Nebenberufliche Steuerberatung: Verluste können steuerlich anerkannt werden
Verluste aus einer nebenberuflich betriebenen Steuerberatungstätigkeit sind nicht automatisch als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei einzustufen. Laut Bundesfinanzhof (BFH) kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.








