Durch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Anhebung des Sparerpauschbetrages von 801 Euro (beziehungsweise 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) auf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro werden rund 4,7 Millionen Steuerpflichtige mit Kapitaleinkünften entlastet.
Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1265) mit, die sich nach steuerpolitischen Maßnahmen während der Legislaturperiode erkundigt hatte.
Das Entlastungsvolumen durch diese Maßnahme insgesamt wird mit 320 Millionen Euro angegeben. Außer dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erhöhung hinaus sei keine weitere Anhebung des Sparerpauschbetrages in den kommenden Jahren geplant.
Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien seien auch keine Steuererhöhungen vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter.
Bundestag, hib-Meldung 230/2022 vom 12.05.2022