Autoinhaltsversicherung

Information

Die Autoinhaltsversicherung erstreckt sich auf die im Innenraum eines Kraftfahrzeuges befindlichen Gegenstände. Unerheblich ist es, ob die Gegenstände im Kfz aufbewahrt oder mitgenommen werden. Versicherungsschutz besteht bei abgestellten Fahrzeugen jedoch nur, wenn diese verschlossen sind.

Das Risiko des Verlustes von Gegenständen durch z.B. Einbruch-Diebstahl aus Kraftfahrzeugen wird z.T. im Rahmen einer Reisegepäckversicherung (VB-Reisegepäck 2008) abgedeckt; vielfach auch durch eine Hausratversicherung (Außenversicherung PK 7713 (10) VHB 2010).

Es ist in den jeweiligen Bedingungen zu unterscheiden, in wie weit berufliche Gegenstände mitversichert sind.

Beispiel:

Mitversichert sind nach PK 7211 (10) VHB 2010:
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen.

Unter anderem deswegen werden Autoinhaltsversicherungen als eigene Produkte angeboten.

Vor allem für Gewerbetreibende, die Waren bzw. Produkte oder Werkzeuge und Messgeräte transportieren, kommt eine solche Versicherung, die häufig aufgrund von besonderen Risikobedingungen notwendig wird, infrage.

Für Kaufleute, die im Auto eher elektronische Geräte mit sich führen, ist in der Regel eine Elektronikversicherung inkl. Datenverlust- und Wiederherstellung (in Kombination mit einer Reisegepäckversicherung) sinnvoller.

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