Mehrwertsteuerbetrug: Rat einigt sich auf verstärkte Zusammenarbeit mit EU-Ermittlungsbehörden

Der Rat hat sich am 5. Mai 2026 vorläufig auf neue
Vorschriften geeinigt, um die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU
durch eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der
Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) zu verstärken.

Der neue Rahmen wird der EUStA und dem OLAF einen direkteren
Zugang zu wichtigen Mehrwertsteuerdaten über grenzüberschreitende Umsätze in
der EU ermöglichen, einschließlich Informationen von Eurofisc, dem EU-Netzwerk
zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.

Grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere
innergemeinschaftlicher Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrug (häufig in Form von
»Karussellbetrug«), stellt ein ernsthaftes Problem für die EU dar. Nach Angaben
der Europäischen Kommission kosten diese kriminellen Handlungen die
Staatskassen der Mitgliedstaaten und den EU-Haushalt jährlich zwischen 12,5
Mrd. Euro und 32,8 Mrd. Euro und werden hauptsächlich von Gruppen organisierter
Kriminalität begangen.

In der Praxis ermöglicht der neue Rahmen der EUStA und dem
OLAF, über Informationen aus erster Hand zu verfügen, die sie benötigen, um
Untersuchungen in ihrem Zuständigkeitsbereich in Bezug auf mutmaßlichen
grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug einzuleiten und zu unterstützen.
Dies wird die Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteuren verbessern, die
Ermittlungen beschleunigen und die Gesamtkapazität der EU zur Aufdeckung und
Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, der die finanziellen Interessen der Union
beeinträchtigt, stärken. Gleichzeitig wird der Rahmen dazu beitragen, fairere
Wettbewerbsbedingungen für die rechtmäßig handelnden Unternehmen in der EU zu
schaffen.

Hintergrund

Die neuen Vorschriften werden in Form einer Verordnung zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden und die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs erlassen. Die
Maßnahme schließt sich an die im März letzten Jahres erzielte Einigung an, die
Mehrwertsteuermeldepflichten für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen an
Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, bis 2030 vollständig
zu digitalisieren, wodurch die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs weiter
unterstützt werden soll.

Nächste Schritte

Sobald das Europäische Parlament seine Stellungnahme zu dem
Dossier angenommen hat – was derzeit für Juli 2026 erwartet wird –, wird der
Rat die neuen Vorschriften förmlich annehmen. Die Verordnung tritt 20 Tage nach
ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 05.05.2026

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