Option
Der Begriff Option wird hauptsächlich bei dem Verzicht auf Steuerbefreiungen für die Erklärung des Verzichts verwendet. Darüber hinaus taucht er im Umsatzsteuerrecht auch an anderen Stellen auf, bei denen der Unternehmer Wahlrechte durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung (= Option) ausüben kann.
Dazu gehören u.a.:
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der Verzicht auf Behandlung als Kleinunternehmer,
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der Verzicht auf Besteuerung nach Durchschnittssätzen als Landwirt,
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die Besteuerung der Versandlieferungen im Binnenmarkt,
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die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs,
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Verzicht auf Anwendung der Differenzbesteuerung.