Auf seiner alljährlichen Pressekonferenz gab der Bundesfinanzhof einen Rückblick auf das vergangene Jahr und einen Ausblick auf die im Jahr 2019 zu erwartenden Entscheidungen.
Die Geschäftslage des Bundesfinanzhofs hat sich dabei im vergangenen Jahr kaum verändert. Die elf Senate des Bundesfinanzhofs haben im Berichtsjahr 2018 insgesamt 2.166 Verfahren erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 2.344. Der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2018 liegt auch diesmal deutlich unter der Marke von 2.000 Verfahren.
Hervorzuheben ist die weiter unerwartete hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen in Revisionsverfahren von 46 % nach 44 % im Vorjahr. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden waren die Steuerpflichtigen demgegenüber nur in 12 % der Verfahren erfolgreich (13 % im Vorjahr). Bezogen auf alle Verfahren wurden wie im Vorjahr 18 % der Fälle zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer sämtlicher Verfahren beim Bundesfinanzhof lag in 2018 bei sieben Monaten (nach acht Monaten im Vorjahr). Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Bei den Revisionsverfahren liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer im Berichtsjahr bei 20 Monaten (nach 21 Monaten im Vorjahr). Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich sechs Monate (nach fünf Monaten im Vorjahr).
Auch im Berichtsjahr 2018 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. So sind nur noch 22 der zum Jahresende offenen Verfahren (1,2 %) vor 2016 beim Bundesfinanzhof eingegangen.
(BFH, Pressemitteilung Nr. 7 vom 26.2.2019)