Limited Company

Autor: Rolf Broichhagen
Information

Da die Gerichte aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit auch die Gründung einer europäischen Gesellschaftsform in Deutschland für zulässig erklärt haben, ist das britische Pendant zur deutschen GmbH in Deutschland als Gesellschaftsform wählbar.

Die Gesellschaft wird in Großbritannien gegründet und geführt. Anschließend wird der Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt. Mit der Gründung wird in der Regel eine deutsche Firma beauftragt, die sich auf die Durchführung von Limited Gesellschaften für deutsche Kunden in Großbritannien spezialisiert hat. Anbieter sind im Internet zu finden. Angebotsversprechen und Leistungserfüllung sollten Sie sorgfältig prüfen.

Nach der Anmeldung in Großbritannien wird die deutsche Niederlassung der Limited durch einen Notar in das deutsche Handelsregister eingetragen.

Nachdem in Deutschland die Möglichkeit besteht, die Unternehmergesellschaft zu gründen, bietet sich die Limited für Existenzgründer nur bedingt an.

Dennoch bestehen bei der Gründung einer Limited u.a. folgende Vorteile:

  • geringes Stammkapital (Mindest-Stammkapital: 1 britisches Pfund = 1,40 EUR)

  • grundsätzlich keine persönliche Haftung der Gesellschafter

  • es kann mit der Gesellschaft jeder gesetzlich zulässige Zweck verfolgt werden

Die Limited ist in Deutschland sowohl geschäfts- als auch rechtsfähig. Die Organe einer Limited sind der oder die Geschäftsführer (director) und der Sekretär (company secretary), dessen Aufgaben allerdings nicht mit denen einer Sekretärin nach den in Deutschland üblichen Vorstellungen vergleichbar sind. Der Sekretär hat vor allem formale Aufgaben.

Veränderungen der Gesellschafterstruktur sind einmal jährlich bei dem britischen Handelsregister anzuzeigen.

Ähnlich wie bei der deutschen GmbH kann eine persönliche Haftung bei grober Sorgfaltspflichtverletzung oder strafrechtlicher Handlung der Gesellschafter begründet werden.

Siehe auch

GmbHWahl der Rechtsform

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