Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
Versorgungsleistungen, die aufgrund einer früheren gewerblichen Tätigkeit im Inland bezogen werden, sind inländische nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.








