Kurzfristige Beschäftigung

Normen

§ 40a Abs. 1 EStG

Information

Eine kurzfristige Beschäftigung im lohnsteuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer

  • gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird,

  • die Dauer der Beschäftigung nicht mehr als 18 zusammenhängende Arbeitstage beträgt,

  • der überdurchschnittliche Arbeitslohn je Arbeitstag 68 EUR nicht übersteigt oder

  • die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt notwendig wird.

In diesen Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach § 40a Abs. 1 EStG pauschalieren.

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