Bayern: Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit
Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wird ab sofort durch die Finanzverwaltung eingestellt. Darauf weist das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hin.









