Oldtimer-Kennzeichen: Zuteilung kein Grundlagenbescheide für Kfz-Steuer-Festsetzung

Weder die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens noch die Mitteilung der Zuteilung sind Grundlagenbescheide für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Hessen klar.

Bei der Mitteilung über die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens handele es sich gegebenenfalls um einen ressortfremden Verwaltungsakt mir Tatbestandswirkung, nicht aber um einen Grundlagenbescheid.

Ungeachtet der Qualität der hoheitlichen Maßnahme sei aber allein Tatsache, dass ein Oldtimer Kennzeichen zugeteilt wurde, entscheidend für die Entstehung der Kraftfahrzeugsteuer. Insoweit löse nicht das Halten des Fahrzeugs, sondern die Zuteilung selbst die Steuerpflicht aus und habe insoweit Tatbestandswirkung. Sie stelle aber keinen Grundlagenbescheid dar, weil es an der gesetzlich angeordneten Bindungswirkung fehlt.

Finanzgericht Hessen, Urteil vom 09.02.2023, 5 K 1356/20

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