BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten

Aufwendungen für Instandsetzungs-
und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude sind regelmäßig
Erhaltungsaufwendungen und sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
abziehbar. Sie können jedoch auch zu

  • Anschaffungskosten,

  • Herstellungskosten oder

  • anschaffungsnahen Herstellungskosten

führen. Sind die Instandsetzungs-
und Modernisierungsaufwendungen an einem Gebäude als Anschaffungskosten,
Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten einzuordnen, können
sie nur im Wege der AfA berücksichtigt werden.

zum
BMF-Schreiben
(PDF)

BMF, Schreiben (koordinierter
Ländererlass) IV C 1 – S 2253/00082/001/064 vom 26.01.2026

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