Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen neuen
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur
Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des
Steuerrechts veröffentlicht.
Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die der
Bekämpfung von Steuerhinterziehung, insbesondere im Zusammenhang mit
Kasseneinnahmen, dienen. Wesentliche Ziele dieser Vorhaben seien die Sicherung
der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des
gleichmäßigen Steuervollzugs, teilt das BMF mit. Der Entwurf leiste einen
Beitrag, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einführung einer
Kassenpflicht ab 100.000 Euro, zur Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht
sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
gesetzgeberisch umzusetzen.
Die papierhafte Belegausgabepflicht solle vollständig zum 1.
Januar 2028 abgeschafft werden und eine Belegbereitstellungspflicht eingeführt
werden.
Um unnötige Bürokratie und Aufwand zu vermeiden, sehe die
Vorschrift des § 146b AO-E sowohl Befreiungsmöglichkeiten in Einzelfällen
aufgrund sachlicher Härte als auch allgemeine Befreiungen vor, die durch eine
Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen geregelt werden sollen.
Ein erster Diskussionsentwurf einer Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur
Kassenpflicht nach § 146b Abgabenordnung sei zum besseren Verständnis ebenfalls
veröffentlicht worden. Das Verordnungsgebungsverfahren solle zeitnah nach
Verkündung des Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht eingeleitet werden.
Hierzu werde dann erneut im Rahmen der GGO eine Verbändeanhörung erfolgen.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen
zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Durch die Ausweitung der selbständigen
Ermittlungskompetenz von Finanzbehörden bei Sachverhalten im Zusammenhang der
Fälschung technischer Aufzeichnungen, soweit Daten von elektronischen Aufzeichnungssystemen
nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
betroffen sind, sollen Schnittstellen zwischen Finanzbehörden und
Staatsanwaltschaften reduziert werden, um Verfahren effizienter führen zu
können. Dies gelte umso mehr, da bei den Finanzbehörden ein größeres Wissen
hinsichtlich dieser Daten vorhanden sei, so das BMF.
Notwendige Folgemaßnahmen in Form einer Mitteilungspflicht
und der Bußgeldbewehrung sind ebenfalls im Entwurf enthalten.
Weitere
Informationen und Dokumente auf der Internetseite des BMF
Bundesfinanzministerium, Mitteilung vom 07.08.2026

