Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedinungen und Sonderbedingungen fingieren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geht davon aus, dass sich die Rückzahlungen infolge des BGH-Urteils bei einzelnen Instituten auf die Hälfte des Jahresüberschusses beziffern könnte. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31426) auf eine Kleine Anfrage (19/30997) der FDP-Fraktion hervor.
Dabei handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung um eine erste grobe Einschätzung der BaFin. Auch lägen keine belastbaren Informationen über die genaue Anzahl der von dem Urteil des BGH betroffenen Institute und der betroffenen Bankkundinnen und Bankkunden vor.
(Bundestag, hib-Meldung 895/2021 vom 14.07.2021)