Rechnung – Inhalt – Sonderfälle
Information
Nach dem Umsatzsteuergesetz ist der leistende Unternehmer verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Die Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, vgl. Rechnung – Inhalt.
Für bestimmte Sonderfälle sind weitere Angaben in der Rechnung erforderlich. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über diese Sonderfälle und die jeweils erforderlichen weiteren Angaben:
Vorschrift | Bezeichnung | weitere Angaben in der Rechnung |
---|---|---|
§ 3a Abs. 2 Nr 3 c UStG | Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände, wenn der Gegenstand im Anschluss an die Leistung in dem Mitgliedstaat verbleibt, in dem der leistende Unternehmer jeweils ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig geworden ist | die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers |
§ 3a Abs. 2 Nr. 4 UStG | Bei Vermittlungsleistungen, wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem Vermittler eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet. | die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers |
§ 3b Abs. 3 UStG | Bei Beförderungsleistungen (ohne Personenbeförderung) wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem Beförderungsunternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet. | die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers |
§ 3b Abs. 4 UStG | Leistungen, die im Zusammenhang mit der innergemeinschaftlichen Beförderung eines Gegenstandes stehen, wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem Beförderungsunternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet. | die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers |
§ 3b Abs. 5 UStG | Vrmittlung der innergemeinschaftlichen Beförderung eines Gegenstandes, wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem Beförderungsunternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet. | die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers |
§ 3b Abs. 6 UStG | Die Vermittlung einer mit der innergemeinschaftlichen Beförderung eines Gegenstandes in Zusammenhang stehenden Leistung (Beladen, Entladen, Umschlagen und ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstandes im Zusammenhang stehende Leistungen), wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem Beförderungsunternehmer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet. | die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers |
§ 6a UStG | Innergemeinschaftliche Lieferungen | die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers und die des Leistungsempfängers |
§ 2a UStG, § 6a UStG | Innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen | bei motorbetriebenen Landfahrzeugen der Hubraum und die Leistung in Kilowatt sowie die bisher gefahrenen Kilometer und Zeitpunkt der Inbetriebnahme bei Wasserfahrzeugen die Länge sowie die bisher angefallenen Betriebsstunden auf dem Wasser und Zeitpunkt der Inbetriebnahme bei Luftfahrzeugen die Starthöchstmasse in Kilogramm sowie die bisher angefallenen Betriebsstunden und Zeitpunkt der Inbetriebnahme |
§ 13b UStG | 1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers; 2. Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens; 3. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen; 4. Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. |
Hinweis in der Rechnung auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers |
§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9 UStG | Steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen nichtunternehmerischen Leistungsempfänger | Hinweis in der Rechnung auf die Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren |
§ 25 UStG, § 25a UStG | Reiseleistungen Differenzbesteuerung |
Hinweis in der Rechnung auf die Anwendung der Sonderregelungen |
§ 25b Abs. 2 UStG | Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft im Sinne des § 25b Abs. 2 UStG | Hinweis auf das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft sowie die Steuerschuldnerschaft des letzten Abnehmers USt-IdNr. des Unternehmers und des Leistungsempfängers |