FG Hamburg: Das Hamburgische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
Das Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) ist im Hinblick auf die Bewertungsebene verfassungsgemäß, entschied das FG Hamburg und erklärt:
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Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass durch eine Untreue erlangte Einnahmen regelmäßig nicht als steuerbare Vermögensmehrungen zu beurteilen sind – und zwar auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige die veruntreuten Gelder zunächst zum Zwecke der Bestechung weiterleitet, um dann absprachegemäß durch eine »Rückzahlung« davon (teilweise) zu profitieren.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit mehreren Urteilen entschieden, dass die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt.
Im Betriebsvermögen des Klägers befindet sich ein Pickup. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zu entscheiden, ob das Finanzamt die festzusetzende Einkommensteuer zu Recht gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) unter Berücksichtigung zusätzlicher Entnahmen in Höhe von einem Prozent des Bruttolistenpreises des Pickups erhöht hat.
Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, stellen bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen dar, entschied das FG Schleswig-Holstein.
Der 8. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat einen mittels Musterschreiben gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheides abgelehnt. Die Entscheidung, die auch den Inhalt des im Internet erhältlichen Musterschreibens wiedergibt, wird veröffentlicht und ist unter kostenfrei abrufbar.
Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts hat entschieden, dass die Kommanditisten (Mitunternehmer) einer KG, in deren Gesamthandsbilanz der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks der Gesellschaft durch Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG neutralisiert worden ist, von ihrem Wahlrecht auf Übertragung der Rücklage in Ergänzungsbilanzen unterschiedlich Gebrauch machen können.
Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.