Die Freigrenze beim steuerlichen Solidaritätszuschlag soll 2021 angehoben werden. Dies teilt die Bundesregierung unter Berufung auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag in ihrer Antwort (19/6780) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6382) mit.
Derzeit beträgt diese Freigrenze 972 Euro bei Einzelveranlagung und 1.994 Euro bei Zusammenveranlagung. Diese Freigrenze war zuletzt ab 2002 umgestellt und geglättet worden. Zuvor hatte sie 1.836 Deutsche Mark bei Einzelveranlagung (3.672 Mark bei Zusammenveranlagung) betragen.
Etwa sechs Millionen Steuerpflichtige würden unter die Freigrenze fallen, geht aus der Antwort hervor. Die jährlichen Steuermindereinnahmen würden auf 260 Millionen Euro geschätzt. Eine Anhebung der Freigrenze um 30 Prozent wurde zu jährlichen Steuermindereinnahmen von 145 Millionen Euro führen. Bei einer Anhebung um 50 Prozent wären es 255 Millionen Euro und bei einer Verdoppelung rund 580 Millionen Euro.
(Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.01.2019)