Grundsteuerreform: Niedersachsen plant Änderungen für Härtefälle
Niedersachsens Landesregierung möchte mit einer Rechtsänderung den Kommunen die Möglichkeit einräumen, die Grundsteuer in besonders gelagerten Härtefällen mit hohen individuellen Belastungen ganz oder teilweise zu erlassen. Es gehe um eine bürokratiearme Lösung für spezielle Einzelfälle, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) mit.








