Änderung bei der steuerlichen Behandlung von außerordentlichen Einkünften ab dem Veranlagungszeitraum 2025
Außerordentliche Einkünfte, wie zum Beispiel Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 Einkommensteuergesetz fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Darauf weist das Thüringer Finanzministerium hin.







