Um die durch die Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten, setzen die Finanzämter in Bayern auf Antrag die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen für 2021 herab bzw. erstatten diese im Bedarfsfall gar vollständig wieder zurück.
Die Herabsetzung/Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen ist indes nur für unmittelbar und nicht unerheblich von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen vorgesehen.
Der einfachste und schnellste Weg der Antragstellung zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2021 besteht in der Übermittlung einer berichtigten Anmeldung über das ELSTER-Online-Portal entsprechend des Vordrucks: Anmeldung der Sondervorauszahlung „USt 1 H“.
WICHTIG: Der Antrag muss die Anmeldung als Berichtigung kennzeichnen (Kennzahl 10 = „1“ in Zeile 22). Auszufüllen ist somit die Zeile 22 (Kennzahl 10) mit einer „1“ und die Zeilen 24 und 25 (Kennzahl 38) mit jeweils „0“. Die Eintragungen in den Zeilen 24 und 25 mit jeweils „0“ führen zu einer vollständigen Erstattung der Sondervorauszahlung.
In der Zeile 34 (Kennzahl 23) ist durch Eingabe einer „1“ auf zusätzliche Angaben hinzuweisen. Darüber hinaus sind im Elster-Eingabefeld für Freitext die Gründe für die unmittelbare und nicht unerhebliche Betroffenheit des Unternehmens durch die Folgen der Flutkatastrophe darzulegen. Ein gesondertes Schreiben ist dann nicht erforderlich.
Die Antragstellung über einen Papiervordruck, schriftlich oder per Fax führt zu einer nicht prognostizierbaren Verzögerung des Erstattungsverfahrens.
Die Übermittlung einer berichtigten Anmeldung hat keine Auswirkung auf eine gewährte Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV, diese bleibt unverändert bestehen.
Bayerisches Landesamt für Steuern, Mitteilung vom 28.7.2021