Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ist – wie die Kapitalertragsteuer – eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Als Lohnsteuer wird die bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeführte Einkommenstuer bezeichnet.
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie die Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden, die Höhe berechnen, vom Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer einbehalten und die Gesamtsumme an das Finanzamt weiterleiten (§ 41a EStG). Steuerschuldner bleibt der Arbeitnehmer. Kommen Sie als Arbeitgeber der Steuerabführungspflicht nicht nach, so haften Sie gemäß § 42 EStG für nicht abgeführte Beträge. Die Finanzämter sind bei der Berechnung der Höhe der Lohnsteuer behilflich, in der Praxis wird die Lohn- und Gehaltsabrechnung oftmals von den Steuerberatern der Betriebe wahrgenommen.