54 Finanzinstitute haben bei einer Befragung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Beteiligung an
Cum/Cum-Gestaltungen bejaht beziehungsweise wurden als solche gewertet. Dies
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7322) auf eine Kleine Anfrage
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6863) mit. In der Antwort versichert die
Regierung, die Bekämpfung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Gestaltungen habe höchste
Priorität. Der Koalitionsvertrag sehe die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung
von Umgehungen der Dividendenbesteuerung vor. In einem Bund-Länder-Kernteam
werde derzeit ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Zur wirksamen Bekämpfung von
Finanz- und Steuerkriminalität soll die Effektivität des Steuervollzugs durch
eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder und
durch den verstärkten Einsatz von IT-Verfahren gestärkt werden, erklärt die
Bundesregierung.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sind von den 54
Instituten mit Cum-Cum-Bezug 21 in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. 16 sind
genossenschaftliche und 17 privatrechtliche Institute. Außerdem hätten 18
Versicherer in der aktuellen Cum/Cum-Abfrage eine Beteiligung an
Cum/Cum-Gestaltungen angegeben, berichtet die Regierung. Auf die Frage nach den
Schadenssummen antwortet die Regierung, auf Grundlage der Meldungen ergebe sich
ein Wert von 4,8 Milliarden Euro. Dieser Wert erfasse sowohl bereits geleistete
Zahlungen als auch potenzielle künftige finanzielle Belastungen der
Unternehmen. Es handele sich nicht ausschließlich um realisierte oder
potenzielle Steuerforderungen, sondern auch um sonstige, in Zusammenhang mit
Cum/Cum-Gestaltungen zu berücksichtigende Belastungen. Von den 4,8 Milliarden
Euro entfallen rund 2,6 Milliarden auf privatrechtliche Kreditinstitute, rund
1,2 Milliarden auf öffentlich-rechtliche und 264 Millionen auf
genossenschaftliche Kreditinstitute.
Bundestag, hib-Meldung vom 31.07.2026

