Bundeszentralamt für Steuern öffnet Registrierung für Kryptowerte-Betreiber

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat auf seinem
Online-Portal das Formular „Registrierung von Kryptowerte-Betreibern
(CARF/DAC 8)“ freigeschaltet. Damit können sich ab sofort
Kryptowerte-Betreiber, die nicht bereits nach der Verordnung (EU) 2023/1114
(MiCA) zulassungspflichtig sind, beim BZSt registrieren lassen.

Hintergrund: Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz

Seit dem 24. Dezember 2025 ist das
Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) in Kraft. Es führt Sorgfalts- und
Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleister und Kryptowerte-Betreiber ein.
Diese sind verpflichtet, die Kryptowerte-Transaktionen ihrer Nutzer erstmals
zum 31. Juli 2027 für das Kalenderjahr 2026 in aggregierter Form an
das BZSt zu melden. Die Daten werden je nach Ansässigkeit der Nutzer
zur steuerlichen Auswertung an die zuständigen Finanzämter oder ausländische
Behörden weitergeleitet.

Frühzeitige Registrierung empfohlen

Bevor Kryptowerte-Betreiber ihren Meldepflichten nachkommen
können, müssen sie vor Ablauf der Meldefrist den Registrierungsantrag
beim BZSt mittels des bereitgestellten Formulars stellen.
Das BZSt rät zur frühzeitigen Registrierung, um die Fristen einhalten
zu können. Die Pflicht zur Registrierung gilt nicht für
Kryptowerte-Dienstleister, da diese bereits nach der MiCA bei
der BaFin zulassungspflichtig sind.

Weitergehende Informationen finden Sie unter www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC8/dac8_node.html.

BZSt, Mitteilung vom 13.05.2026

Zurück
Nach oben