Zur besseren Bekämpfung der organisierten
Steuerhinterziehung durch Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle fordert
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (BT-Drs. 21/6656) die
Schaffung einer spezialisierten Analyse- und Ermittlungseinheit für
international organisierte Steuerhinterziehung auf Bundesebene. Dadurch sollen
komplexe internationale Tatbestände und Großverfahren effektiver bewältigt
werden können.
Außerdem sollen Gesetzeslücken bei der Bekämpfung komplexer
und internationaler Steuerhinterziehung geschlossen werden. So wird gefordert,
die Mindeststrafe bei schwerer Steuerhinterziehung wieder auf ein Jahr
Freiheitsstrafe anzuheben. Ein effektives nationales elektronisches Meldesystem
für die Umsatzsteuer soll auf Grundlage der verpflichtenden-E-Rechnung für
Unternehmen eingeführt werden, damit Transaktionsverläufe in Echtzeit geprüft
und die heutigen Umsatzsteuermeldungen ersetzt werden können. So könnten
gleichzeitig Bürokratie abgebaut und Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden.
Unter Berufung auf Schätzungen schreibt die Fraktion, dass
dem Staat rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung entgehen würden.
Allein durch Cum-Cum-Geschäfte belaufe sich der Schaden in Deutschland auf 28,5
Milliarden Euro. Hinzu kämen 7,2 Milliarden Euro aus Cum-Ex-Geschäften, von
denen bis heute erst ein minimaler Anteil zurückgefordert worden sei.
Zusätzlich gingen jedes Jahr schätzungsweise 31,3 Milliarden Euro an
Umsatzsteuer verloren.
Deutscher Bundestag, PM vom 03.07.2026

