Die Betriebsprüfung ist ein zentrales Instrument der
Finanzverwaltung, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten in Unternehmen
sicherzustellen. Damit das Finanzamt gezielt und effizient prüfen kann, werden
Betriebe in vier bundeseinheitlich festgelegte Größenklassen eingeteilt. Diese
Klassifizierung erfolgt vor allem anhand der Kriterien Umsatz und Gewinn. Je
nach Wirtschaftszweig können weitere branchenspezifische Merkmale herangezogen
werden, um eine möglichst gerechte Zuordnung zu gewährleisten.
Für die Auswahl der zu prüfenden Betriebe nimmt das
Finanzamt die Einordnung anhand klarer Grenzwerte vor. Diese Grenzwerte
orientieren sich am jeweiligen Umsatz und Gewinn des Betriebs. Die
Zugehörigkeit zu einer bestimmten Größenklasse hat somit Einfluss darauf, wie
detailliert und in welchem Umfang eine Prüfung erfolgt. Die Zuordnung erfolgt
regelmäßig und wird bei wesentlichen Veränderungen, beispielsweise durch
starkes Unternehmenswachstum, angepasst.
Wichtig zu wissen: Ab dem Jahr 2027 gelten neue Beträge für
die Einstufung in die Betriebsprüfungs-Größenklassen. Während die Grenzwerte
für Großbetriebe steigen, bleiben sie für kleinere Betriebe unverändert. Das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat diese Änderungen bekannt gegeben, das
Schreiben vom 27. April 2026 ist auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.

