Kindergeld während des Freiwilligen Wehrdienstes?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Freiwillige Wehrdienst eines volljährigen Kindes allein keinen Anspruch auf Kindergeld begründet. Dennoch kann während dieser Zeit ein Anspruch bestehen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.








