DStV-Steuerrechtsausschuss lenkt Fokus auf Kasse, E-Rechnung und weitere Vorhaben

Am 20.04.2026 kam der DStV-Steuerrechtsausschuss zu seiner
ersten Jahressitzung in Berlin zusammen. Trotz der aktuellen Dynamik rund um
Energie-Sofortprogramm, Entlastungsprämie und eine mögliche »große«
Einkommensteuerreform behielt das Gremium auch die weiteren Vorhaben des
Gesetzgebers fest im Blick.

Kasse: Praxistaugliche Lösungen statt neuer
Meldepflichten

Ein Schwerpunkt der Beratungen lag auf den bereits im
Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigten Maßnahmen rund um Kasse und
Zahlungsverkehr. Vor dem Hintergrund des Anfang 2026 veröffentlichten BMF-Berichts zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor
Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
 nahm der Ausschuss die
Pläne für

  • eine
    Registrierkassenpflicht ab 01.01.2027 bei einem jährlichen Umsatz von mehr
    als 100.000 Euro,

  • eine
    Abschaffung der Belegausgabepflicht und

  • eine
    Pflicht für eine digitale Zahlungsoption

in Augenschein. Insbesondere eine mögliche Ausweitung des
Mitteilungsverfahrens nach § 146a Abs. 4 AO, etwa um die
Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), wurde kritisch bewertet. Aus Sicht
des Ausschusses können und sollten an dieser Stelle stattdessen besser
praxistaugliche Ansätze wie das Once-Only-Prinzip in die Umsetzung einfließen.
Das bedeutet konkret: Die Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen – wie bspw.
die W-IdNr. –, sollen nicht zusätzlich durch den Steuerpflichtigen bzw. seinen
steuerlichen Berater gemeldet werden müssen.

Auch mit Blick auf die geplante Registrierkassenpflicht war
sich das Gremium einig: Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen müssen
mitgedacht und die Umsatzgrenze praxisnah festgelegt werden.

E-Rechnung: Zwischen Roll-out und Praxisherausforderungen

Ein weiteres zentrales Thema bildete die Einführung der
E-Rechnung. Der Ausschuss befasste sich mit dem aktuellen Umsetzungsstand bei
den Mandanten und in den Kanzleien. Auch diskutierte er erste Praxiserfahrungen
sowie Herausforderungen, die sich bei der Einführung ergeben. Dabei zeigte sich
erneut, dass der erfolgreiche Roll-out nicht nur klare rechtliche Vorgaben,
sondern auch praktikable technische Systeme und klare Prozesse erfordert. Um
diese einzuführen und zu entwickeln, ist eine frühzeitige Beschäftigung der
Unternehmen und deren steuerlichen Beraterinnen und Beratern mit dem Thema
ratsam.

Weitere Reformvorhaben mit Relevanz für die Praxis

Zudem standen zahlreiche weitere aktuelle steuerpolitische
Vorhaben zur Diskussion. Gesprächsstoff boten neben den Reformüberlegungen der
umsatzsteuerlichen Organschaft und der Einführung digitaler Steuerbescheide
auch die auf der Zielgeraden befindlichen Neuerungen im Grunderwerbsteuergesetz
sowie das geplante Jahressteuergesetz 2026. Die Sitzung verdeutlichte einmal
mehr die große Themenvielfalt der steuerberatenden Praxis.

DStV, Mitteilung vom 29.04.2026

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