Bundesregierung: Kosten für Kinder sind steuerlich zu berücksichtigen
Steuerpflichtige mit Kindern sind wegen ihrer Betreuungspflichten, die ihre Arbeitskraft oder ihre Zahlungsfähigkeit beanspruchen, im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder steuerlich weniger leistungsfähig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort () auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen () hin und bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Würde der auf der elterlichen Pflicht zur Erziehung und Betreuung ihrer Kinder beruhende Bedarf bei der Bemessung der Einkommensteuer außer Betracht gelassen, wären die Eltern gegenüber kinderlosen Steuerpflichtigen benachteiligt, da deren Leistungsfähigkeit nicht durch die Erfüllung elterlicher Pflichten gemindert werde. Das Gebot der horizontalen Gleichheit wäre verletzt, schreibt die Regierung.






