Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz – TabStÄndG)
verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Tabaksteuergesetz und gleichzeitig die
Tabaksteuerverordnung geändert werden. Der Gesetzentwurf dient der Reduzierung
des Handlungsbedarfes im Bundeshaushalt. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu
den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen.
Der Gesetzentwurf betrifft folgende Themen:
-
Das
Tabaksteuermodell wird unter Beibehaltung der bisherigen
Gesetzessystematik neu aufgelegt. Vorgesehen sind regelmäßige
Steuererhöhungen über einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2027 für
alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak,
Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Substitute für
Tabakwaren). -
In
der Tabaksteuerverordnung werden aufgrund der Kurzfristigkeit des
Inkrafttretens notwendige verfahrensrechtliche Anpassungen zur Ausgabe von
Steuerzeichen vorgenommen.
Das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des
Gesetzentwurfs steht noch aus. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1.
Januar 2027 geplant.
Mehr
Informationen zum Gesetzentwurf auf der Internetseite des BMF
BMF, Mitteilung vom 10.8.2026

