Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit
Das Urteil des FG Münster vom 2.11.2023 (Az. 3 K 2755/22 Erb) befasst sich mit einer komplexen steuerrechtlichen Fragestellung im Bereich der Erbschaftsteuer. Konkret geht es darum, ob Kapitalertragsteuer, die auf eine Gewinnausschüttung anfällt, als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.