GuV-Gliederung – Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) kann entsprechend § 275 Abs. 1 HGB entweder nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB oder nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt werden.
GuV-Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB):
Umsatzerlöse |
|
+/- |
Erhöhung oder |
+ |
andere aktivierte Eigenleistungen |
+ |
sonstige betriebliche Erträge |
– |
Materialaufwand: – Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren – Aufwendungen für bezogene Leistungen |
– |
Personalaufwand: – Löhne und Gehälter – soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung… |
– |
Abschreibungen – auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen – auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens |
– |
sonstige betriebliche Aufwendungen |
+ |
Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen… |
+ |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen… |
+ |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen… |
– |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
– |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen… |
= |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
+ |
außerordentliches Ergebnis (= außerordentliche Erträge |
– |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
– |
sonstige Steuern |
= |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
GuV-RechnungGuV-Gliederung – Umsatzkostenverfahren