden folgenden Ausprägungen differenziert:</p>
<ul>
<li>
<p>prozessintegrierte Überwachungsmaßnahmen (organisatorische Überwachungsmaßnahmen und die verschiedenen Formen von Kontrollen) und</p>
</li>
<li>
<p>prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen (die vor allem durch die Interne Revision oder das Internal Audit abgedeckt werden).</p>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Das IKS umfasst regelmäßig die folgenden Komponenten:</p>
<ul>
<li>
<p>dem Kontrollumfeld,</p>
</li>
<li>
<p>dem Risikobeurteilungsprozess,</p>
</li>
<li>
<p>dem für die Rechnungslegung zur Verfügung stehenden Informationssystem einschließlich der damit zusammenhängenden Geschäftsprozesse und der Kommunikation,</p>
</li>
<li>
<p>den Kontrollaktivitäten, und</p>
</li>
<li>
<p>der Überwachung des IKS.</p>
</li>
</ul>
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