Dividenden
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Dividenden aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder aus Anteilen an Genossenschaften gehören gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird.
Gehören die Anteile an der auszahlenden Gesellschaft dagegen zum Betriebsvermögen des Anteilseigners, rechnen die Dividenden als Betriebseinnahmen zum Gewinn und werden je nach Betrieb im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft besteuert.
Einzelheiten und Berechnungsbeispiele siehe unter Aktien.
Seit 2009 gilt die sog. Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der ehemalige Sparerfreibetrag von 750 EUR bzw. 1.500 EUR geht ab 2009 in den neuen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR bzw. 1.602 EUR für Verheiratete auf.
Abgeltungsteuer 2009Sparer-PauschbetragSparerfreibetrag