Familienheim: Steuerbegünstigung bei Verbindung von zwei Doppelhaushälften

Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist.

Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen, wenn der Erwerber den Baufortschritt angemessen fördert.

So entschieden vom BFH im Fall eines Mannes, der als Alleinerbe seines Vaters eine von diesem bis zu seinem Tode selbst genutzte Doppelhaushälfte (Doppelhaushälfte 1) erbte. Der Sohn bewohnte bereits eine hieran direkt angrenzende Doppelhaushälfte (Doppelhaushälfte 2).

Nach dem Abschluss von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten nutzte er die – nunmehr zu einer Wohnung verbundenen – Doppelhaushälften 1 und 2 selbst.

BFH, Urteil vom 6.5.2021, Az. II R 46/19

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