Aufwendungen für Instandsetzungs-
und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude sind regelmäßig
Erhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
abziehbar. Sie können jedoch auch zu
-
Anschaffungskosten,
-
Herstellungskosten oder
-
anschaffungsnahen Herstellungskosten
führen. Sind die Instandsetzungs-
und Modernisierungsaufwendungen an einem Gebäude als Anschaffungskosten,
Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten einzuordnen, können
sie nur im Wege der AfA berücksichtigt werden.
zum
BMF-Schreiben (PDF)
BMF, Schreiben (koordinierter
Ländererlass) IV C 1 – S 2253/00082/001/064 vom 26.01.2026

