Die CDU/CSU-Fraktion hat in einer Sitzung des Finanzausschusses mit Enttäuschung auf die Pläne des Bundesministeriums für Finanzen zur Optimierung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) und Geldwäsche durch die Zollverwaltung reagiert. Finanzminister Christian Linder (FDP) habe im August 2022 Eckpunkte zu einer geplanten Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) vorgelegt. Seitdem sei nichts passiert. Jetzt gebe es wieder neue Ankündigungen, erklärte ein Vertreter der Unionsfraktion. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Geldwäsche sei sehr wichtig. Der Zoll leiste dabei eine sehr wichtige Arbeit. Lindner habe aber auch bei einer weiteren Präsentation Anfang Mai nur eine „leere Hülle“ vorgelegt, seine Zeitplanung sei nicht ambitioniert. Die Union würde es besser finden, wenn die bisherigen Fahndungs- und Ermittlungsdienste in einer schlagkräftigen Zollpolizei gebündelt würden. Es müsse auch zusätzliche Ermittlungskompetenzen geben.
Zuvor hatte die Bundesregierung in der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung zunächst ihre Pläne erläutert und die Bedeutung der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche hervorgehoben. Der Zoll nehme seit langem eine aktive Rolle in der Sicherheitsarchitektur des Bundes ein. Mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und dem Zollfahndungsdienst habe der Zoll im Jahr 2021 mit 117 Verfahren so viele Ermittlungsverfahren im Bereich Organisierte Kriminalität geführt wie keine andere Sicherheitsbehörde. Es gehe darum, den hoch konspirativ und international agierenden Täterstrukturen weiterhin auf Augenhöhe zu begegnen. Daher solle ein Zentrum zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Zollkriminalamt eingerichtet werden. Regionale „OK-Ermittlungszentren“ kämen hinzu. Für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung werde ein Innovationszentrum im Zollkriminalamt aufgebaut. Außerdem sei eine Stärkung der „verfahrensintegrierten Finanzermittlungen“ in der Zollverwaltung vorgesehen. Die Maßnahmen sollten bis Mitte 2025 umgesetzt werden.
Die Errichtung einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) ist nach Angaben der Regierung ein weiteres wichtiges Vorhaben. Die BBF werde den Fokus auf international bedeutsame Geldwäschefälle unabhängig von der jeweiligen Vortat legen. Die Kernkompetenzen bei der Bekämpfung von Geldwäsche sollen in einem ganzheitlichen Ansatz (Analyse, Ermittlungen und Aufsicht) unter einem Dach in der neuen Bundesoberbehörde gebündelt werden.
Die SPD-Fraktion bezeichnete die Vorstellungen der Regierung als richtigen Schritt. Die Behörden müssten effektiver werden, und die personelle Ausstattung der Zollfahndungsämter müsse verbessert werden. Das sei besonders wichtig, denn es gebe eine nie dagewesene Drogenschwemme in den deutschen Häfen. Verbessert werden müsse zudem die Zusammenarbeit der Behörden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die Planungen. Die Stärkung der Geldwäschebekämpfung sei schon im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Jetzt müssten die Maßnahmen umgesetzt werden. Dass könne jedoch nicht über Nacht geschehen, sagte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Blick auf die Kritik der Union. Auch die FDP-Fraktion begrüßte die Pläne. Der Zoll leiste einen unverzichtbaren Beitrag bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche.
Grundsätzliche Kritik übte die AfD-Fraktion. Die Koalition sei dabei, die Folgen des zunehmenden Kontrollverlustes des Staates zu bekämpfen. Die Organisierte Kriminalität habe eine Vorstufe. In Berlin beispielsweise habe die Polizei vor Clanstrukuren weitgehend kapituliert. Die Folge davon sei vermehrte Geldwäsche, die jetzt vom Zoll stärker bekämpft werden solle. Bei Lindners Planungen handele es sich um „blumige Prosa“.
Die Linksfraktion beklagte einen Flickenteppich bei den Zuständigkeiten von Behörden. Wie auch andere Fraktionen verlangte sie Auskunft von der Regierung über die benötigten Planstellen. Nach Angaben der Bundesregierung kann zu personellen Planungen noch nichts gesagt werden, da noch kein Haushaltsentwurf vorliege.
Deutscher Bundestag, hib-Meldung 345/2023 vom 10.5.2023