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14.05.2026

Indexierung des Bayerischen Familiengelds nach Maßgabe des Wohnmitgliedstaats der Kinder verstößt gegen das Unionsrecht

Im Freistaat Bayern (Deutschland) haben Eltern, die Kinder im Alter von 13 bis 36 Monaten haben, unter bestimmten Voraussetzungen in Weiterentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgelds Anspruch auf das Bayerische Familiengeld. Dieses beläuft sich grundsätzlich auf 250 Euro pro Monat für das erste und für das zweite Kind und auf 300 Euro pro Monat ab dem dritten Kind. Dieses Familiengeld dient nicht der Existenzsicherung, sondern soll den Eltern den erforderlichen Gestaltungsspielraum verschaffen, um die Entscheidungen zu treffen, die sie in Bezug auf die Erziehung und Bildung ihrer Kinder für angemessen halten.

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13.05.2026

Erfolgreicher Abschluss der Neustarthilfe für Soloselbstständige

Als erstes großes Programm der Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung ist das Hilfsprogramm für Soloselbstständige, die Neustarthilfe, abgeschlossen. Die Bewilligungsstellen der Bundesländer haben die Bearbeitung der Endabrechnung, die jeder Antragsteller nach Erhalt der Hilfen einreichen musste, zu über 99 % abgeschlossen. Damit besteht Rechtssicherheit in diesem Programm für praktisch alle Antragstellerinnen und Antragsteller.

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12.05.2026

Freistellung Kapitalertragsteuer: Aufhebung der Auflage zur Meldung freigestellter Kapitalerträge

Die in den Freistellungsbescheinigungen gemäß § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG enthaltene Auflage, wonach Gläubiger von Kapitalerträgen dem BZSt jährlich bis zum 31. Mai des auf den Zufluss folgenden Kalenderjahres eine Meldung über jährlich zugeflossene Kapitalerträge vorzulegen haben (MURI-Meldung), wird per Allgemeinverfügung aufgehoben. Die Meldung muss künftig nicht mehr erfolgen.

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06.05.2026

Für die Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge werden bei ausschließlicher Wohnnutzung Nutzflächen im Wohngebäude nicht erfasst

Falls in einem Gebäude keine andere Nutzung als eine Wohnnutzung erfolgt, bleiben im gleichen Gebäude vorhandene Nutzflächen nach § 3 Abs. 1 i. V. m. Abs 3 NGrStG ohne Ansatz. Liegen bei Verfahren über Grundsteueräquivalenzbeträge Anhaltspunkte für Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte vor, können diese (eingeschränkt) überprüft werden. Die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über den Grundsteueräquivalenzbetrag wegen verfassungsrechtlichen Zweifeln an dem zugrundeliegenden Gesetz erfordert wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes ein besonderes berechtigtes Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Fehlt es an einem derartigen Interesse, kann im Rahmen des Aussetzungsverfahrens dahinstehen, ob überhaupt Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Norm – hier dem NGrStG – bestehen.

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05.05.2026

Elterngeld 2025: Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand

Rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2025 Elterngeld erhalten. Das waren rund 62 000 oder 3,7 % weniger als im Jahr 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 15 000 oder 3,4 % auf 417 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 47 000 oder 3,8 % auf 1,19 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 % niedriger als 2021. Diese Entwicklung spiegelt auch den Rückgang der Geburten in den vergangenen Jahren wider.

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04.05.2026

Für die Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge ist die tatsächliche Fläche maßgeblich

Wird belegt, dass die tatsächliche Fläche nicht mit der vom Katasteramt mitgeteilten übereinstimmt, kommt es auf die tatsächliche Fläche an (gegen A 4 Abs. 3 Satz 5 AENGrStG). Liegen bei Verfahren über Grundsteueräquivalenzbeträge Anhaltspunkte für Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte vor, können diese (eingeschränkt) überprüft werden.

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30.04.2026

Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften

Mit Urteil vom 1. August 2025, C-375/24, Keesing Deutschland, hat der EuGH entschieden, dass die Position 4902 des Zolltarifs als broschierte Papierhefte beschriebene Waren, die hauptsächlich gedruckte Sudoku-Rätsel enthalten, bei denen bereits einige Zahlen aus der Reihe von 1 bis 9 in ein Gittermuster eingetragen und die übrigen Zahlen in bestimmter Reihenfolge einzutragen sind, und die alle acht Wochen erscheinen, umfasst.

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29.04.2026

Streitwertbemessung bei Gewerbesteuermessbescheiden: Keine Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG

Der Streitwert beläuft sich bei einem Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag nach § 52 Abs. 1 GKG auf die Höhe der für das Streitjahr ermittelten Gewerbesteuer. § 52 Abs. 3 GKG findet nicht – auch nicht entsprechend – Anwendung.

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