Berlin: Senat beschließt neue, marktübliche Erbbauzinssätze

Für den Berliner Erbbaurechts- und Grundstücksmarkt wurde eine aktuelle Marktanalyse durchgeführt, die zur Ermittlung neuer, marktüblicher Erbbauzinssätze geführt hat. Die neuen Sätze gelten für künftige Erbbaurechtsverträge des Landes.

Ziel dieser Anpassung ist es, attraktive Konditionen zum Bau von Wohnungen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen zu schaffen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat heute auf Vorlage von Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen, gefasst. Diese wurde gemeinsam mit Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, erarbeitet. Der Beschluss wird dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses nun zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Die Erbbauzinssätze unterscheiden sich abhängig vom jeweiligen Nutzungszweck. Diese liegen für Geschosswohnungsbau sowie bei sozialen, kulturellen und sportlichen Nutzungen künftig bei 1,8 Prozent, für Gewerbe, Industrie und sonstiges bei 2,7 Prozent und für Eigenheime und Eigentumswohnungen bei 4 Prozent. Damit werden die im September 2018 im Vorgriff abgesenkten Erbbauzinssätze teilweise noch unterschritten.

Das Land Berlin bleibt beim Erbbaurecht Grundstückseigentümer. Dafür erhält der Erbbauberechtigte im Gegenzug ein jahrzehntelanges Nutzungsrecht für Zwecke, die auch im Landesinteresse liegen.

Die Erbbauzinssätze werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Marktüblichkeit überprüft und an die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst. Damit wird gewährleistet, dass dieses bedeutsame stadtentwicklungspolitische Instrument attraktiv bleibt.

Senatsverwaltung für Finanzen, Berlin, Pressemitteilung vom 08.06.2021

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