Das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung insbesondere des Kapitalertragsteuer-Entlastungsverfahrens und der Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung.
Es enthält die folgenden wesentlichen Elemente:
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Reduzierung und Verschlankung der vorhandenen Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige sowie stärkere Konzentration beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt),
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Digitalisierung des Entlastungsverfahrens beim BZSt für Antrag, Steuerbescheinigung und Bescheid,
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Aufbau einer Kapitalertragsteuer-Datenbank mit umfassenden Steuerbescheinigungs- und weiteren Daten,
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Haftungsverschärfung für die Aussteller von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen,
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Verbesserung der Missbrauchsbekämpfung, insbesondere durch Anpassung der Abwehr des sog. treaty-shopping an neue EU-Vorgaben.
Darüber hinaus ist eine Regelung im Umwandlungssteuergesetz zur rechtssicheren Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen, eine neue Ausgestaltung der Regelungen zu Verrechnungspreisen sowie die Normierung des Vorabverständigungsverfahrens enthalten.
BMF, Mitteilung vom 08.06.2021