Pensionszusagen: Erdienbarkeit und Ausfinanzierung – Aktuelle Rechtsprechung
In der Praxis begegnen wir immer wieder der Frage, ob die sogenannten Grundsätze zur Erdienbarkeit bei bestimmten Pensionszusagen angewendet werden müssen. Im aktuellen Streitfall zahlte die Klägerin monatlich einen festen Betrag in die Versorgungszusage und die späteren Leistungen sollten sich aus diesen Einzahlungen plus 4,5 % Verzinsung ergeben. Die Klägerin argumentierte, dass sie dadurch nicht mit unvorhergesehenen Risiken oder Kosten belastet sei und die Grundsätze zur Erdienbarkeit deshalb nicht relevant wären.






