Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes veröffentlicht

Das Bundeskabinett hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf
zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteueränderungsgesetz – TabStÄndG)
verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen das Tabaksteuergesetz und gleichzeitig die
Tabaksteuerverordnung geändert werden. Der Gesetzentwurf dient der Reduzierung
des Handlungsbedarfes im Bundeshaushalt. Die Anpassung der Tabaksteuer zählt zu
den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen.

Der Gesetzentwurf betrifft folgende Themen:

  • Das
    Tabaksteuermodell wird unter Beibehaltung der bisherigen
    Gesetzessystematik neu aufgelegt. Vorgesehen sind regelmäßige
    Steuererhöhungen über einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2027 für
    alle Besteuerungskategorien (Zigaretten, Feinschnitt, erhitzter Tabak,
    Zigarren/Zigarillos, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Substitute für
    Tabakwaren).

  • In
    der Tabaksteuerverordnung werden aufgrund der Kurzfristigkeit des
    Inkrafttretens notwendige verfahrensrechtliche Anpassungen zur Ausgabe von
    Steuerzeichen vorgenommen.

Das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des
Gesetzentwurfs steht noch aus. Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1.
Januar 2027 geplant.

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Informationen zum Gesetzentwurf auf der Internetseite des BMF

BMF, Mitteilung vom 10.8.2026

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