Falsche Kilometerangabe bei Firmenwagenbesteuerung: Steuerhinterziehung
Gibt ein Arbeitnehmer für den ihm zur Nutzung überlassenen Firmenwagen gegenüber seinem Arbeitgeber fehlerhaft zu wenige Kilometer zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte an, errechnet der Arbeitgeber den gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises anzusetzenden Nutzungsvorteil je Entfernungskilometer pro Monat zu niedrig und führt unwissentlich zu geringe Lohnsteuerbeträge ab.








