Steuerzahltermine

Information

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Termine, zu denen die unterschiedlichen Steuern zu zahlen sind. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung drohen Säumniszuschläge.

Änderung bei Scheckzahlungen ab 2007
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 vom 13.12.2006 wurde neu geregelt, dass bei Steuerzahlung per Scheck die Zahlung erst 3 Tage nach Erhalt des Schecks als geleistet gilt. Dies gilt für alle, die nach dem 31.12.2006 beim Finanzamt eingehen. D.h. für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen muss der Scheck künftig schon am 07. des Folgemonats beim Finanzamt eingehen. Ansonsten entstehen Säumniszuschläge in Höhe von 1% der Steuer.

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