Nachzahlungszinssatz wird nicht gesenkt

Der sechs Prozent pro Jahr betragende Zinssatz auf Steuernachforderungen wird nicht gesenkt. Der Finanzausschuss wies einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19/10158) zurück. Danach sollte der Zinssatz nur noch ein Zwölftel des Basis-Zinssatzes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), mindestens aber 0,1 Prozent, betragen. Für den Antrag stimmten die Fraktionen von FDP und AfD. Alle anderen Fraktionen lehnten den Antrag ab.

Wie die FDP-Fraktion in ihrem Antrag erläutert, sind die zu zahlenden Zinsen häufig sogar höher als die eigentliche Steuernachzahlungssumme. Der Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr für Steuernachzahlung bestehe seit mehr als 50 Jahren unverändert. In Zeiten von langandauernden Niedrigzinsen sei dies unverhältnismäßig und eine ungerechte Behandlung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Es sei ein Gebot der Fairness und der Gerechtigkeit, die niedrigen Zinsen, von denen der Staat profitiere, auch den Bürgerinnen und Bürgern zu gewähren: „Wer wenig Zinsen erhält, soll auch wenig Zinsen zahlen“, stellt die FDP-Fraktion fest. Außerdem wird auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes hingewiesen, der schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent für jeden vollen Monat geäußert habe.

Für die Bundesregierung orientiert sich der Nachzahlungszinssatz nicht an den Marktzinsen, sondern an den Sätzen für Verzugs- und Überziehungszinsen. Die vom Bundesfinanzhof geäußerte Kritik werde nicht geteilt, erklärte die Regierung in der Sitzung. Die CDU/CSU-Fraktion empfahl, ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nachzahlungszinssätzen abzuwarten. In diese Richtung argumentierte auch die SPD-Fraktion, die zusätzlich darauf hinwies, dass der Nachzahlungszinssatz in den ersten 15 Monaten gar nicht erhoben werde und im übrigen auch auf Rückzahlungen von den Finanzämtern Anwendung finde.

Für die AfD-Fraktion ist das Verhalten der Koalition in der Frage des Nachzahlungszinssatzes ein „Beleg für Politikunfähigkeit“. Wie schon bei der Grundsteuer werde auch in diesem Fall auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet. Auch die FDP-Fraktion kritisierte, dass wieder einmal abgewartet werden solle, bis das Verfassungsgericht die Rechtswidrigkeit der Regelung bescheinige. Die Fraktion Die Linke gab dem Ansinnen der FDP-Fraktion „grundsätzlich“ Recht, vertrat aber die Auffassung, dass der Aufschlag auf den Basis-Zinssatz des BGB höher sein solle. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwahrte sich dagegen, das Thema auf eine Ebene mit der Grundsteuer zu stellen. Der FDP-Vorschlag beantworte die Fragen beim Nachzahlungszinssatz nicht.

(Bundestag, hib-Meldung Nr. 1044/2019 vom 25.09.2019)

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