Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf
für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen. Wie üblich
enthält auch dieses Jahressteuergesetz zahlreiche Anpassungen im deutschen
Steuerrecht. Es sieht Maßnahmen zum Bürokratierückbau, zur Förderung der
Digitalisierung und zur Verhinderung von unrechtmäßigen Steuergestaltungen vor.
Zudem werden Verfahrensfragen und Zuständigkeiten aktualisiert. Andere
Anpassungen sind aufgrund von Änderungen des Rechts der Europäischen Union oder
der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig. Außerdem reagiert
die Bundesregierung auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des
Bundesfinanzhofs.
In einer ausführlichen Mitteilung hebt das
Bundesfinanzministerium folgende Regelungen hervor:
-
Anpassung im
Kapitalertragsteuerentlastungsverfahren -
Informationsaustausch mit
Steuerbehörden in Drittstaaten -
Anpassung des
Mindeststeuergesetzes -
Elektronische Bekanntgabe
-
Anpassung des Zinssatzes
in der Abgabenordnung -
Änderungen des
Forschungszulagengesetzes -
Umsatzsteuerliche
Organschaft
Ausführliche
Informationen auf der Internetseite des BMF
BMF, Mitteilung vom 12.8.2026

