Aktivrente, Kasse, Grunderwerbsteuer: DStV bei BMF-Steuerabteilungsleiterin

2026 ist steuerlich einiges zu
erwarten. In wertschätzender und von Verständnis geprägter Atmosphäre gingen
MDin Anette Wagner, Leiterin der BMF-Steuerabteilung, und DStV-Präsident StB
Torsten Lüth frühzeitig in medias res. Die Anliegen von Lüth: Praktikabilität
und Rechtssicherheit.

Die Aktivrente ist in der
Beratungspraxis angekommen. Lüth unterstützte deren Zielrichtung zwar
grundsätzlich, monierte aber das Gesetzgebungsverfahren. Die Verbände erhielten
vom BMF nur 27 Stunden, um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abzugeben.
Dies vermittle den Eindruck, dass der Gesetzgeber kein Interesse an einer
fundierten Einschätzung der Praxis habe – so Lüth. Er drang eindringlich
darauf, dass sich dies in 2026 ändern muss. Umso wichtiger sei es, dass die vom
BMF in Aussicht gestellten FAQ zur Aktivrente zeitnah veröffentlicht und die
Fragen des DStV geklärt würden (DStV-Info vom 12.01.2026).

Rund um die Kasse

Der Koalitionsvertrag von Union
und SPD enthält drei Neuerungen im Kontext von Kasse und Zahlungsverkehr:

  • eine Registrierkassenpflicht ab 01.01.2027 bei
    einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro,

  • die Abschaffung der Belegausgabepflicht,

  • eine Pflicht für eine digitale Zahlungsoption.

Diese Planungen flankierend
veröffentlichte das BMF Anfang 2026 den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor
Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
.

Lüth betonte, dass der DStV
die drei von der Koalition geplanten Maßnahmen als Paket verstehe. So müsse der
Gesetzgeber die Bonpflicht zwingend abschaffen, wenn er die
Registrierkassenpflicht und die Pflicht für eine digitale Zahlungsoption
einführt. Dies sei ein Gebot der Verhältnismäßigkeit: Der
BMF-Evaluationsbericht zeige, dass die Belegausgabepflicht bei den Unternehmen
viel höhere Kosten verursache, als es im Gesetzgebungsverfahren geschätzt
worden sei.

Der DStV-Präsident gab darüber
hinaus zu bedenken, dass der Evaluationsbericht den Mehrwert einer
Registrierkassenpflicht offen lasse. Um die Praxis nicht zu überfordern, müsse
es daher begründete Ausnahmen geben. Zudem müsse der Gesetzgeber die Umsatzgrenze
praktikabel ausgestalten. Darüber hinaus zeige sich, dass der Markt noch keine
Kassen anbiete, die E-Rechnungs-tauglich sind. So bestehe das Risiko, dass mit
der E-Rechnungspflicht für alle ab 2028 eine weitere neue Registrierkasse
angeschafft werden muss. Dies würde insbesondere kleine Unternehmen über Gebühr
belasten. Der DStV erwarte hier vom BMF eine angemessene Übergangsregelung.

Frühzeitig Rechtssicherheit

Der Regierungsentwurf des Neunten
Steuerberatungsänderungsgesetzes (BR-Drs.
40/26
) enthält zwei Neuerungen im Grunderwerbsteuergesetz: eine
Verlängerung der Anzeigepflicht und die Vermeidung von doppelter
Grunderwerbsteuer bei »Signing« und »Closing«. Der DStV hatte dies im Zuge des
Steueränderungsgesetzes 2025 angeregt (DStV-Info vom 12.11.2025). Daher begrüßt er diese
Entwicklung, sieht aber weiteren Reformbedarf.

Offen ist, was für die
Steuervergünstigungen für Immobilientransaktionen bei Personengesellschaften
nach Auslaufen der Übergangsregelung (Ende 2026) gilt. Lüth warb
dafür, diese Frage frühzeitig in 2026 zu klären. Die kleinen und mittleren Kanzleien
sowie Unternehmen bräuchten gerade in diesen wirtschaftlich belastenden Zeiten
Planungssicherheit.

Deutscher Steuerberaterverband,
Mitteilung vom 5.2.2026

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