Digitaler Steuerbescheid: Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe (§ 122a AO)
Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, muss dieses Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein wirbt dafür, von der elektronischen Bekanntgabe in ELSTER Gebrauch zu machen.






