Die EU-Kommission leitet eine Überprüfung der Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein. Zugleich übt DStV-Präsident StB Torsten Lüth in der Zeitschrift »Das Parlament« deutliche Kritik an EU-Bürokratie und Planungsunsicherheit für den Berufsstand. Ein Musterbeispiel wirkungsloser Berichtspflichten: Die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltung.
Die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ist seit Ende 2019 gesetzlich in den §§ 138d ff. der Abgabenordnung (AO) verankert. Dabei gilt die Mitteilungspflicht für sog. Intermediäre und damit insbesondere für den Berufsstand. Mit der Normierung der Mitteilungspflicht setzte Deutschland die EU-Richtlinie 2018/882 (EU) bezüglich des automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung um. Im europäischen Sprachgebrauch ist die EU-Richtlinie unter dem Begriff »DAC 6« bekannt.
Während Teile der Bundesregierung noch immer von einer Bürokratieanreicherung in Form der Erweiterung der Mitteilungspflicht auf nationale Steuergestaltungen träumen, müssen die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen nun zum ersten Mal zum TÜV. Genauer gesagt: Die DAC selbst verpflichtet die EU-Kommission zur Bewertung der Wirksamkeit, Effizienz und fortlaufender Relevanz der Anzeigepflichten.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) reicht im Konsultationsverfahren dazu seine Stellungnahme ein und macht dabei DAC 6 zum Gradmesser für die vollmundigen Ankündigungen aus Brüssel: Wenn die EU-Kommission es ernst meint, die Berichtspflichten und die überbordende Bürokratie in der EU konsequent um 25 % abzubauen, dann muss die wirkungslose Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen ganz oben auf die Liste der Streichkandidaten gesetzt werden.
In der Zeitschrift »Das Parlament« vom 25.05.2024 (74. Jahrgang Nr. 22-23; Seite 6 Artikel: »Brüsseler Bürokratie«) übte auch DStV-Präsident StB Torsten Lüth deutliche Kritik an der EU-Bürokratie und fehlender Planungssicherheit für den Berufsstand. »Für möglichst unbürokratische Abläufe in der EU fehlt die erforderliche Planungs- und Rechtssicherheit nicht zuletzt für angehende Steuerberater«, kritisierte Lüth etwa im Hinblick auf die konsequente Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entbürokratisierung. Das Musterbeispiel an wirkungsloser EU-Bürokratie wird in dem Artikel ebenfalls genannt: Die Anzeigepflichten grenzüberschreitender Steuergestaltungen der DAC 6.
DStV, Mitteilung vom 17.06.2024