Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 Prozent

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und
Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027
der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen.
Nach der leichten Absenkung auf 4,9 Prozent in 2026 liegt er damit
wieder auf dem stabilen Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit rund
185.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und
Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-,
Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. In der Künstlersozialversicherung
tragen Versicherte, wie abhängig Beschäftigte, die Hälfte ihrer
Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen
Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen
finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30
Prozent).

Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der
Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und
beträgt derzeit 4,9 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem
Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen
und Publizisten gezahlten Entgelte.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Mitteilung vom
3.7.2026

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