GuV-Gliederung – Umsatzkostenverfahren
Die Gewinn-und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) kann entsprechend § 275 Abs. 1 HGB entweder nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB oder nach dem Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt werden.
GuV-Gliederung nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB):
Umsatzerlöse |
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– |
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen |
= |
Bruttoergebnis vom Umsatz |
– |
Vertriebskosten |
– |
allgemeine Verwaltungskosten |
+ |
sonstige betriebliche Erträge |
– |
sonstige betriebliche Aufwendungen |
+ |
Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen… |
+ |
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen… |
+ |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen… |
– |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
– |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen… |
= |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
+ |
außerordentliches Ergebnis (= außerordentliche Erträge |
– |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
– |
sonstige Steuern |
= |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
GuV-RechnungGuV-Gliederung – Gesamtkostenverfahren