Studie: EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

Gemeinsame Studie von ZEW
Mannheim, Universität Mannheim sowie Ernst & Young zu nationalen
Spielräumen bei Anti-Steuervermeidungsregeln

Die Maßnahmen zur Bekämpfung von
Steuervermeidung in der Europäischen Union (EU) wurden in den vergangenen
Jahren deutlich ausgeweitet. Eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, dem
ZEW Mannheim und Ernst & Young (EY) zeigt: Trotz gemeinsamer Mindeststandards
unterscheiden sich die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung
und Strenge. Die Analyse untersucht erstmals systematisch, wie die Anti-Tax
Avoidance Directive (ATAD), die EU-Blacklist sowie zusätzliche nationale
Maßnahmen in den 27 EU-Mitgliedstaaten umgesetzt wurden und wie sie mit der
seit Kurzem geltenden globalen Mindeststeuer zusammenspielen. Grundlage ist
eine umfassende Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten in allen
EU-Ländern.

»Viele Mitgliedstaaten gehen
tatsächlich über die EU-Mindestvorgaben hinaus. Das ist sicherlich gut gemeint
und kann auch Steuervermeidung erschweren, führt aber zu großen
Überschneidungen, Doppelregulierungen und insgesamt mehr Bürokratie«, erklärt
Prof. Dr. Christoph Spengel, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
an der Universität Mannheim. Sophia Wickel, Wissenschaftlerin im
ZEW-Forschungsbereich »Unternehmensbesteuerung und Öffentliche
Finanzwirtschaft«, ergänzt: »Die EU hat ein dichtes Netz an Maßnahmen gegen
aggressive Steuerplanung geknüpft. In der Praxis führt die Vielfalt nationaler
Ausgestaltungen jedoch zu erheblicher Komplexität.«

Große Unterschiede bei
ATAD-Umsetzung

Die Analyse zeigt, dass die
EU-Mitgliedstaaten die ATAD-Vorgaben zwar flächendeckend umgesetzt haben, ihre
konkrete Ausgestaltung jedoch erheblich variiert. Dies betrifft insbesondere
die Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschrankenregelungen sowie Ausnahmen und
Schwellenwerte. Dadurch entsteht eine zunehmende regulatorische Fragmentierung
innerhalb des EU-Binnenmarkts. Für international tätige Unternehmen erhöhen
sich dadurch die Rechtsunsicherheit und der administrative Aufwand erheblich.
In der Folge stellt sich die Frage, ob die bestehende Vielfalt an Regelungen
noch im Einklang mit dem Ziel eines möglichst einheitlichen europäischen
Steuerrahmens steht.

Wechselwirkungen mit der
globalen Mindeststeuer

Zudem überschneidet sich die
globale Mindeststeuer in vielen Fällen mit bestehenden ATAD-Maßnahmen und
nationalen Anti-Steuervermeidungsregeln. Diese wurde als ein weiteres zentrales
Instrument zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen eingeführt, das vor allem
niedrige effektive Steuersätze adressiert. Insbesondere in Ländern mit einer
bereits sehr umfassenden Gesetzgebung kann es dadurch zu parallelen oder
mehrfachen Belastungen desselben Sachverhalts kommen. Vor diesem Hintergrund
kommt die Studie zu dem Schluss, dass die EU die globale Mindeststeuer wieder
aufheben und ihren Fokus auf eine konsolidierte Weiterentwicklung der ATAD
sowie auf koordinierte nationale Maßnahmen legen sollte.

Über die Methodik

Die Studie basiert auf einer
systematischen Erhebung der geltenden Anti-Steuervermeidungsregelungen in allen
27 EU-Mitgliedstaaten. Im Frühjahr und Sommer 2024 wurde hierzu eine
detaillierte Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten durchgeführt,
die jeweils über tiefgehende Kenntnisse der nationalen Steuergesetzgebung
verfügen. Die Befragung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem internationalen
Netzwerk von EY und umfasste unter anderem die konkrete Ausgestaltung der
ATAD-Regeln, Maßnahmen im Zusammenhang mit der EU-Blacklist, die Umsetzung der
globalen Mindeststeuer sowie zusätzliche nationale
Anti-Steuervermeidungsinstrumente.

ZEW, Mitteilung vom 19.02.2026

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