Informationen über den Handel mit Kryptowerten sollen
international regelmäßig ausgetauscht werden. Dies sieht der von der
Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen
Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den
automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte
(21/7195)
vor.
Die Mehrseitige Vereinbarung war im November 2024 von
Deutschland und 26 weiteren Länder unterzeichnet worden. »Zur wirksamen
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der
Steuerehrlichkeit ist es erforderlich, die internationale Zusammenarbeit zu
intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch
als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in
Steuerangelegenheiten auszubauen«, schreibt die Bundesregierung. In der
Vereinbarung haben sich die Staaten verpflichtet, steuerlich relevante
Informationen über den Handel mit Kryptowerten zu erheben und untereinander
auszutauschen.
Ausgetauscht werden laut Gesetzentwurf unter anderem
folgende Daten: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten,
Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdatum jedes Kryptowerte-Nutzers, Art
jedes Kryptowerts, Gesamtbruttobeträge von Transaktionen und Anzahlen von
Einheiten und zu meldenden Transaktionen.
Bundestag, hib-Meldung 599/2026 vom 21.07.2026

