Kein Differenzkindergeld für in anderem Mitgliedstaat wohnende Kinder, wenn der Elternteil in Deutschland nur Vermögenseinkünfte erzielt
Wer in Deutschland lediglich Einkünfte aus Vermögen erzielt, kann für seine im EU-Ausland lebenden Kinder kein Differenzkindergeld verlangen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.







