Berücksichtigung von Aktienverlusten im Verlustfeststellungsbescheid nur bei Änderungsmöglichkeit der Einkommensteuer
Der 10. Senat des FG Düsseldorf hatte über die mögliche verfahrensrechtliche Korrektur eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer (»Verlustfeststellungsbescheid«) auf den 31.12.2021 zu entscheiden.









