Beihilfe zur Steuerhinterziehung: Speditionsmitarbeiter trifft millionenschwere Haftung
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat die Klage eines Speditionsmitarbeiters gegen seine Inanspruchnahme für hinterzogene Branntwein- und Alkoholsteuern weitgehend abgewiesen. Der Mann war strafrechtlich wegen Beihilfe zu einem groß angelegten Alkoholschmuggel verurteilt worden und haftet nach Auffassung des Gerichts für einen Steuerschaden von rund 890.000 Euro.







